Eine junge Frau mit Zahnschmerzen beim Zahnarzt
Leistungen

Wurzelbehandlung – entzündete oder abgestorbene Zähne erfolgreich erhalten

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Marion Weiß (BARMER)

Eine Wurzelbehandlung ist eine aufwändige Methode, um einen entzündeten oder bereits nervtoten Zahn zu retten. Die Barmer übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung, wenn der Zahn dadurch erhalten werden kann und dies medizinisch sinnvoll ist.

Pochende und länger andauernde Zahnschmerzen können Symptome für eine Zahnwurzelentzündung sein. Meist liegt die Ursache in der Entstehung von Karies. Dem können Sie mit regelmäßigem und gründlichem Zähneputzen aktiv vorbeugen. Auch kann ein Unfall oder häufiges Zähneknirschen zu Entzündungen der Zahnwurzel führen. Bestätigt sich eine Entzündung, kann die Wurzelbehandlung eine erfolgreiche Methode sein, um den Zahn zu erhalten – auch wenn dieser bereits abgestorben, d. h. nervtot ist.

Was ist eine Wurzelbehandlung?

Eine Wurzelbehandlung, auch Wurzelkanalbehandlung genannt, ist dann erforderlich, wenn sich das Zahnmark (Pulpa), in welchem die Gefäße und Nerven liegen, entzündet hat. Ziel einer Wurzelbehandlung ist es, den Zahn weiter zu erhalten, selbst dann, wenn das Zahnmark schon abgestorben ist.

Die Wurzelbehandlung erfolgt in mehreren Sitzungen. Dabei wird Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin die infizierten Reste der Pulpa vollständig entfernen, den Wurzelkanal reinigen und anschließend wieder füllen und verschließen. Bleibt die Entzündung lokal bestehen und bereitet erneut Beschwerden besteht die Möglichkeit die Wurzelbehandlung zu wiederholen. Diese Wiederholung, in der Fachsprache Revision genannt, ist meist aufwändiger. Ist eine Revision nicht ausreichend, gibt es die Möglichkeit der Wurzelspitzenresektion. Dabei wird ein Teil des Knochens freigelegt, um die Wurzelspitze chirurgisch zu entfernen (Resektion).

Weiterhin kann eine Wurzelbehandlung auch vor dem Einsetzen von Zahnersatz (Kronen, Brücke, Prothesen) nötig werden. Für eine ausführliche Beratung zum Erhalt des eigenen Zahns oder eine Zweitmeinung können Sie sich gern an den Barmer Teledoktor wenden.

Übernimmt die Barmer die Kosten für eine Wurzelbehandlung?

Die Barmer übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung, wenn der erkrankte Zahn dadurch erhaltungswürdig ist und es sich um eine vertragszahnärztliche Behandlung nach den Richtlinien handelt. Das bedeutet beispielsweise, dass es möglich sein muss, dass die Wurzelkanäle bis nahe der Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können.

Speziell bei der Behandlung der hinteren Backenzähne (Molaren) gelten zusätzlich noch besondere Bedingungen, von denen mindestens eine erfüllt sein muss:

  • Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe, ohne Lücke.
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
  • Durch die Behandlung kann ein vorhandener und funktionstüchtiger Zahnersatz erhalten werden.

In Einzelfällen können auch andere Gründe für die Übernahme der Kosten sprechen. Ob es sich um eine vertragszahnärztliche richtlinienkonforme Wurzelbehandlung handelt, kann nur Ihr Zahnarzt beurteilen.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, können Sie eine Wurzelbehandlung auf eigene Kosten durchführen lassen.

Ist es nicht möglich oder medizinisch sinnvoll, den Zahn zu erhalten, wird Ihr Zahnarzt den Zahn entfernen. Dafür übernehmen wir als Barmer die Kosten.

Welche Kosten für eine Wurzelbehandlung werden nicht übernommen?

Einige Behandlungstechniken für eine Wurzelbehandlung sind private Zusatzleistungen, an deren Kosten wir uns nicht beteiligen können. Ihr Zahnarztpraxis wird Ihnen dafür eine Privatrechnung ausstellen. Einige Beispiele für private Zusatzleistungen sind:

  • Elektrometrische Längenbestimmung des Wurzelkanals
  • Elektrophysikalisch-chemische Methoden zur Desinfektion der Wurzelkanäle
  • Besondere Behandlungsmethoden mit Ultraschall oder Laser
  • Nutzung eines Operationsmikroskops

Zusätzliche Mehrkosten können über den Zahn-Zusatzschutz unseres Partners HUK-COBURG abgedeckt werden.

Ihre Barmer-Vorteile bei einer Wurzelbehandlung

  • Kostenbeteiligung: Ist der Zahn erhaltenswürdig und kann nach den Richtlinien eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden, übernehmen wir die Kosten.
  • Erhalt des eigenen Zahns: Bei einer erfolgreichen Wurzelkanalbehandlung stehen die Chancen gut, dass Ihr Zahn noch viele Jahre erhalten bleibt.
  • Unkomplizierte Abrechnung: Die anteiligen Kosten für Ihre Wurzelbehandlung werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
  • Günstiger Zahn-Zusatzschutz: Zusatzleistungen für die Wurzelbehandlung können mit dem Zahn-Zusatzschutz unseres Partners HUK-COBURG abgedeckt werden.