Hilfsmittel

Blutdruckmessgeräte – Hilfsmittel, zur Kontrolle des Blutdrucks

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Hilfsmittelbereich

1. Was sind Blutdruckmessgeräte?

Mit Blutdruckmessgeräten wird der Blutdruck (systolischer und diastolischer Wert) und auch die Pulsfrequenz gemessen. Blutdruckmessgeräte ermöglichen es Menschen, die wegen einer ärztlichen Diagnose den Blutdruck regelmäßig (ggf. mehrmals täglich) messen müssen, diese Blutdruckkontrolle eigenständig zu Hause vorzunehmen.

Es gibt manuelle, halbautomatische und vollautomatische Geräte zur Messung mittels Oberarmmanschette. Des Weiteren gibt es vollautomatische Handgelenksmessgeräte. Für Kinder und Jugendliche stehen besondere Geräte zur Verfügung, da hier ggf. im Oberarmumfang angepasste Manschetten benötigt werden.

Hochgradig sehbehinderte oder blinde Menschen können durch Blutdruckmessgeräte mit Sprachausgabe versorgt werden. Und für Personen, bei denen neben der regelmäßigen Blutdruckmessung auch die medizinische Notwendigkeit einer Blutzuckerbestimmung gegeben ist, sind kombinierte Messgeräte verfügbar.

2. Bezahlt die Barmer Blutdruckmessgeräte?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für das Blutdruckmessgerät – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Blutdruckmessgeräten?

Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen.

Unser Tipp für Sie: Mehr zum Thema Zuzahlung erfahren Sie hier. Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen mindestens ein Blutdruckmessgerät ohne Mehrkosten anzubieten, welches für Ihren medizinischen Bedarf geeignet ist. Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht. Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.

4. Wie erhalte ich ein Blutdruckmessgerät?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Blutdruckmessgerät erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen. 

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

In der Regel werden Sie von Ihrem Arzt ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Der Arzt stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie den gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters.

Ihr Hilfsmittelanbieter bespricht mit Ihnen, welches Blutdruckmessgerät am besten für Ihre Bedürfnisse geeignet ist.

Sie erhalten Ihr Blutdruckmessgerät in der Regel ohne vorherige Bewilligung der Barmer. Nur bei besonderen Blutdruckmessgeräten (z. B. mit Sprachausgabe oder für Kinder) leitet der Vertragspartner Ihre Verordnung vor Auslieferung des Blutdruckmessgerätes zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit an uns weiter.

Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit im Barmer-Kompass innerhalb der Barmer-App oder unter Meine Barmer einsehen.

Die Einweisung in das Hilfsmittel übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters Bei Bedarf werden Ihre Angehörigen oder Betreuende kostenfrei mit eingewiesen.

Wann immer Sie Fragen zu Ihrem Blutdruckmessgerät haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihr Blutdruckmessgerät defekt ist, oder wenn Sie technische Rückfragen haben.

Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Unser Vertragspartner wird sich auch automatisch bei Ihnen melden, wenn Ihr Gerät gewartet werden muss. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Leistungserbringers beraten werden.

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Blutdruckmessgeräte?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Blutdruckmessgerät“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

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Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters – über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

6. Was gibt es bei Blutdruckmessgeräten sonst noch zu beachten?

Unsere Verträge umfassen alle Produkt- und Serviceleistungen des Vertragspartners, wie die umfassende Beratung und die Einweisung in den Gebrauch des Gerätes. Bei Bedarf werden Angehörigen und/oder Betreuer in die Beratung einbezogen.

Im Lieferumfang enthalten sind

  • Mindestens eine Manschette 
  • Patiententagebuch 

7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Blutdruckmessgeräten

  • Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Blutdruckmessgeräten durchzuführen.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.
  • Umfassender Versorgungsumfang: Unsere Verträge umfassen alle Produkt- und Serviceleistungen des Vertragspartners. Hierzu zählt auch eine ausführliche, persönliche Beratung und Abgabe Ihres Blutdruckmessgerätes.
  • Flächendeckendes Hilfsmittelanbieternetz: Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einem wohnortnahen Hilfsmittelanbieter.

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