In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit sorgt in der Regel Ihr Arbeitgeber mit einer Gehaltsfortzahlung für Ihre finanzielle Sicherheit. Im Anschluss daran, also ab dem 43. Tag Ihrer Erkrankung, zahlt Ihnen die Barmer Krankengeld.
Sie haben innerhalb der letzten vier Wochen einen neuen Job angefangen? Werden Sie innerhalb der ersten vier Wochen Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben, erhalten Sie direkt Krankengeld (vorausgesetzt, alle Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt). Sollten Sie für eine längere Zeit erkrankt sein, zahlt Ihr Arbeitgeber ab der fünften Woche Ihrer Beschäftigung in der Regel über sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Sind Sie weiterhin krank, erhalten Sie im Anschluss daran wieder Krankengeld von der Barmer.
Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen.
Haben Sie noch eine Ausfertigung für die Krankenkasse in Papierform erhalten? Dann können Sie die Krankschreibung auf folgenden Wegen bei uns einreichen:
Den Bearbeitungsstatus Ihrer Krankschreibung können Sie in jedem Fall unkompliziert in der Barmer-App nachverfolgen.
Bitte beachten Sie:
Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von Vertragsarztpraxen ausgestellt worden sind (zum Beispiel Krankschreibungen aus dem Ausland), innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Bis zu welchem Einkommen sind Arbeitnehmende gesetzlich krankenversicherungspflichtig?
In einer Anstellung sind Sie grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Der Krankenkassenbeitrag wird dann aus Ihrem monatlichen Gehalt ermittelt. Verdienen Sie jedoch regelmäßig mehr als einen bestimmten Grenzbetrag, sind Sie nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Gerne können Sie sich dann bei der Barmer freiwillig gesetzlich versichern lassen. In diesem Fall richtet sich Ihr Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, fließt nicht in die Berechnung mit ein.
Informationen für Berufstätige
Um zu sehen, wie hoch Ihr Krankengeld voraussichtlich sein wird, nutzen Sie einfach unseren Krankengeldrechner.
Die Höhe Ihres Krankengelds richtet sich nach Ihrem regelmäßigen monatlichen Einkommen. Es beträgt entweder 70 Prozent Ihres Bruttogehalts oder 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Es ist gesetzlich vorgegeben, dass der niedrigere der beiden Werte Ihr Krankengeld ergibt
Das maximale Krankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und ist gesetzlich vorgegeben. Es beträgt 120,75 Euro im Jahr 2024. Wenn Sie für einen ganzen Kalendermonat Krankengeld erhalten, wird es immer für 30 Tage berechnet - unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat.
Sobald wir Ihr Krankengeld mit der Rückmeldung Ihres Arbeitgebers und Ihren Angaben zu weiteren Geldleistungen berechnet haben, zahlen wir Ihr Krankengeld in der berechneten Höhe aus. Diese Zahlungen erfolgen immer abschnittsweise rückwirkend. Das heißt, wenn Sie Ihre Krankschreibung einreichen, erhalten Sie das Krankengeld für den Zeitraum der vorherigen Arbeitsunfähigkeit.
Beispiel:
Sie erhalten laufend Krankengeld. Da Ihre aktuelle Krankschreibung endet, werden Sie am 2. Juli weiter von Ihrer Praxis bis zum 10. Juli krankgeschrieben. Erst mit der nächsten Krankschreibung, die Ihre Praxis am 10. Juli ausstellt, überweisen wir Ihnen das Krankengeld nachträglich vom 3. bis 10. Juli.
Bitte sorgen Sie dafür, dass uns Ihre aktuelle Bankverbindung für die Überweisung des Krankengelds vorliegt.
Ändert sich während des Krankengeldbezuges Ihre Bankverbindung, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Kontodaten mit.
Wenn Sie noch nicht gesund sind, Ihre aktuelle Krankschreibung aber abläuft, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen neuen Termin in Ihrer Praxis. Damit Sie Ihr Krankengeld durchgehend erhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihre nächste Krankschreibung sofort am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) ausstellen lassen. Ist Ihre behandelnde Praxis geschlossen, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin bei einer Vertretungspraxis.
Sollte es zu einem verspäteten Praxisbesuch kommen, dürfen wir die Krankengeldzahlung erst ab dem Tag der Ausstellung dieser Krankschreibung wieder aufnehmen. Eine spätere Nachzahlung ist leider nicht möglich. Auch rückdatierte Bescheinigungen dürfen wir nicht anerkennen.
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin in Ihrer Praxis.
Falls Ihr Arbeitsverhältnis während des Krankengeldbezuges endet und Sie Ihre nächste Krankschreibung nicht rechtzeitig ausstellen lassen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld komplett. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung.
Werden Sie innerhalb der ersten vier Wochen Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben, erhalten Sie direkt Krankengeld - wenn alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Sollten Sie für eine längere Zeit erkrankt sein, zahlt Ihr Arbeitgeber ab der fünften Woche Ihrer Beschäftigung in der Regel sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Sind Sie weiterhin krank, erhalten Sie im Anschluss daran wieder Krankengeld der Barmer.
Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus wird Ihnen, anstatt einer Krankschreibung, auf Anfrage eine „Liegebescheinigung" ausgestellt. So erhalten Sie auch während der Krankenhausbehandlung Krankengeld. Werden Sie krank entlassen, stellt Ihnen entweder das Krankenhaus eine Krankschreibung aus oder Sie müssen am nächsten Werktag Ihre Praxis aufsuchen.
So reichen Sie die „Liegebescheinigung“ bei der Barmer ein:
Als erste Krankenkasse haben wir diese digitale Innovation entwickelt: Mit dem Barmer Kompass wissen Sie jederzeit, wann das Krankengeld ausgezahlt wurde.
Der Service steht allen Versicherten der Barmer exklusiv zur Verfügung. Sie benötigen lediglich einen Zugang zu Meine Barmer. Dann können Sie verfolgen, wann Ihr Krankengeld in welcher Höhe ausgezahlt wurde.
Der Bearbeitungsstatus ist Teil des Barmer Kompass. Sie können ihn über den persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer im Web sowie über die Barmer-App aufrufen.
So kommt Ihre Krankschreibung zur Barmer:
Falls Sie noch eine „Ausfertigung für die Krankenkasse“ in Papierform erhalten haben, können Sie Ihre Krankschreibung über folgende Wege einreichen:
Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von einer Vertragsarztpraxis ausgestellt worden sind, innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen.
Die Höhe Ihres Krankengelds hängt von Ihrem regelmäßigen monatlichen Einkommen ab. Sie erhalten entweder 70 Prozent Ihres Bruttogehalts oder 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Es ist gesetzlich festgelegt, dass der niedrigere der beiden Werte Ihr Krankengeld bestimmt. Das maximale Krankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und ist gesetzlich vorgegeben. Es beträgt 120,75 Euro im Jahr 2024. Auch einmalige Zahlungen in den letzten zwölf Monaten wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld berücksichtigen wir bei der Berechnung der Höhe Ihres Krankengelds.
Nutzen Sie unseren Krankengeldrechner, um die Höhe Ihres Krankengelds genau zu bestimmen.
Die Zahlungen erfolgen immer abschnittsweise rückwirkend, das heißt, wenn wir Ihre Krankschreibung erhalten, zahlen wir Ihnen das Krankengeld für den Zeitraum der vorherigen Arbeitsunfähigkeit.
In den meisten Fällen zahlen wir das Krankengeld nach Erhalt der Krankschreibung innerhalb von 48 Stunden aus.