Mit einer Zahnzusatzversicherung sichern Sie Kosten ab, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen, zum Beispiel für hochwertigen Zahnersatz oder die professionelle Zahnreinigung. Als Barmer-Mitglied profitieren Sie bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung von vergünstigten Konditionen für Ihren privaten Zahnzusatzschutz.
Als BARMER-Mitglied profitieren Sie und Ihre ganze Familie von vergünstigten Konditionen bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung - dank unserer exklusiven Kooperation mit der HUK-COBURG-Krankenversicherung.
Mit dem Tarifrechner können Sie mit wenigen Klicks herausfinden, wie hoch der monatliche Beitrag Ihrer Zahnzusatzversicherung als Barmer-Mitglied ist.
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich bei allen Leistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten, die bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz entstehen - die sogenannte Regelversorgung. Dies ist gesetzlich so geregelt. Durch eine private Zahnzusatzversicherung werden Kosten abgesichert, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen.
Wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung entschieden haben, können Sie die Versicherung per Online-Abschluss starten - eine Registrierung ist nicht erforderlich. Einfach persönliche Daten eintragen und mitteilen, ab wann die Zahnzusatzversicherung gelten soll.
Sie haben bei der privaten Zahnzusatzversicherung die Auswahl zwischen drei Tarifen, die sich beim monatlichen Beitrag unterscheiden und sich jeweils individuellen Bedürfnissen anpassen. Weitere Details zu den jeweiligen Tarifen erhalten Sie direkt bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung.
Die professionelle Zahnreinigung zählt zu den zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen und ist keine GKV-Leistung, das heißt gesetzliche Krankenkassen sind zu einer Übernahme der Kosten nicht verpflichtet.
Sie können bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung aus drei Tarifen wählen. Jeder der Tarife sieht Leistungen für professionelle Zahnreinigung vor.
Ja, die Beiträge sind altersabhängig kalkuliert. Diese erhöhen sich beim unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung während der Vertragslaufzeit bis zu zwei Mal. Wann und wie oft ist abhängig vom gewählten Tarif und von Ihrem Alter bei Vertragsbeginn. Nähere Details finden Sie in den Vertragsunterlagen.
Mit dem Tarifrechner können Sie mit wenigen Klicks herausfinden, wie hoch der monatliche Tarif für Ihre Zahnzusatzversicherung als Barmer-Mitglied ist.
Um den Eigenanteil beim Zahnarzt oder für kieferorthopädische Behandlungen zu verringern, empfiehlt sich für Kinder und Jugendliche der Tarif Pro unseres Partners HUK-COBURG-Krankenversicherung. Dann werden Kosten für kieferorthopädische Leistungen bereits erstattet, wenn diese als medizinisch notwendig eingestuft werden.
Die Einstufung einer Zahnfehlstellung erfolgt je nach Schweregrad von 1 bis 5. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann die Kosten erst ab Schweregrad 3 übernehmen. Beim Tarif Pro ist eine Kostenübernahme hingegen bereits ab Schweregrad 2 möglich.
Behandlungen, die bei Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung bereits begonnen haben oder die unmittelbar bevorstehen oder bereits geplant sind, sind von der Kostenerstattung ausgenommen.
Gleiches gilt in puncto Kostenerstattung für Behandlungen, die vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden als nicht medizinisch notwendig eingestuft werden. Dies ist bei kosmetischen Behandlungen, zum Beispiel Bleaching, der Fall.