Arzneimittel können außer der gewünschten auch unerwünschte Wirkungen haben. Dazu gehören trockener Reizhusten, Kopfschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden. Diesen Beschwerden beugen Sie vor, indem Sie den Beipackzettel lesen und auf Einnahmehinweise Ihres Arztes achten. Bei unerwünschten Wirkungen sprechen Sie Ihren Arzt an.
Wie lassen sich Risiken und Nebenwirkungen vermeiden?
Arzneimittel haben Nebenwirkungen. Nicht umsonst heißt es daher in jeder Werbung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Aber deshalb gleich auf alle Arzneimittel verzichten?
Auf keinen Fall, denn damit würden Sie ihre Gesundheit riskieren. Risiken und Nebenwirkungen lassen sich größtenteils vermeiden, wenn Sie die Dosierungs- und Einnahmehinweise auf dem Beipackzettel und Ihres Arzt genau einhalten.
Risken und Nebenwirkungen verringern: Dosierungs- und Einnahmehinweise von Medikamenten beachten
Egal, wie viele Medikamente Sie einnehmen: Achten Sie darauf, zu welcher Tageszeit Sie welches zu nehmen ist und ob die Einnahme vor, während oder nach der Mahlzeit erfolgen sollte. Einige Nahrungsmittel, etwa Grapefruit, beeinflussen die Wirkung von Arzneimitteln ebenso wie pflanzliche Wirkstoffe, beispielsweise Johanniskraut. Das kann soweit gehen, dass sich die Wirkung teurer, verschreibungspflichtiger Arzneien komplett aufhebt.
Auch freiverkäufliche Mittel können die Wirkung verschriebener Medikamente verändern. Am besten besprechen Sie die korrekte Einnahme und mögliche Wechselwirkungen mit Ihrem Hausarzt. Das ist vor allem wichtig, wenn Sie von verschiedenen Ärzten Rezepte erhalten. Scheuen Sie sich nicht nachzufragen. Nur so läuft Ihre Therapie möglichst nebenwirkungsfrei.
Barmer Teledoktor-App: Kostenlose Hilfe bei Fragen zu Medikamenten
Bei Fragen rund um Arzneimittel und Medikamente hilft Ihnen das medizinische Fachteam des Barmer Teledoktors. Barmer-Mitglieder nutzen die Teledoktor-App kostenfrei.
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Beipackzettel richtig verstehen
Jedes Arzneimittel hat einen Beipackzettel. Man bezeichnet ihn auch als Packungsbeilage oder Gebrauchsinformation. Das Arzneimittelgesetz schreibt genau vor, welche Angaben der Beipackzettel beinhalten muss. Neben Wirkstoffname und der Wirkstoffmenge sind das Hinweise zu Wirkung, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen, möglichen Nebenwirkungen und das Verfallsdatum. Obwohl der Beipackzettel für Verbraucher bestimmt ist, stehen oft viele Fachbegriffe darin. Gelegentlich kann die Fülle an Informationen einen überfordern.
Gerade die Liste der Nebenwirkungen ist häufig erschreckend lang. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber die Pharmaunternehmer verpflichtet, auch solche aufzulisten, die selten sind. Es bedarf viel Fachwissen um einzuschätzen, ob Wechselwirkungen wirklich relevant sind. Neben dem Hausarzt können Sie sich bei Fragen zu Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen sich auch immer an Ihren Apotheker wenden.
Wie viele Personen leiden an Nebenwirkungen?
Sehr häufig | Über 10% | Mehr als 1 Person bei 10 Anwendern |
Häufig | Mehr als 1 und bis 10% | Mehr als 1 aber höchstens 10 Personen bei 100 Anwendern |
Gelegentlich | Mehr als 0,1 und bis 1% | Mindestens 1 aber höchstens 10 Personen bei 1.000 Anwendern |
Selten | Mehr als 0,01 und bis 0,1% | Mindestens 1 aber nicht mehr als 10 Personen bei 10.000 Anwendern |
Sehr selten | Unter 0,01% | Weniger als 1 Person bei 10.000 Anwendern |
Nebenwirkungen und Risiken von Medikamenten melden
Sie können, müssen aber keinesfalls von Nebenwirkungen betroffen sein. Manchmal treten diese zu Beginn einer Behandlung auf, weil sich Ihr Körper auf den neuen Wirkstoff erst einstellen muss. Bei Mitteln, die einen zu hohen Blutdruck senken, verspüren Sie zu Beginn der Behandlung vielleicht Schwindel und Müdigkeit. Mittel, die Sie zur Behandlung des Diabetes schlucken, können Magen-Darmbeschwerden auslösen. Cholesterinsenker verursachen teilweise Muskelschmerzen in den Beinen.
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Kontaktieren Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, wenn Sie Nebenwirkungen bei sich feststellen. Sollten diese noch nicht bekannt sind, wird Ihr Behandler einen sogenannten UAW-Bogen zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen ausfüllen. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft wertet den Berichtsbogen aus.
Als Bürger oder Bürgerin und Patient oder Patientin können Sie Nebenwirkungen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auch direkt melden. Den Meldebogen füllen Sie auf der Internetseite selbst aus und senden ihn online an das BfArM.