- 1. Was sind mobile Patientenlifter?
- 2. Bezahlt die Barmer mobile Patientenlifter?
- 3. Welche weiteren Kosten gibt es bei mobilen Patientenliftern?
- 4. Wie erhalte ich einen mobilen Patientenlifter?
- 5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für mobile Patientenlifter?
- 6. Was gibt es bei mobilen Patientenliftern sonst noch zu beachten?
- 7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit mobilen Patientenliftern:
- Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer
1. Was sind mobile Patientenlifter?
Mit einem mobilen, also fahrbaren Patientenlifter ist es möglich, Personen, die in Ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, aus sitzender oder liegender Position mit geringem Kraftaufwand sicher und bequem zu bewegen. Ein mobiler Patientenlifter ist besonders flexibel und kann an jedem Ort eingesetzt werden, z. B. zum Transfer zwischen Bett und Rollstuhl oder Rollstuhl und Badewanne.
Benötigen Sie einen Badewannenlifter? Dann finden Sie hier weitere Informationen.
2. Bezahlt die Barmer mobile Patientenlifter?
Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für den Patientenlifter und für das medizinisch notwendige Zubehör – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
3. Welche weiteren Kosten gibt es bei mobilen Patientenliftern?
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen. Alle weiteren Kosten werden im Falle einer Genehmigung durch die Barmer übernommen.
Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Artikel zur Zuzahlung. Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.
Unser Tipp für Sie: In der Barmer-App erhalten Sie nach der Abrechnung eine Übersicht zu den Kosten des bewilligten Hilfsmittels.
4. Wie erhalte ich einen mobilen Patientenlifter?
Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Patientenlifter erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.
Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel In der Regel werden Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausführlich zu Ihrer Versorgungssituation beraten. Diese/r stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Wird im Rahmen einer Pflegebegutachtung der Bedarf für einen mobilen Patientenlifter festgestellt, ist kein (zusätzliches) Rezept erforderlich. Hier können Sie sich direkt an einen unserer Vertragspartner wenden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters. Unser Vertragspartner leitet Ihr Rezept anschließend zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter. Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit in der Barmer-App oder im Kundenportal Meine Barmer einsehen. Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Patientenlifter haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihr Patientenlifter defekt ist, wenn Sie technische Rückfragen haben oder wenn es Ihnen besser geht und Sie das Gerät zurückgeben möchten. Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Unser Vertragspartner wird sich auch automatisch bei Ihnen melden, wenn Ihr Gerät gewartet werden muss. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifiziertem Fachpersonal des Leistungserbringers beraten werden.
5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für mobile Patientenlifter?
In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Mobilitätshilfen“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.
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Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.
6. Was gibt es bei mobilen Patientenliftern sonst noch zu beachten?
- Da wir unsere Hilfsmittelanbieter im Rahmen einer Dienstleistungspauschale vergüten, bleibt der Patientenlifter über den gesamten Versorgungszeitraum im Eigentum des Hilfsmittelanbieters. Bitte achten Sie daher auf einen pfleglichen Umgang mit dem Hilfsmittel.
- Es besteht kein Anspruch auf ein neues Hilfsmittel. Sollte der Patientenlifter bereits im Einsatz gewesen sein, wird er vollständig gereinigt und wiederaufbereitet, bevor Sie ihn erhalten.
- Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und Hinweise, die Ihnen der Hilfsmittelanbieter bei der Einweisung gibt.
- Wenn Sie während Ihrer Versorgung eine zusätzliche persönliche Beratung zwecks Überprüfung und ggf. Anpassung der Versorgung benötigen, wenden Sie sich kostenfrei an Ihren Hilfsmittelanbieter.
7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit mobilen Patientenliftern:
- Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit einem Patientenlifter durchzuführen.
- Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.
- Ortsnahe Hilfsmittelanbieter: Unsere Hilfsmittelanbieter sind auch ganz in Ihrer Nähe zu finden.