Für viele Medikamente und Wirkstoffe gibt es inzwischen Rabattverträge. Sollten Sie in der Apotheke nicht Ihr gewohntes Arzneimittel erhalten, müssen Sie sich daher keine Sorgen machen. Hier finden Sie hilfreiche Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Rabattarzneimitteln.
Was sind Arzneimittel-Rabattverträge?
Die Barmer verfolgt das Ziel, Ihnen eine hochwertige Arzneimittelversorgung zu bezahlbaren Preisen zu bieten. Hierfür nutzen wir seit vielen Jahren die Möglichkeit, Verträge mit Arzneimittelherstellern zu schließen. Die Vereinbarungen laufen normalerweise zwei Jahre. Bei der Auswahl der Partner legen wir neben dem Preis besonderen Wert auf eine gute Verträglichkeit und einfache Handhabung Ihrer Produkte.
Warum schließen die Krankenkassen Arzneimittel-Rabattverträge?
Die Barmer nutzt alle Möglichkeiten, die besten Konditionen für die Arzneimittelversorgung ihrer Versicherten zu erzielen. Für uns steht stets Ihre qualitativ hochwertige Versorgung an erster Stelle. Die Pharmahersteller wiederum profitieren von den Arzneimittel-Rabattverträgen, da sie mehr Planungssicherheit erhalten und der Umsatz zumindest teilweise gesichert ist. Im Gegenzug können sie den Krankenkassen Preisnachlässe gewähren. Doch am meisten profitieren Sie: Durch günstigere Arzneimittelpreise steht mehr Geld an anderer Stelle – zum Beispiel bei der sonstigen medizinischen Versorgung – zur Verfügung.
Welche Vorteile bieten Arzneimittel-Rabattverträge?
- Sie profitieren von einer guten Arzneimittelversorgung, denn die Arzneimittel erfüllen alle gesetzlichen Qualitätsstandards.
- Bei den sogenannten Exklusivverträgen mit einem einzigen Pharmahersteller erhalten Sie Ihr Arzneimittel über die gesamte Vertragslaufzeit (bis zu 24 Monate) immer vom selben Pharmahersteller.
- Beim sogenannten Mehrpartnermodell hat die Barmer bis zu drei Pharmahersteller als Vertragspartner und Sie können unter den zur Auswahl stehenden Vertrags-Arzneimitteln frei wählen.
- Die Einsparungen aus den Rabattverträgen tragen dazu bei, die Gesundheitskosten zu stabilisieren und die medizinische Versorgung auf hohem Standard zu halten.
Schließen alle Krankenkassen Rabattverträge ab?
Mittlerweile schließen alle Krankenkassen Arzneimittel-Rabattverträge. Jede Krankenkasse schließt dabei eigene Verträge mit unterschiedlichen Arzneimittelherstellern. So variieren die Vereinbarungen und auch die Vertragspartner von Krankenkasse zu Krankenkasse. Ihre Gesundheit ist für uns das Wichtigste, deshalb hat die Qualität der Arzneimittel mindestens den gleichen Stellenwert wie die Wirtschaftlichkeit.
Wie wählt die Barmer ihre Vertragspartner aus?
Die Barmer legt einen hohen Wert auf qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung. Wichtig ist auch, dass durch die Art der Verträge eine kontinuierliche Arzneimittelversorgung und Verfügbarkeit in der Apotheke gewährleistet ist. Daneben spielt natürlich der Preis eine wichtige Rolle. Viele Arzneimittel sind sogar von der Zuzahlung befreit, so dass für den Versicherten keine weiteren Kosten anfallen.
Welche Arzneimittel-Rabattverträge hat die Barmer?
Die Arzneimittel-Rabattverträge der Barmer sind bundesweit in jeder Apotheken- und Arztsoftware hinterlegt. Versicherte erhalten in Ihrer Apotheke die Auskunft, welche Arzneimittel bei der Barmer unter Vertrag stehen.
Welche Qualitätsstandards gelten bei Austauschpräparaten?
Apotheken sind verpflichtet, Ihnen beim gleichen Wirkstoff das preisgünstigste Medikament abzugeben. Oft sind dies Arzneimittel, die von einem anderen Hersteller als dem der Originalarznei kommen.
Aufgrund der Globalisierung werden heute Medikamente vielfach nicht mehr komplett in Deutschland hergestellt und durchlaufen weltweit verschiedene Produktionsschritte. Einige (Lohn-)Hersteller produzieren dabei häufig Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff für verschiedene pharmazeutische Unternehmen und verschiedene Länder. Wichtig für Sie ist, dass für die Produktion immer mindestens unsere hohen deutschen bzw. europäischen Qualitätsstandards gelten und diese auch streng kontrolliert werden.
Erfahren Sie, worin sich Originalpräparate und Generika unterscheiden.
Wer entscheidet, welches Medikament ich in der Apotheke erhalte?
Ihr Arzt entscheidet im Rahmen seiner Therapiehoheit, ob Sie das verordnete Arzneimittel von einem bestimmten Hersteller erhalten. Durch Weglassen des Aut-idem-Kreuzes auf dem Rezept macht Ihr Arzt deutlich, dass es für Ihre Therapie nicht relevant ist von welchem Hersteller Sie das Arzneimittel erhalten. In der Regel erhalten Sie dann in der Apotheke das Vertrags-Arzneimittel. Dies gilt auch, wenn Ihr Arzt nur den Wirkstoff, die Wirkstärke und die Packungsgröße verschrieben hat. Sprechen im Einzelfall medizinische Gründe dafür, dass Sie das Arzneimittel von einem bestimmten Hersteller erhalten müssen, kann Ihr Arzt dies durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes auf dem Rezept kenntlich machen.
Liegen bei Ihnen keine besonderen medizinischen Gründe vor und Sie möchten dennoch Ihr Arzneimittel stets vom selben Hersteller erhalten, können Sie auch Ihr Wunscharzneimittel erhalten. Dies bedeutet für Sie, dass Sie zunächst das Arzneimittel in der Apotheke (voll) selbst bezahlen und dann eine Kopie des Rezeptes und Ihre Quittung zur Erstattung einreichen. Ein Teil der Kosten wird Ihnen erstattet. Pauschalen für gesetzliche Zuzahlungen, entgangene Rabatte aus Rabattverträgen und Verwaltungskosten werden dabei abgezogen. Diese Erstattung ist meistens, abhängig vom Arzneimittel, mit hohen Eigenanteilen verbunden.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Abgabe eines Arzneimittels von einem anderen Hersteller sind, dass beide Arzneimittel den gleichen Wirkstoff in gleicher Wirkstärke enthalten. Des Weiteren müssen (Norm-) Packungsgröße und Darreichungsform vergleichbar sein und mindestens ein Anwendungsgebiet muss übereinstimmen.
Erhalte ich ausschließlich Präparate, die in Deutschland hergestellt
wurden?
Aufgrund der Globalisierung werden Arzneimittel heute in der Regel nicht mehr komplett in Deutschland hergestellt, sondern durchlaufen weltweit verschiedene Produktionsschritte. Einige (Lohn-) Hersteller produzieren Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff für verschiedene pharmazeutische Unternehmen und verschiedene Länder. Wichtig für Sie ist, dass für die Produktion immer mindestens unsere hohen deutschen bzw. europäischen Qualitätsstandards gelten und diese auch penibel kontrolliert werden.
Muss die Barmer die Verschreibung eines Medikaments bei fehlendem Rabattvertrag genehmigen?
Nein, die Barmer genehmigt keine Arzneimittel. Ihr Arzt entscheidet im Rahmen seiner Therapiehoheit – unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes – welches Arzneimittel für Sie aus medizinischer Sicht das geeignete ist. Die Verordnung von Arzneimitteln liegt allein in der Verantwortung des Arztes. Die Genehmigung von Arzneimittelverordnungen durch die Krankenkassen, ist nach dem Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) unzulässig. Sofern bei Ihnen tatsächlich medizinisch begründete Besonderheiten vorliegen, kann Ihr Arzt ein Arzneimittel eines bestimmten Herstellers verordnen und den Austausch durch Ankreuzen des Aut-idem-Kästchens auf dem Rezept untersagen. Die Krankenkasse hat hierbei kein Mitspracherecht.
Erfahren Sie, welche Kosten Ihre Barmer bei verschreibungspflichtigen Medikamenten übernimmt.