- 1. Was sind elektrisch betriebene Rollstühle?
- 2. Bezahlt die Barmer elektrisch betriebene Rollstühle?
- 3. Welche weiteren Kosten gibt es bei elektrisch betriebenen Rollstühlen?
- 4. Wie erhalte ich einen elektrisch betriebenen Rollstuhl?
- 5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für elektrisch betriebene Rollstühle?
- 6. Was gibt es bei elektrisch betriebenen Rollstühlen sonst noch zu beachten?
- 7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit elektrisch betriebenen Rollstühlen
- Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer
1. Was sind elektrisch betriebene Rollstühle?
Ein elektrisch betriebener Rollstuhl hilft Ihnen, wenn Sie in Ihrer Gehfähigkeit stark beeinträchtigt beziehungsweise gehunfähig sind und einen manuellen Rollstuhl, z. B. wegen fehlender Armkraft, nicht antreiben können. Er bietet insbesondere die nötige Mobilität, um alltägliche Dinge in der näheren Umgebung Ihrer Wohnung zu erledigen.
Elektrisch betriebene Rollstühle haben aufladbare Batterien (Akkus) und werden über Elektromotoren angetrieben. In der Regel erfolgt die Steuerung über einen Schalthebel (Joystick). Es gibt auch elektrische Zusatzantriebe, mit denen manuelle Rollstühle aufgerüstet werden können.
Welche Art des elektrischen Antriebs für Ihre persönliche Situation am besten ist, sollten Sie mit Ihrem Arzt und einem unserer Hilfsmittelanbieter besprechen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann auch entsprechendes Zubehör (z. B. Kopfstütze, Stockhalter, Therapietisch etc.) am Rollstuhl angebracht werden.
2. Bezahlt die Barmer elektrisch betriebene Rollstühle?
Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für einen elektrisch betriebenen Rollstuhl bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h in der für Sie medizinisch notwendigen Standardausführung. Übernommen werden kann auch das medizinisch notwendige Zubehör. Voraussetzung ist, dass die persönliche Verkehrstauglichkeit und Fahreignung vorliegt.
3. Welche weiteren Kosten gibt es bei elektrisch betriebenen Rollstühlen?
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Euro, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.
Unser Tipp für Sie: Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.
Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen eine individuell geeignete Versorgung ohne Mehrkosten anzubieten. Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für einen Rollstuhl entscheiden, der über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht. Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.
Übrigens: Der Anbieter hat die Wahl, welchen Rollstuhl er Ihnen mehrkostenfrei anbietet. Möchten Sie ein ganz bestimmtes Produkt, fragen Sie bei verschiedenen Anbietern nach, ob es dort mehrkostenfrei ist.
4. Wie erhalte ich einen elektrisch betriebenen Rollstuhl?
Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Rollstuhl erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.
Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel In der Regel werden Sie im Krankenhaus oder in Ihrer Arztpraxis ausführlich zu Ihrer Versorgungssituation und den Versorgungsmöglichkeiten beraten. Der Arzt oder die Ärztin stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters. Ihr Anbieter informiert Sie, ob eine Genehmigung der Barmer erforderlich ist. Bei Bedarf leitet er Ihr Rezept zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter. Wenn Sie einen Online-Zugang der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im Barmer-Kompass innerhalb der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen. Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Rollstuhl haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihr Rollstuhl defekt ist, wenn Sie technische Rückfragen haben oder sich Ihr Gesundheitszustand ändert und Sie den Rollstuhl zurückgeben möchten. Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Unser Vertragspartner wird sich auch automatisch bei Ihnen melden, wenn Ihr Rollstuhl gewartet werden muss. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifiziertem Fachpersonal Ihres Anbieters beraten werden.
5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für elektrisch betriebene Rollstühle?
In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Rollstühle“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.
Jetzt nach einem Anbieter suchen
Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.
6. Was gibt es bei elektrisch betriebenen Rollstühlen sonst noch zu beachten?
Elektrisch betriebene Rollstühle bleiben in der Regel Eigentum des Anbieters und werden Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt. Wird der Rollstuhl nicht mehr benötigt, informieren Sie oder Ihre Angehörigen bitte umgehend den Anbieter.
Ändert sich demnächst Ihre Adresse? Bitte informieren Sie in diesen Fällen unbedingt rechtzeitig vorher Ihren Anbieter. Nur so kann Ihre lückenlose Betreuung sichergestellt werden.
Im Lagerbestand unserer Vertragspartner und der Barmer befinden sich viele gebrauchte, technisch aufgearbeitete und vollständig gereinigte Rollstühle. Unser Vertragspartner prüft daher, ob ein geeigneter Rollstuhl für Sie direkt verfügbar ist. Durch die weitere Verwendung dieser Rollstühle leisten Sie einen maßgeblichen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.
Bitte behandeln Sie Ihren Rollstuhl immer mit großer Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen Ihr Anbieter bei der Einweisung gibt. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihnen der Rollstuhl möglichst lange und reibungslos die gewünschte Unterstützung gibt. Sie vermeiden dadurch auch Schäden, die Ihnen Ihr Anbieter bei grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Beschädigung sogar in Rechnung stellen würde. Halten Sie sich daher auch bei den Vorgaben zum Laden der Akkus strikt an die Gebrauchsanweisung. Gleiches gilt auch für das Abstellen des Rollstuhls, da er stets vor Witterungseinflüssen geschützt sein sollte, um die empfindliche Elektronik nicht zu beschädigen.
7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit elektrisch betriebenen Rollstühlen
- Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit manuellen Rollstühlen durchzuführen.
- Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.