Für die Mitgliedschaft in der Familienversicherung gilt eine bestimmte Einkommensgrenze: Familienversichert sind Angehörige, deren monatliches Einkommen maximal 535 Euro und bei Ausübung eines Minijobs 556 Euro beträgt. Diese Einkommensgrenzen gelten für alle Personengruppen – auch für Kinder, Studierende und Angehörige im Ruhestand.
In diesen Betrag fließen ein:
- Der Bruttolohn aus einer Beschäftigung, inklusive Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld
- Das Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit
- Kapitalerträge wie zum Beispiel Zinserträge oder Erträge aus Wertpapieren
- Abfindungen
- Miet- oder Pachteinkünfte
- Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen
- Vorsorgeleistungen und Renten
- Sonstige Einkünfte wie Abfindungen
Eltern- und Kindergeld sowie BAföG werden bei der Ermittlung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung nicht angerechnet.
Hinweis: Wer ein monatliches Gesamteinkommen von mehr als 535 Euro beziehungsweise bei Ausübung eines Minijobs 556 Euro hat, darf nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein. Dies betrifft keine kurzfristigen Beschäftigungen, die auf maximal drei Monate befristet oder auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sind.