Medikamente und Arzneimittel

Was ist der Unterschied zwischen verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Medikamenten?

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Heidi Günther (Apothekerin bei der Barmer)

Qualitätssicherung

  • Dr. med. Utta Petzold (Dermatologin, Allergologin, Phlebologin, Barmer)

Warum sind einige Arzneimittel nur auf Rezept erhältlich, während andere direkt in der Apotheke zu kaufen sind? Bei der Beantwortung dieser Frage gibt es einiges zu beachten.

Was sind verschreibungspflichtige (rezeptpflichtige) Medikamente?

Neu eingeführte Arzneimittel und alle stark wirksamen Arzneimittel sind verschreibungspflichtig (rezeptpflichtig). Welche Wirkstoffe der Verschreibungspflicht unterliegen, bestimmt die Arzneimittelverschreibungsverordnung. Diese wird laufend aktualisiert. Stellt sich nach längerer Anwendung verschreibungspflichtiger Wirkstoffe heraus, dass das Anwendungsrisiko gering ist, werden sie aus der Verschreibungspflicht entlassen.

Wird auf der anderen Seite erkannt, dass ein rezeptfreier Wirkstoff in der breiten Anwendung besondere Risiken zeigt, werden zuvor rezeptfreie Wirkstoffe in die Verschreibungspflicht aufgenommen.

Die Verschreibungspflicht kann sich auch nur auf bestimmte Packungsgrößen, Dosierungen, Anwendungsarten oder Anwendungsgebiete (Indikationen) beziehen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel bekommen Sie nur mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke.

Das dient Ihrem Schutz, da so sichergestellt ist, dass ein Arzt oder eine Ärztin Ihre Therapie regelmäßig kontrolliert. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird auf eine erfolgreiche Therapie achten, mögliche Neben- und Wechselwirkungen beobachten, bei Bedarf Ihre Dosierung anpassen und mit Ihnen einen vielleicht notwendigen Therapiewechsel besprechen.

Neben der Arzneimitteltherapie wird Ihr Arzt oder Ihre Ärztin aber auch erklären, was Sie selbst tun können, um wieder gesund zu werden. Auch in Ihrer Apotheke steht man Ihnen mit einer ausführlichen Beratung zur Seite, wenn Sie Ihr Rezept einlösen.

Was sind nicht verschreibungspflichtige oder rezeptfreie Arzneimittel?

Für diese Arzneimittel benötigen Sie kein Rezept. Arzneimittel, die in der Selbstmedikation eingesetzt werden, werden auch als OTC-Präparate bezeichnet. Die Abkürzung stammt aus dem Englischen für „Over the counter“ und bedeutet so viel wie „über die Ladentheke“. Ihr Apotheker oder Ihre Apothekerin hilft Ihnen, für Ihre Beschwerden das richtige Arzneimittel auszuwählen und erklärt Ihnen ausführlich, was Sie bei der Einnahme beachten müssen.

Übernimmt die Barmer die Kosten für ein verschreibungspflichtiges Medikament?

Die Kosten für ein Medikament werden übernommen, wenn dessen Wirkung und Sicherheit geprüft ist und es daraufhin als Arzneimittel zugelassen wurde.

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Beispiele für verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente

Verschreibungspflichtig: Metoprolol

Dieser Wirkstoff wird zur Behandlung eines erhöhten Blutdrucks eingesetzt. Ein hoher Blutdruck kann Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Nieren- und Augenerkrankungen nach sich ziehen. Regelmäßige ärztliche Kontrollen sind notwendig, um zu überprüfen, ob der Blutdruck medikamentös in den Normbereich gebracht werden kann. Daher sind Medikamente mit dem Wirkstoff Metoprolol nur auf Rezept erhältlich.

Rezeptfrei: Nasensprays mit Xylometazolin

Bei einer verstopften Schnupfennase helfen rezeptfreie Nasensprays mit dem Wirkstoff Xylomatazolin wieder frei durchzuatmen. Ein Nasenspray "ohne Rezept" ist nicht unbedingt harmlos. Daher sollte es höchstens 7 Tage infolge verwendet werden. Ein längerer Gebrauch des Medikaments löst, unabhängig vom Schnupfen, auch eine Schwellung der Nasenschleimhaut aus, die dann wieder medikamentös (mit dem Nasenspray) behandelt wird. Es tritt ein Gewöhnungseffekt ein. Dabei kann der langfristige Gebrauch die Nasenschleimhaut unabänderlich schädigen.

Übernimmt die Barmer die Kosten für ein rezeptfreies Medikament?

In der Regel sind diese selbst zu bezahlen. Für bestimmte Personengruppen oder bei schweren Erkrankungen gibt es Ausnahmen.

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Beispiel rezeptfrei: Paracetamol

Tabletten mit Paracetamol wirken gegen Schmerzen und Fieber. Wenn in der Packung insgesamt nicht mehr als 10 Gramm Paracetamol enthalten sind, was 20 Tabletten mit jeweils einem halben Gramm (500 Milligramm) entspricht, benötigen Sie kein RezeptParacetamol Zäpfchen unterliegen grundsätzlich nicht der Verschreibungspflicht, da bei dieser Anwendungsart die Gefahr von Nebenwirkungen weitaus geringer ist.

Beispiel verschreibungspflichtig: Paracetamol

Wenn für Sie 30 Tabletten notwendig sind, erhalten Sie diese nur auf einer ärztlichen Verordnung. Bei der Einnahme über einen längeren Zeitraum oder in zu hoher Dosierung besteht die Gefahr, dass die Leber geschädigt wird.

Beispiel rezeptfrei: ACC

Der Wirkstoff Acetylcystein (ACC) wirkt als Hustenlöser. Wird er bei Erkältungskrankheiten eingesetzt, ist er rezeptfrei verfügbar.

Beispiel verschreibungspflichtig: ACC

Wird er bei der Erbkrankheit Mukoviszidose eingesetzt, ist er verschreibungspflichtig. Hintergrund ist, dass die Anwendungsdauer bei einer Erkältungskrankheit relativ kurz ist. Bei Mukoviszidose ist dagegen eine Dauerbehandlung notwendig. Die Beobachtung von Nebenwirkungen und die regelmäßige Anpassung der Dosierung erfordert ärztliche Begleitung.

Wenn Sie eine einfache Erkrankung selbst behandeln möchten und nicht wissen, ob Sie ein rezeptfreies Medikament kaufen können, wird man Sie in Ihrer Apotheke gerne beraten und ein Arzneimittel für Sie heraussuchen, das genau bei Ihren Symptomen hilft. Sie erhalten dort auch weitere Tipps, was Sie zusätzlich tun können.

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