- 1. Was sind Pulsoximeter bzw. Messgeräte zur Überwachung der Körperfunktionen?
- 2. Bezahlt die Barmer ein Pulsoximeter bzw. Messgerät zur Überwachung der Körperfunktionen?
- 3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Pulsoximeter bzw. Messgeräten zur Überwachung der Körperfunktionen?
- 4. Wie erhalte ich ein Pulsoximeter bzw. Messgerät zur Überwachung der Körperfunktionen?
- 5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Pulsoximeter bzw. Messgeräte zur Überwachung der Körperfunktionen?
- 6. Was gibt es bei Pulsoximeter bzw. Messgeräten zur Überwachung der Körperfunktionen sonst noch zu beachten?
- 7. Ihre Barmer-Vorteile bei Pulsoximeter bzw. Messgeräten zur Überwachung der Körperfunktionen
- Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer
1. Was sind Pulsoximeter bzw. Messgeräte zur Überwachung der Körperfunktionen?
Unter Messgeräte zur Überwachung Ihrer Atem-/Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung fallen Geräte wie:
- Kombinierte Atem- und Herzfrequenzmonitore mit Pulsoximeter: Diese Geräte überwachen sowohl die Atem- und die Herztätigkeit als auch den Sauerstoffgehalt des Blutes und lösen einen akustischen Alarm aus, wenn eine möglicherweise kritische oder lebensbedrohende Situation auftritt. Sie bestehen aus einer elektronischen Mess-, Auswerte- und Speichereinheit, die mit Hilfe von Elektroden, Sensoren und Kabeln mit dem Körper verbunden wird. Die Überwachungsparameter und die Alarmgrenzen stellt der behandelnde Arzt individuell ein. Das Hilfsmittel wird meistens bei Säuglingen verwendet, um den plötzlichen Kindstod (SIDS) zu vermeiden.
- Pulsoximeter: Dies sind Geräte, die den Sauerstoffgehalt im Blut über ein optisches Verfahren messen. Eingesetzt werden sie bei Patienten, die starken Sauerstoffschwankungen unterliegen und diese durch die Gabe von Sauerstoff regulieren müssen. Zur Überwachung werden Sensoren am Körper der Patienten fixiert, welche über Sensorverlängerungskabel mit dem Pulsoximeter verbunden sind. Tritt eine kritische oder lebensbedrohliche Situation auf, löst das Gerät akustische Signale aus. Die Geräte sind mit und ohne Speicher erhältlich.
2. Bezahlt die Barmer ein Pulsoximeter bzw. Messgerät zur Überwachung der Körperfunktionen?
Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer nach Prüfung der medizinischen Voraussetzungen in der Regel die Kosten für Ihr Messgerät – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Pulsoximeter bzw. Messgeräten zur Überwachung der Körperfunktionen?
Ihre Zuzahlung für das Messgerät beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an Ihren Hilfsmittelanbieter zu zahlen.
Unser Tipp für Sie: Mehr zum Thema Zuzahlung erfahren Sie hier. Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.
4. Wie erhalte ich ein Pulsoximeter bzw. Messgerät zur Überwachung der Körperfunktionen?
Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Messgerät erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.
Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel In der Regel werden Sie von einem Arzt ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Der Arzt stellt Ihnen im Anschluss bei Bedarf ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters. Unser Vertragspartner leitet Ihre Verordnung anschließend zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit an uns weiter. Wenn Sie einen Online-Zugang der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im Barmer-Kompass innerhalb der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen. Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Hilfsmittel haben, steht Ihnen Ihr Hilfsmittelanbieter mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihr Messgerät defekt ist, wenn Sie technische Rückfragen haben, neues Zubehör wie Sensoren benötigen oder wenn es Ihnen besser geht und Sie das Gerät zurückgeben möchten. Bevor Sie die Therapie beenden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin. Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Unser Vertragspartner wird sich auch automatisch bei Ihnen melden, wenn Ihr Gerät gewartet werden muss. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal Ihres Hilfsmittelanbieters betreut werden.
5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Pulsoximeter bzw. Messgeräte zur Überwachung der Körperfunktionen?
In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Überwachungsmonitore“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.
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Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.
Hinweis: Unsere Vertragspartner haben alle die notwendige Präqualifizierung, um im Bereich der Messgeräte zur Überwachung der Atem-/Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung versorgen zu dürfen, und verpflichten sich nach dem geschlossenen Vertrag, die an der Versorgung beteiligten Personen regelmäßig im Bereich Messgeräte weiterzubilden.
6. Was gibt es bei Pulsoximeter bzw. Messgeräten zur Überwachung der Körperfunktionen sonst noch zu beachten?
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Versorgung oder Ihrem Hilfsmittel haben, erreichen Sie unseren Vertragspartner montags bis freitags mindestens von 08 Uhr bis 17 Uhr. Bei Problemen am Gerät ist eine ständige Erreichbarkeit des Vertragspartners durch einen 24-Stunden-Notdienst sichergestellt.
Bitte behandeln Sie Ihr Messgerät immer mit Sorgfalt. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigungen entstehen, werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Fingerpulsoximeter, die zur mobilen Überwachung der Sauerstoffwerte in der Freizeit - vor allem bei Sport und körperlicher Betätigung eingesetzt werden - stellen keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar.
Überwachungsgeräte die bei Säuglingen mit einem erhöhten Risiko für einen „plötzlichen Kindstod“ (SIDS) eingesetzt werden, werden in der Regel für 12-18 Monate genehmigt und im Rahmen einer Versorgungspauschale geliefert. Hilfsmittel und Zubehöre bzw. Zurüstungen, die im Rahmen der Versorgungspauschale geliefert werden, bleiben Eigentum des Vertragspartners.
Bei einer Versorgung außerhalb des SIDS werden Sie mit einem Hilfsmittel, welches Eigentum der Barmer ist, versorgt. Zunächst wird ganz im Sinne der Nachhaltigkeit geprüft, ob ein passendes Hilfsmittel im Lagerbestand der Barmer vorhanden ist. Falls kein Hilfsmittel aus dem Bestand der Barmer zur Verfügung steht, werden Sie mit einem Neugerät versorgt. Das Hilfsmittel ist bei Lieferung mit allen medizinisch notwendigen Zubehören und Zurüstungen ausgestattet (z. B. Kabel, Sensor, Bedienungsanleitung).
Damit unser Vertragspartner Sie optimal mit Verbrauchsmaterialien versorgen kann, ist es wichtig, dass Sie ihm eventuelle Adressänderungen mitteilen.
7. Ihre Barmer-Vorteile bei Pulsoximeter bzw. Messgeräten zur Überwachung der Körperfunktionen
- Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Messgeräten durchzuführen.
- Hochwertige Beratung: Unsere Verträge verpflichten unsere Vertragspartner dazu, hohe Versorgungs- und Beratungsstandards einzuhalten. Alle Vertragspartner setzen qualifizierte und geschulte Fachkräfte ein.
- Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.