Eine schwangere Frau liegt auf dem Schoß ihres Mann auf dem Sofa.
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Schwangerschaftsvorsorge – Untersuchungen in der Schwangerschaft für mehr Sicherheit für Mutter und Kind

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Barmer

Qualitätssicherung

  • Stefan Daumen (Abteilung Ambulante Versorgung)

Schwangerschaft und Mutterschaft genießen einen besonderen Schutz. Bevor ein Baby auf die Welt kommt, stehen der werdenden Mama in der Schwangerschaft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zu. Denn gesunde Frauen haben die besten Voraussetzungen, einen guten Schwangerschaftsverlauf und eine normale Geburt zu erleben.

Als Schwangere werden Sie von Ärztinnen und Ärzten sowie von Hebammen durch die gesamte Schwangerschaft und über die Geburt hinaus umfassend begleitet und beraten. Vorsorgeuntersuchungen sind in der Schwangerschaft zunächst aller vier Wochen vorgesehen, ab der 32. Woche sogar aller 2 Wochen.

So können Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und adäquat behandelt werden. Das wichtigste Ziel der Schwangerenvorsorge sind das frühzeitige Erkennen und die besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten.

Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es in der Schwangerschaft?

Untersuchungen in der Schwangerschaft im Überblick

Wie können Sie die Schwangerschaftsvorsorge in Anspruch nehmen?

  • Die Schwangerschaftsvorsorge wird von Ihrer Frauenarztpraxis angeboten.
  • Die Vorsorge ist in den Mutterschafts-Richtlinien geregelt – jede Versicherte hat Anspruch auf die gleichen Leistungen.
  • Auch ein Wechsel der Arztpraxis ist in der laufenden Schwangerschaft möglich. Legen Sie hierbei aber immer Ihren Mutterpass vor. Dann ist die neue Ärztin bzw. der neue der Arzt über bisherige Untersuchungsergebnisse informiert und weiß, ob die Betreuungspauschale abgerechnet werden kann oder eine andere Abrechnungsmöglichkeiten genutzt werden muss.

Kann die Vorsorge auch von einer Hebamme durchgeführt werden?

Was viele gesetzlich krankenversicherte Frauen nicht wissen: Auch freiberufliche Hebammen können und dürfen eigenverantwortlich die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durchführen.

Behalten Sie dabei aber im Hinterkopf, dass einige Leistungen, wie z. B. Ultraschalluntersuchungen, nur von einem Arzt/ einer Ärztin erbracht werden können. Ebenso wie eine Arztpraxis kann die Hebamme die Leistungen direkt über Ihre Versichertenkarte mit der Krankenkasse abrechnen.

Sollte es Auffälligkeiten geben, wird Ihre Hebamme Sie sofort an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt verweisen. Eine Vorsorge im Wechsel zwischen Arzt und Hebamme ist ebenfalls möglich.

Welche Kosten für die Schwangerschaftsvorsorge werden von der Barmer übernommen?

Die Barmer trägt die Kosten für die medizinische Betreuung während der Schwangerschaft. Die Leistung umfasst alle medizinisch erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen sowie ausgewählte Tests.

Weitere Leistungen können Sie individuell über die zusätzlichen Leistungen für Familien erstattet bekommen. 

Ihre Barmer-Vorteile bei der Schwangerschaftsvorsorge

  • Unsere Leistung: Kostenlose Vorsorgeuntersuchungen mit drei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, damit Sie sich unbesorgt auf Ihr Baby freuen können.
  • Zusätzliche kostenfreie Tests: Auch für den Test auf Schwangerschaftsdiabetes und den HIV-Antikörper-Test übernehmen wir die Kosten, sofern Sie diese Tests wünschen.
  • Zusätzliche Leistungen: Die Barmer unterstützt Sie in jeder Schwangerschaft mit insgesamt 200 Euro, die Sie für zusätzliche Leistungen individuell nutzen können.
  • Zuzahlungsfreiheit: Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Entbindung sind für Sie ohne Zuzahlung.
  • Unkomplizierte Abrechnung: Für die Abrechnung der Regelleistungen benötigen Sie nur Ihre Versichertenkarte.