Sie haben die Wahl:
Stellen Sie den Antrag, bevor die Haushaltshilfe ihre Tätigkeit beginnt. Sie erhalten dazu von Ihrem Arzt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit und den Umfang der Haushaltshilfe.
Den Antrag können Sie online im persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer stellen.
Alternativ können Sie das Antragsformular unter der kostenfreien 0800 3331010 anfordern.
Der zeitliche Aufwand Ihrer Haushaltshilfe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:
Alle diese Faktoren fließen in die Entscheidung Ihrer Barmer ein. So stellen wir sicher, dass Ihre Hausarbeit trotz Erkrankung angemessen erledigt wird.
Bei Ihrem ersten Verlängerungsantrag reicht es, wenn Sie uns die Bestätigung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin einfach online oder per Post zuschicken.
Für weitere Verlängerungen benötigen wir wieder einen vollständig ausgefüllten Antrag.
Bitte beantragen Sie eine Verlängerung frühzeitig – am besten eine Woche bevor die Genehmigung für Ihre aktuelle Haushaltshilfe endet.
Wie lange und wie viele Stunden eine Haushaltshilfe bei Ihnen einspringen kann, ist davon abhängig, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden und ob Sie Kinder haben oder nicht.
Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, müssen Sie alle wesentlichen Arbeiten im Haushalt einschließlich der Betreuung Ihrer Kinder bisher selbst übernommen haben. Kann jedoch eine andere Person, die mit im gemeinsamen Haushalt lebt, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernehmen, können keine Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet werden.
Wir unterstützen Sie mit einer Haushaltshilfe, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung ist unter anderem, dass keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.
Wir unterstützen Sie mit einer Haushaltshilfe, wenn Sie wegen massiver Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können und keine andere Person aus Ihrem Haushalt dies übernehmen kann. Es müssen keine weiteren Kinder in Ihrem Haushalt leben.
Wir unterstützen Sie mit einer Haushaltshilfe, wenn keine Kinder mit im Haushalt leben oder diese das 12. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Unterstützung ist nicht möglich, wenn bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Voraussetzung ist außerdem, dass keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.
Die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe soll für Sie so unkompliziert wie möglich erfolgen.
Das kommt immer ganz darauf an, wer Sie unterstützt:
Für jede Haushaltshilfe fällt eine Zuzahlung an. Diese beträgt grundsätzlich zehn Prozent der Kosten, welche die Barmer übernimmt, aber mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Ihren Zuzahlungsbetrag rechnen wir bei der Abrechnung Ihrer privaten Haushaltshilfe aus und ziehen ihn direkt vom Betrag ab, den wir erstatten. Sie brauchen nichts zu tun.
Bei professionellen Haushaltshilfen senden wir Ihnen die Berechnung der Zuzahlung zu, sobald uns die Abrechnung vorliegt. Hinweis: Dies kann bis zu vier oder fünf Monate dauern.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden in Anspruch genommen haben oder von der Zuzahlung befreit sind, fällt für Sie keine Zuzahlung an.