Hilfsmittel

Haarersatz – Hilfsmittel bei medizinisch bedingtem Haarverlust

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Hilfsmittelbereich

1. Was ist Haarersatz?

Haarersatz dient dazu, die natürlich gewachsenen Haare bei Haarverlust zu ergänzen oder zu ersetzen. Zum Ersatz des Kopfhaares stehen Vollperücken oder Teilbereichsperücken zur Verfügung. Vollperücken sollen das nicht mehr vorhandene Haupthaar vollständig ersetzen, Teilbereichsperücken den vom Haarverlust betroffenen Bereich des Oberkopfes.

Das Material der verwendeten Haare besteht entweder aus Synthetik- bzw. Kunstfaser, Mischhaar oder Echthaar. Es wird zur Verarbeitung gewaschen, gekämmt, gefärbt und in die gewünschte Form gebracht. Haarersatz ist in vielen Farben und Größen lieferbar und kann bedingt in Größe und Form der Kopfform angepasst werden.

2. Bezahlt die Barmer Haarersatz?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für Ihren Haarersatz – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Die Hilfsmittelversorgung umfasst nur den Haarersatz, der notwendig ist, um einem unbefangenen Beobachter den Verlust des Haupthaares nicht sogleich erkennbar werden zu lassen. Der Wunsch nach einer bestimmten Frisur und Haarlänge ist subjektiv und zählt nicht zur Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern fällt in die Eigenverantwortung der Versicherten.

Der Haarersatz besteht regelhaft aus Kunsthaar. Eine Versorgung mit Echthaar kann nur in Betracht kommen, sofern Kunsthaar aufgrund ärztlich nachgewiesener allergischer Reaktion nicht einsetzbar ist. 

3. Welche weiteren Kosten gibt es beim Haarersatz?

Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.

Unser Tipp für Sie: Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen eine individuell geeignete Versorgung ohne Mehrkosten anzubieten. Hierbei haben Sie in der Regel die Wahl zwischen mindestens zwei geeigneten Produkten. Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht (z. B. bestimmte Frisur oder Haarlänge). Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.

Kopfbedeckungen wie Mützen, Kappen, Hüte, Kopftücher oder Turbane sind allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, und fallen nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Haarbefestigungen (außer zur Befestigung von Teilbereichsperücken mittels Hairweaving, bei dem der Haarersatz in das verbliebene Resthaar eingebunden wird), Haarverlängerung und Haartransplantationen sind ebenfalls keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kompensieren keinen (stellenweise) totalen Haarverlust, sondern dienen allein kosmetischen Zwecken, um dichteres oder längeres Haar zu erhalten.

4. Wie erhalte ich Haarersatz?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Haarersatz erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen. 

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

In der Regel werden Sie im Krankenhaus von einem Arzt einer Ärztin ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Die Arztpraxis stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie den gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters.
Ihr Hilfsmittelanbieter bespricht mit Ihnen, welcher Haarersatz am besten für Ihre Bedürfnisse geeignet ist.

Unser Vertragspartner leitet Ihre Verordnung anschließend zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter.

Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im Barmer-Kompass innerhalb der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen.

Die Einweisung in die sachgerechte Handhabung und Pflege des Haarersatzes übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters. Bei Bedarf werden Ihre Angehörigen oder Betreuende kostenfrei mit eingewiesen.

Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Haarersatz haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn bei Ihrem Haarersatz Mängel auftreten, die auf Herstellung-, Verarbeitungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, oder Sie Rückfragen zum sachgerechten Gebrauch oder der Pflege haben.

Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Leistungserbringers beraten werden.

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Haarersatz?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Haarersatz“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

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Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters – über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

6. Was gibt es bei Haarersatz sonst noch zu beachten?

Unsere Vertragspartner werden Sie umfassend zu Ihrer persönlichen Versorgungssituation beraten und mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten besprechen. 

Die Versorgung mit Haarersatz umfasst:

  • die Beratung und Auswahl, Anpassung und Lieferung, 
  • die erforderliche Einweisung in den sicheren Gebrauch, 
  • die Information über die sachgerechte Handhabung und Pflege, 
  • notwendige Reparaturen (z. B. Nachnäharbeiten, Ersatz von Gummibändern) und Ersatzlieferungen für den gelieferten Haarersatz für den gesamten Zeitraum der Versorgung.

Das erstmalige Einfrisieren/Einschneiden/Präparieren des Haarersatzes auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse sowie die Abgabe eines Perückenständers erfolgen ohne weitere Kosten für Sie.

Im Allgemeinen beträgt die Haltbarkeit einer Kunsthaarperücke bei sachgerechter Handhabung und Pflege ca. 6 Monaten, bei einer Echthaarperücke 12 bis 15 Monaten.

Treten Mängel innerhalb der jeweiligen Garantie des Herstellers nach der Lieferung auf, die auf Herstellungs-, Verarbeitungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, verpflichtet sich der Anbieter diese Fehler kostenlos zu beseitigen oder kostenlos Ersatz zu leisten. Davon ausgenommen bleiben Leistungen auf Grund unsachgemäßer Behandlung und Pflege.

Demgegenüber können Frisier- und Friseurkosten sowie die Kosten für spezielle Pflegeprodukte für den Haarersatz, Färbemittel, Kämme, Bürsten und ähnliche Produkte zur Frisur-Modellierung grundsätzlich nicht übernommen werden.

7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Haarersatz

  • Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Haarersatz durchzuführen.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.
  • Feste Ansprechpartner: Wenden Sie sich jederzeit an Ihren Hilfsmittelanbieter, wenn Sie Fragen zu Ihrer Versorgung haben.

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  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand eingereichter Hilfsmittelanträge einsehen
  • Alle Kosten und die Genehmigungsdauer Ihrer Hilfsmittel im Blick haben
  • Wertvolle Tipps zu Reparatur- und Wartungsansprüchen Ihrer Hilfsmittel und anderen Themen erhalten

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