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Arztbesuch und Behandlung

Ersatzansprüche gerichtlich geltend machen, wenn die außergerichtlichen Möglichkeiten erschöpft sind

Lesedauer unter 2 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Christine Elker (Abteilung Regress - Bereich Behandlungsfehler)

Soweit die außergerichtlichen Möglichkeiten erschöpft sind, können Sie Ihre Ersatzansprüche gerichtlich geltend machen.

Auf Basis des eingeholten Gutachtens können Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Die Auseinandersetzung erfolgt in der Regel nicht mit dem Behandler, sondern mit dessen Haftpflichtversicherung. Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Medizinrecht zu Rate zu ziehen. Die Kosten für den Anwalt und ggf. auch einen späteren Rechtsstreit kann Ihre Rechtsschutzversicherung übernehmen. Prüfen Sie diese Möglichkeit möglichst frühzeitig. Etwaige Anwalts- und/oder Gerichtskosten darf Ihre Barmer nicht für Sie übernehmen.

Die Beweislast liegt bei Patientin und Patient

Im Arzthaftungsrecht trägt grundsätzlich die Patientin oder der Patient die Beweislast für den Behandlungsfehler und den daraus resultierenden Schaden. Insbesondere der Beweis des eingetretenen Gesundheitsschadens sowie die Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für den Schaden bereiten in der Praxis oft Schwierigkeiten.

Wann sich Beweiserleichterungen ergeben können

Beweiserleichterungen für die Patientin oder den Patienten ergeben sich unter anderem, wenn im Rahmen einer Behandlung gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen worden ist. Dies bezeichnet man als "groben Behandlungsfehler". In einem solchen Fall muss die Behandlungsseite den Nachweis erbringen, dass der Gesundheitsschaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre.

Nachweis erbringen – Gutachten einholen

Mit Hilfe eines Gutachtens besteht die Chance, Streitfälle in Arzthaftpflichtsachen außergerichtlich zu klären.

Für den Nachweis eines Behandlungsfehlers ist in den meisten Fällen die Einholung eines medizinischen Gutachtens erforderlich. Ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten kann allerdings sehr teuer sein. Nachfolgend zeigen wir Ihnen Möglichkeiten, mit deren Hilfe Sie in der Regel kostenfreie Gutachten erhalten können.

Ein Gutachten über den MDK erstellen

Über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) können Sie ein kostenfreies medizinisches Gutachten erstellen lassen. Der MDK arbeitet ausschließlich im Auftrag der Krankenkassen. Wenden Sie sich daher an Ihre Barmer. Wir können für Sie eine qualifizierte Begutachtung veranlassen.

Das Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der zuständigen Ärztekammer prüft alternativ zur Begutachtung durch den MDK. Das Schlichtungsverfahren ist in der Regel kostenfrei (lediglich einzelne zahnärztliche Schlichtungsstellen erheben Gutachtergebühren). Die Schlichtungsstelle arbeitet ausschließlich auf Antrag der Patientin oder des Patienten. Nähere Informationen und Adressen der Schlichtungsstellen erhalten Sie bei Ihrer Barmer.

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