- 1. Was sind Blutgerinnungsmessgeräte?
- 2. Bezahlt die Barmer Blutgerinnungsmessgeräte?
- 3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Blutgerinnungsmessgeräten?
- 4. Wie erhalte ich Blutgerinnungsmessgeräte?
- 5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Blutgerinnungsmessgeräte?
- 6. Was gibt es bei Blutgerinnungsmessgeräte sonst noch zu beachten?
- 7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Blutgerinnungsmessgeräten
- Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer
1. Was sind Blutgerinnungsmessgeräte?
Blutgerinnungsmessgeräte werden Ihnen verordnet, wenn Sie aufgrund einer Gerinnungsstörung Medikamente einnehmen und laufend Ihren Gerinnungswert kontrollieren müssen. Da falsch eingestellte Gerinnungswerte lebensbedrohlich sein können – z. B. durch Bildung von Blutgerinnseln –, ist ein solches Gerät sehr wichtig.
Zur Messung wird ein Tropfen Blut in Kontakt mit speziellen Sensorstreifen oder Testkassetten gebracht und in das Messgerät eingeführt. Je nach System kommen unterschiedliche Analyseverfahren zum Einsatz. Die ermittelten Messwerte werden als sogenannter INR- oder Quick-Wert auf einem Display ausgegeben. Sie können dann den Messwert mit den Ihnen ärztlich vorgegeben Zielwerten vergleichen und Ihre Therapie kontrollieren und anpassen.
2. Bezahlt die Barmer Blutgerinnungsmessgeräte?
Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für Ihr Blutgerinnungsmessgerät und für das medizinisch notwendige Zubehör – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Die Kosten können übernommen werden, wenn Sie mehrfach im Monat Ihren Quickwert/INR-Wert bestimmen müssen und aufgrund beruflicher, gesundheitlicher oder vergleichbarer Gründe ein Besuch der nahegelegenen Arztpraxis nicht möglich ist (ärztliche Bestätigung erforderlich).
Die Kosten für die Schulung zur Blutgerinnungs-Selbstkontrolle werden bis zu einem Betrag von 155,00 Euro von der Barmer übernommen. Weitere Informationen finden Sie unter "Schulung zur Selbstkontrolle".
3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Blutgerinnungsmessgeräten?
Die Zuzahlung für Ihr Blutgerinnungsgerät beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.
Für die dazugehörigen Teststreifen besteht gesetzlich keine Zuzahlungspflicht.
Unser Tipp für Sie: Mehr zum Thema Zuzahlung erfahren Sie hier. Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.
4. Wie erhalte ich Blutgerinnungsmessgeräte?
Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Blutgerinnungsmessgerät erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.
Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel
In der Regel werden Sie von einem Arzt oder einer Ärztin ausführlich zu Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Die Arztpraxis stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie einen Vertragspartner der Barmer wählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter.
Da eine Gerinnungsstörung und eine falsche Medikation lebensbedrohliche Folgen haben kann, ist für die Genehmigung eines Blutgerinnungsmessgerätes eine Schulung zur Blutgerinnungs-Selbstkontrolle in einer spezialisierten Einrichtung oder durch einen spezialisierten Arzt zwingend erforderlich. Bei Bedarf nennen wir Ihnen gerne entsprechende Schulungsadressen. Alternativ erhalten Sie Schulungsadressen auch von Ihrem behandelnden Arzt oder auf folgender Webseite www.coaguchek.de/schulung. Über den erfolgreichen Abschluss der Schulung erhalten Sie ein Schulungszertifikat, das Sie uns mit dem ärztlichen Rezept zusenden.
Ihr gewählter Hilfsmittelanbieter reicht bei uns einen Kostenvoranschlag für das Gerät ein. Sind die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie und zeitgleich Ihr Anbieter die Genehmigung von uns.
Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im Barmer-Kompass innerhalb der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen.
Sobald wir Ihre Versorgung genehmigt haben, erhalten Sie von Ihrem Hilfsmittelanbieter Ihr eigenes Blutgerinnungsmessgerät und die dazugehörigen Teststreifen.
Die Einweisung in Ihr Blutgerinnungsmessgerät übernimmt fachkundiges Personal unserer Vertragspartner (oder Ihre behandelnde Arztpraxis).
Bei Bedarf werden auch Ihre Angehörigen, Betreuenden oder Pflegepersonen kostenfrei informiert.
Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Blutgerinnungsmessgerät haben, steht Ihnen Ihr Hilfsmittelanbieter mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihr Blutgerinnungsmessgerät defekt ist, wenn Sie technische Rückfragen haben oder wenn Sie das Gerät zurückgeben möchten.
Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal Ihres Hilfsmittelanbieters beraten werden.
5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Blutgerinnungsmessgeräte?
In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Blutgerinnungsmessgeräte“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.
Jetzt nach einem Anbieter suchen
Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.
6. Was gibt es bei Blutgerinnungsmessgeräte sonst noch zu beachten?
Aufgrund der abgeschlossenen Verträge können unsere Vertragspartner die erforderlichen Teststreifen zu günstigen Konditionen versorgen. Bitte helfen Sie uns Kosten zu sparen und beziehen Sie Ihre Teststreifen nur beim Lieferanten des Gerätes. Sollten Ihre Teststreifen aufgebraucht sein, erhalten Sie natürlich eine Nachlieferung. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein entsprechendes Rezept ausstellen und schicken dieses an Ihren Hilfsmittelanbieter. Sollte Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein Dauerrezept ausgestellt haben, ist eine Genehmigung für ein Jahr möglich.
Mittlerweile gibt es neuartige Medikamente zur Blutgerinnung, welche eine Messung mit einem Blutgerinnungsmessgerät nicht mehr erforderlich machen. Fragen Sie Ihre behandelnde Arztpraxis und besprechen Sie die Therapiemöglichkeiten.
Sofern Sie Ihr Messgerät nicht mehr benötigen, geben Sie dieses bitte an Ihren Hilfsmittelanbieter zurück. Durch Ihre Mithilfe können andere Versicherte, die ein Gerät benötigen, schneller versorgt werden.
7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Blutgerinnungsmessgeräten
- Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Blutgerinnungsmessgeräten durchzuführen.
- Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.
- Sicherheit: Durch umfassende Schulungen, welche wir vertraglich vereinbart haben, sind Sie bestens geschult im Umgang mit Ihrem Hilfsmittel.