Eine schwangere Frau liegt auf dem Schoß ihres Mann auf dem Sofa.
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Schwangerschaftsvorsorge – Untersuchungen in der Schwangerschaft für mehr Sicherheit für Mutter und Kind

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Stefan Daumen (Abteilung Ambulante Versorgung)

Schwangerschaft und Mutterschaft genießen einen besonderen Schutz. Bevor ein Baby auf die Welt kommt, stehen der werdenden Mama in der Schwangerschaft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zu. Denn gesunde Frauen haben die besten Voraussetzungen, einen guten Schwangerschaftsverlauf und eine normale Geburt zu erleben.

Als Schwangere werden Sie von Ärztinnen und Ärzten sowie von Hebammen durch die gesamte Schwangerschaft und über die Geburt hinaus umfassend begleitet und beraten. Vorsorgeuntersuchungen sind in der Schwangerschaft zunächst aller vier Wochen vorgesehen, ab der 32. Woche sogar aller 2 Wochen.

So können Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und adäquat behandelt werden. Das wichtigste Ziel der Schwangerenvorsorge sind das frühzeitige Erkennen und die besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten.

Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es in der Schwangerschaft?

Untersuchungen in der Schwangerschaft im Überblick

Fällt ein Schwangerschaftstest positiv aus, sollte die erste ärztliche Untersuchung möglichst zeitnah erfolgen.

Folgende Untersuchungen werden im Rahmen der Erstuntersuchung durchgeführt:

  • Allgemeine und gynäkologische Untersuchung
  • Blutdruckmessung und Feststellung des Körpergewichts
  • Urin- und Blutuntersuchung
  • Ausführliches Gespräch zum familiären Umfeld, der Krankengeschichte, zu eventuellen früheren Schwangerschaften, dem Arbeitsumfeld und weiteren Faktoren 

Die allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen finden üblicherweise im Abstand von vier Wochen statt, ab der 32. Schwangerschaftswoche dann im Abstand von zwei Wochen. Sollten zwischen den Terminen Beschwerden oder Krankheitsanzeichen auftreten, kann und sollte die Arztpraxis unabhängig von den allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen aufgesucht werden.

Folgende Untersuchungen werden im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt:

  • Blutdruckmessung und Feststellung des Körpergewichts
  • Urinuntersuchung und Hämoglobinbestimmung
  • Kontrolle des Standes der Gebärmutter und der Herzaktion des Babys
  • Feststellung der Lage des Babys

Ultraschallwellen sind hochfrequentierte Schallwellen, die vom Baby reflektiert werden. Wenn der Babybauch per Ultraschall untersucht wird, kann das zurückkehrende Echo von einem Computer in ein Bild übersetzt werden. Dabei werden die Schallwellen als unterschiedliche Grautöne wahrgenommen: je fester das Gewebe, desto heller die Anzeige auf dem Bild. Auf einem Ultraschallbild sind Knochen weiß dargestellt und weiches Gewebe in Grau, das Fruchtwasser erscheint schwarz. Das Ultraschallscreening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft. Ziel der Untersuchung ist es, Mehrlingsschwangerschaften zu erkennen, das Kindsalter zu bestimmen, die Kindsentwicklung zu verfolgen und auffällige Merkmale des Kindes frühzeitig zu entdecken.

Insgesamt sind drei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft vorgesehen:

  • Zwischen der 8. (+0 Tage) bis 11. (+6 Tage) SSW
  • Zwischen der 18. (+0 Tage) bis 21. (+6 Tage) SSW
  • Zwischen der 28. (+0 Tage) bis 31. (+6 Tage) SSW

Erweiterter Basisultraschall:

Schwangere können die 2. Ultraschalluntersuchung als Basisuntersuchung oder in einer erweiterten Form durchführen lassen:

  • Bei der Basisuntersuchung wird die Größe von Kopf, Bauch und eines Oberschenkels des Babys gemessen. Außerdem wird die Lage des Mutterkuchens beurteilt.
  • Beim erweiterten Ultraschall werden zusätzlich die Kopfform, Gehirnkammern, Kleinhirn, Hals und Rücken, Brustkorb, Herzrhythmus, Bauchwand, Harnblase und Magen des ungeborenen Kindes begutachtet.

Frauenärztinnen und Frauenärzte, die diese Untersuchung durchführen, müssen besonders qualifiziert sein. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt diese Qualifikation nicht besitzt, können Sie sich überweisen lassen. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte.

Wir als Barmer empfehlen Ihnen zusätzlich zu den Untersuchungen die folgenden Tests, für die wir auch die Kosten übernehmen:

  • Einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes für Schwangere zwischen der 24. und 27. (+6 Tage) SSW sowie
  • einen HIV-Antikörper-Test, da die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung auf das Baby durch wirksame therapeutische Maßnahmen gesenkt werden kann.
Mithilfe eines Bluttest lässt sich feststellen, ob Antikörper gegen Ringelröteln bzw. Windpocken vorhanden sind. So können Schwangere sichergehen und das Risiko einer Ansteckung mit den Infektionskrankheiten minimieren. Die Barmer erstattet die Tests im Rahmen des Familien-Plus-Pakets.
Über die Mutterschafts-Richtlinien hinausgehende Angebote, wie z. B. der Test auf Zytomegalie oder ein Toxoplasmose-Test, gehören zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese Angebote und Tests können Sie frei wählen und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Finanzielle Unterstützung bei selbst gewählten Leistungen können Sie aber im Rahmen des Familien-Plus-Pakets der Barmer erhalten. In diesem werden IGeL-Leistungen wie die Tests auf Toxoplasmose oder auf B-Streptokokken innerhalb der Schwangerschaft berücksichtigt.

Wie können Sie die Schwangerschaftsvorsorge in Anspruch nehmen?

  • Die Schwangerschaftsvorsorge wird von Ihrer Frauenarztpraxis angeboten.
  • Die Vorsorge ist in den Mutterschafts-Richtlinien geregelt – jede Versicherte hat Anspruch auf die gleichen Leistungen.
  • Auch ein Wechsel der Arztpraxis ist in der laufenden Schwangerschaft möglich. Legen Sie hierbei aber immer Ihren Mutterpass vor. Dann ist die neue Ärztin bzw. der neue der Arzt über bisherige Untersuchungsergebnisse informiert und weiß, ob die Betreuungspauschale abgerechnet werden kann oder eine andere Abrechnungsmöglichkeiten genutzt werden muss.

Kann die Vorsorge auch von einer Hebamme durchgeführt werden?

Was viele gesetzlich krankenversicherte Frauen nicht wissen: Auch freiberufliche Hebammen können und dürfen eigenverantwortlich die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durchführen.

Behalten Sie dabei aber im Hinterkopf, dass einige Leistungen, wie z. B. Ultraschalluntersuchungen, nur von einem Arzt/ einer Ärztin erbracht werden können. Ebenso wie eine Arztpraxis kann die Hebamme die Leistungen direkt über Ihre Versichertenkarte mit der Krankenkasse abrechnen.

Sollte es Auffälligkeiten geben, wird Ihre Hebamme Sie sofort an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt verweisen. Eine Vorsorge im Wechsel zwischen Arzt und Hebamme ist ebenfalls möglich.

Welche Kosten für die Schwangerschaftsvorsorge werden von der Barmer übernommen?

Die Barmer trägt die Kosten für die medizinische Betreuung während der Schwangerschaft. Die Leistung umfasst alle medizinisch erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen sowie ausgewählte Tests.

Weitere Leistungen können Sie individuell über die zusätzlichen Leistungen für Familien erstattet bekommen. 

Ihre Barmer-Vorteile bei der Schwangerschaftsvorsorge

  • Unsere Leistung: Kostenlose Vorsorgeuntersuchungen mit drei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, damit Sie sich unbesorgt auf Ihr Baby freuen können.
  • Zusätzliche kostenfreie Tests: Auch für den Test auf Schwangerschaftsdiabetes und den HIV-Antikörper-Test übernehmen wir die Kosten, sofern Sie diese Tests wünschen.
  • Zusätzliche Leistungen: Die Barmer unterstützt Sie in jeder Schwangerschaft mit insgesamt 200 Euro, die Sie für zusätzliche Leistungen individuell nutzen können.
  • Zuzahlungsfreiheit: Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Entbindung sind für Sie ohne Zuzahlung.
  • Unkomplizierte Abrechnung: Für die Abrechnung der Regelleistungen benötigen Sie nur Ihre Versichertenkarte.