- Kieferorthopädie als Leistung einer Krankenkasse
- Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme der Krankenkasse bei einer kieferorthopädischen Behandlung?
- Welche Kosten übernimmt die Barmer Krankenkasse bei einer kieferorthopädischen Behandlung?
- Welche Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen?
- Ihre Barmer-Vorteile bei einer kieferorthopädischen Behandlung
- Volle Transparenz über die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen mit Meine Barmer
Zahn- bzw. Kieferfehlstellungen sind sehr individuell. Führen die Fehlbildungen zu einer erheblichen Einschränkung beim Kauen, Beißen, Atmen oder Sprechen, ist eine kieferorthopädische Behandlung notwendig. Die Barmer übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der Kosten für die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern, in Sonderfällen auch bei Erwachsenen.
Kieferorthopädie als Leistung einer Krankenkasse
Mit einer kieferorthopädischen Behandlung werden Fehlbildungen der Zähne und des Kiefers korrigiert. Meist erfolgt dies mit einer herausnehmbaren oder festsitzenden Zahnspange (Brackets). Die Behandlung wird in der Regel durch Kieferorthopädinnen bzw. Kieferorthopäden durchgeführt. Manchmal bieten auch Zahnarztpraxen kieferorthopädische Behandlungen an.
Wie läuft eine kieferorthopädische Behandlung ab?
Bei Kindern erfolgt eine kieferorthopädische Behandlung meist im Alter zwischen 12 und 16 Jahren, manchmal auch als Frühbehandlung für 6- bis 8-Jährige. Die aktive Behandlungsphase, in der die festsitzende oder herausnehmbare Spange getragen wird, dauert etwa zwei Jahre.
Danach schließt sich die Erhaltungsphase (Retention) an. Ziel dieser Phase ist es, die Zähne langfristig zu stabilisieren und zu verhindern, dass diese „zurückwandern“. Dabei kommen sogenannte Retainer (englisch to retain = halten, sichern) zum Einsatz, entweder als festsitzende oder als herausnehmbare Variante. Zusammen dauern die aktive Behandlungsphase und die Erhaltungsphase etwa drei bis vier Jahre.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme der Krankenkasse bei einer kieferorthopädischen Behandlung?
Unter folgenden Bedingungen kann die Barmer Krankenkasse die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung übernehmen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr: Es liegt mindestens ein Schweregrad 3 vor. Der Kieferorthopäde oder die Kieferorthopädin beurteilt anhand von Schweregraden, den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), ob die Behandlung medizinisch notwendig ist. Die Schweregrade reichen von KIG Grad 1 (leichte Zahnfehlstellungen) bis KIG Grad 5 (extrem stark ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung).
Wird bei Ihrem Kind Schweregrad 3 (ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich macht) oder höher festgestellt, werden die Kosten der vertraglichen Behandlung übernommen. Schweregrade 1 und 2 gelten als kosmetische Korrekturen und müssen selbst bezahlt werden. - Erwachsene mit schweren Kieferanomalien, die kieferchirurgisch behandelt werden müssen: Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen dürfen nur in schwerwiegenden Fällen übernommen werden.
Das ist bei Fehlstellungen der Fall, die eine Kombination aus kieferchirurgischen und kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen erfordern. - Zugelassene zahnärztliche oder kieferorthopädische Praxis: Die Behandlung muss durch einen Zahnarzt bzw. eine Zahnärztin erfolgen, der bzw. die zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen ist.
- Antrag durch die kieferorthopädische Praxis: Kommt Ihre kieferorthopädische Praxis zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Barmer erfüllt sind, sendet sie uns einen Antrag zur Prüfung zu.
Welche Kosten übernimmt die Barmer Krankenkasse bei einer kieferorthopädischen Behandlung?
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, werden die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung bis zu 100 % von der Barmer übernommen. Dies umfasst sämtliche Kosten vertragszahnärztlichen Behandlung: Befunderhebung, Diagnostik, Therapieplanung, Versorgung mit Behandlungsgeräten (Zahnspange) sowie Material- und Laborkosten.
Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen:
Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Barmer
- 80% der Kosten für das 1. in Ihrem Haushalt lebende versicherte Kind (Eigenanteil zunächst 20%, Rückerstattung erfolgt nach Abschluss der Behandlung),
- 90 % der Kosten für das 2. und jedes weitere in Ihrem Haushalt lebende, versicherte Kind (Eigenanteil zunächst 10%, Rückerstattung erfolgt nach Abschluss der Behandlung) sowie
- einmalig bis zu 50 Euro für Zahnversiegelungen im Rahmen der bewilligten kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Geräten.
Eigenanteil erstatten lassen: Ist die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes abgeschlossen, erstatten wir Ihnen den oben erwähnten Eigenanteil. Damit Sie das Geld erhalten, müssen Sie nichts tun: Sobald wir von der kieferorthopädischen Praxis die Abschlussmitteilung haben, bekommen Sie von uns per Post alle Infos zum Erstattungsverfahren.
Kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen:
Bei Erwachsenen mit schweren Kieferanomalien, die kombiniert kieferorthopädisch und kieferchirurgisch behandelt werden, übernimmt die BARMER ebenfalls zunächst 80% der Kosten. Wird die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erhalten auch Erwachsene den geleisteten Eigenanteil von 20% zurückerstattet.
Welche Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen?
Möchten Sie kieferorthopädische Mehrleistungen oder Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, sind diese Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Ihre kieferorthopädische Praxis wird sie vor Beginn der Behandlung über die für Sie in Betracht kommenden Behandlungsalternativen aufklären und die Höhe der Mehrkosten schriftlich mit Ihnen vereinbaren.
Ihre Barmer-Vorteile bei einer kieferorthopädischen Behandlung
- Kostenübernahme bis 100%: Nach dem erfolgreichen und planmäßigen Abschluss einer kieferorthopädischen Behandlung erhalten Sie Ihren geleisteten Eigenanteil (10% bzw. 20%) zurückerstattet.
- Zuschuss zur Zahnversiegelung: Die Barmer erstattet einmalig bis zu 50 Euro für eine Zahnversiegelung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Voraussetzung ist, dass die laufende kieferorthopädische Behandlung mit festsitzenden Behandlungsgeräten von der Barmer genehmigt wurde.
- Zweitberatung: Sie erhalten eine kostenfreie Zweitberatung für kieferorthopädische Behandlungen über den Barmer Teledoktor.