Die Registrierung zur eCare gelingt in drei Schritten:
1. Barmer-App herunterladen
Laden Sie die Barmer-App auf dem Smartphone oder Tablet herunter, mit dem Sie die eCare-App nutzen möchten.
2. Barmer eCare herunterladen und öffnen
Sie werden zum Identifizierungsprozess geführt
3. Barmer-PIN festlegen und sich identifizieren
Sie werden Schritt für Schritt durch die Registrierung und den Identifizierungsprozess geführt. Künftig können Sie sich immer mit Biometrie oder Ihrer Barmer-PIN in die eCare einloggen.
Die ausführliche Anleitung zum Registrierungsprozess mit weiteren Information erklärt unter anderem auch, wie Sie vorgehen, wenn Sie noch kein Barmer-Benutzerkonto besitzen.
Die Barmer-App ist auf Ihrem Handy installiert. Zur Nutzung der BARMER eCare sind folgende Mindestanforderungen notwendig:
Ab dem 15.01.2025 ist die eCare-Anwendung für PC und Laptop vorübergehend nicht mehr verfügbar. Der Login ist nicht mehr möglich. Aufgrund der Umstellung auf die ePA für alle ist es notwendig, die Anwendung weiterzuentwickeln.
Wir informieren Sie, sobald die neue eCare-Anwendung für PC und Laptop verfügbar ist.
Ja, Sie profitieren von der elektronischen Patientenakte auch ohne eCare-App. Die Barmer legt für Sie die Akte an und darin speichern Ihre Ärztinnen und Ärzte für Sie die relevanten Daten ab. Stecken Sie Ihre Karte vor Ort ein und gewähren Sie so Arztpraxen und Krankenhäusern den vollständigen Zugriff für 90 Tage. Apotheken haben nur drei Tage Zugang.
Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens als Vertretung benennen, die Ihre Patientenakte für Sie mit der ePA-App ihrer eigenen Kasse verwaltet. Dafür muss diese Person nicht bei der Barmer versichert sein.
Um den Ihre Gesundheitsdaten besonders zu schützen, benötigt die Barmer eCare von Zeit zu Zeit eine neue Identifizierung. Dies geht digital am besten mit dem Online-Personalausweis.
Öffnen Sie einfach Ihre BARMER eCare und lassen Sie sich Schritt für Schritt durch das Verfahren führen. Im Anschluss können Sie sich wie gewohnt mit Biometrie oder Ihrer Barmer-PIN einloggen.
Sie können medizinische Unterlagen, die für Ihre Behandlung relevant sind, wie zum Beispiel Arztbriefe, OP-Berichte oder Laborbefunde, selbst eintragen. Über die eCare sehen Sie übrigens auch, welche Dokumente Ihre Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Patientenakte gespeichert haben.
Darüber hinaus stehen Ihnen praktische Funktionen zur Verfügung. Tragen Sie zum Beispiel Ihre Impfungen und Laborwerte ein, um den Überblick zu behalten. Ihre E-Rezepte lassen sich auch über die eCare einlösen.
Diese Datei-Formate können Sie in die Akte hochladen: PDF, JPEG/JPG, PNG, TIFF, TXT, XML, JSON. Alle werden automatisch von der eCare-App in PDF/A umgewandelt, eine besonders sichere Variante vom PDF.
Grundsätzlich haben Einrichtungen Zugriff auf alle Daten in der elektronischen Patientenakte, sofern Sie sie über die eCare-App oder mit Ihrer Gesundheitskarte berechtigt haben.
Eine Sperre ist in bestimmten Fällen automatisch hinterlegt und kann nicht umgegangen werden:
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, nach Ihrem Wunsch über die eCare Dokumente auszublenden, die Zugriffsdauer einer Einrichtung zu verwalten oder den Zugriff für eine Einrichtung zu sperren.
Mit dem Stecken der Gesundheitskarte geben Sie Ihre Akte für Praxen und Krankenhäuser frei. Über die eCare haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Berechtigungen ganz nach Ihrem Wunsch anzupassen. Sie können einen Zugang verkürzen oder verlängern, sowie ihre Akte für eine Einrichtung von zu Hause freigeben oder komplett sperren.
Übrigens: Die Barmer hat keine Einsicht in Ihre eCare-App. Sie darf lediglich Ihren Leistungsüberblick und Ihre Behandlungshistorie einstellen, wenn Sie es wünschen.
Ja. Über die eCare-App können Sie einzelne Dokumente ausblenden. Dafür kennzeichnen Sie dieses als privat. Dann ist das Dokument nur für Sie sichtbar. Keine Einrichtung hat Zugriff darauf.
Ferner lassen sich auch Dokumenten-Kategorien ausblenden. Somit stellen Sie sicher, dass ganze Gruppen von Unterlagen unsichtbar bleiben. Es gibt mehrere vordefinierte Kategorien wie zum Beispiel die Kategorie der Arztbriefe oder der Berichte. Die Dokumente, die Sie selber hochladen, gehören der Kategorie „Eigene Dokumente“. Wenn eine Kategorie gesperrt ist, hat niemand außer Ihnen Zugriff darauf.
Noch nicht alle Praxen und Kliniken verfügen über die technische Ausstattung, um die elektronische Patientenakte einzusehen und zu befüllen. Fragen Sie in Ihrer Klinik oder Praxis an, ob die technischen Möglichkeiten schon bestehen.
Einige Praxen werden etwas anders benannt als man es zunächst vermuten würde. So können Gemeinschaftspraxen z.B. als Betriebsausübungsgemeinschaften gelistet sein. Probieren Sie es im Zweifelsfall einmal mit der Suche nach der Postleitzahl.
Ja. Über Ihre BARMER eCare können Sie die elektronische Patientenakte Ihrer Kinder, Ihrer Eltern oder von Personen, die Sie betreuen, verwalten. Sie müssen nicht verwandt sein.
Als Vertretung sehen Sie die gespeicherten Dokumente ein, laden neue hoch oder geben die Akte für Arztpraxen frei. Die Person, die Sie vertreten, braucht nur ihre Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN, um Sie freizuschalten.
Wählen Sie beim Login in die eCare “Anmeldung als Vertretung“. Sehen Sie dies nicht? Blenden Sie unter App-Einstellungen die Option ein.
Soll eine Vertrauensperson auf Ihre Akte zugreifen? Sie haben zwei Möglichkeiten:
Wichtig: Die Vertretungsfunktion ist aktuell eingeschränkt. Als Barmer-Mitglied können Sie eine Vertretung nur annehmen oder erteilen, wenn die andere Person bei der TK, Viactiv, HEK, Knappschaft oder einer AOK versichert ist. Für andere Krankenkassen ist es momentan nicht möglich. In diesem Fall erhalten Sie eine Fehlermeldung. Sobald die Einschränkung behoben ist, werden wir Sie informieren.
Ja. In der App lassen sich folgende Funktionen einzeln sperren:
Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Weiterleitung von Daten aus der Patientenakte an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit ermöglicht werden. Dies werden Sie auch ablehnen können, wenn gewünscht.
Um ein Rezept für Hilfsmittel in der eCare zu erhalten, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem muss Ihre orthopädische Praxis und Ihr Sanitätshaus am Projekt für die eVerordnung teilnehmen. Ob dies der Fall ist, können Sie in der Arztsuche ganz unten auf dieser Seite ermitteln. Die Zahl der Teilnehmenden wird stetig wachsen.
Das ausgestellte Rezept landet direkt in Ihrer eCare. Hinweis: Wer möchte, erhält seine Veordnung auch weiterhin in Papierform ausgestellt.
Aus Ihren E-Rezepten. Ihre verschriebenen Medikamente tauchen sofort und automatisch in Ihrer Medikationsliste auf. Diese finden Sie unter Akte. Da haben Sie sowie Ihre Ärzte und Ärztinnen eine vollständige Übersicht über Ihre Medikamente.
Möchten Sie diese Funktion nicht nutzen, so können Sie die Übertragung unter Freigaben ablehnen.
Möchten Sie diese Liste mit Ihren Leistungserbringenden nicht teilen? Unter Freigaben lässt sich die komplette Liste ausblenden. Das Ausblenden einzelner Medikamente ist übrigens nicht möglich.
Ja. Unter Akte gelangen Sie zu Ihrer Medikationsliste. Dort fügen Sie Arzneimittel hinzu, die Sie zum Beispiel selbst gekauft haben. Dafür scannen Sie den Barcode auf der jeweiligen Packung ein oder wählen Ihr Medikament per Suchfunktion aus.
Haben Sie einen gedruckten Medikationsplan? Tippen Sie auf Einnahme planen und fügen Sie diesen hinzu, indem Sie den QR-Code auf Ihrem Papier-Medikationsplan einscannen.
Unter Akte öffnen Sie Ihre Medikationsliste. Tippen Sie auf Einnahme planen und aktivieren Sie Ihre personalisierten Erinnerungen.
Die Behandlungshistorie beruht auf den Abrechnungsdaten, die bei der BARMER gespeichert sind. In der Behandlungshistorie sind diese Infos in drei Kategorien unterteilt:
Außerdem sind die Daten chronologisch aufgelistet: zuerst die letzten zwölf Monate und sofern verfügbar bis zu drei Jahren. Da erbrachte medizinische Leistungen zeitverzögert abgerechnet werden, kann es vorkommen, dass einige Daten aus vor kurzem stattgefundenen Behandlungen noch nicht in der eCare aufgeführt sind.
Vergeben Sie unter der Funktion „Freigaben“ und dann „Berechtigungen“ die entsprechende Erlaubnis, dass die BARMER Ihre Abrechnungsdaten für die Behandlungshistorie verwerten darf. Die Behandlungshistorie finden Sie unmittelbar nach der Berechtigung unter dem Reiter "Akte". Welche Daten insgesamt in Ihrer eCare gespeichert sind, kann die Barmer nicht sehen.
Die neue Versionsnummer lautet 3.0. Diese finden Sie unter den Einstellungen (Rädchen oben links). Um Ihre eCare auf den neusten Stand zu bringen, installieren Sie wie gewohnt das App-Update.
Ja, wenn Sie nach dem Update der App die Übertragung anstoßen. Um Ihre bisher gespeicherten Dokumente, Vertretungen und Protokolle in der neuen Akten-Version zu behalten, starten Sie nach dem Update eine Übertragung.
Die Daten werden automatisch migriert und stehen Ihnen danach wie gewohnt zur Verfügung. Eine Ausnahme gibt es: Dokumente mit dem Format RTF werden nicht übertragen und gelöscht. Stellen Sie daher sicher, diese als PDF umzuwandeln, um sie nachher wieder in Ihrer Akte zu speichern. Dokumente in anderen Formaten sind nicht betroffen.
Möchten Sie keine Ihrer bestehenden Dokumente, Vertretungen und Protokolle in die neue Akten-Version behalten, so können Sie beim Update die Übertragung ablehnen. Sämtliche Daten werden dann gelöscht.
Solange Sie die eCare-App nicht aktualisieren und die Übertragung Ihrer Dokumente nicht anstoßen, können weder Sie noch berechtigte Praxen oder Krankenhäuser darauf zugreifen.
Alle Dokumente, die Sie in der alten Aktenversion gespeichert hatten, bleiben dennoch bis zum 31.12.2025 erhalten. Bis dahin können Sie den Export in die neue Aktenversion über die eCare-App beantragen. Danach werden alle nicht übertragenen Unterlagen unwiderruflich gelöscht.
Nein. Haben Sie Berechtigungen zum Beispiel für Praxen und Krankenhäuser schon erteilt, so werden diese nicht übertragen. Nach der Umstellung auf die ePA für alle haben zunächst keine Ärztinnen und Ärzte mehr Zugriff auf Ihre Akte.
Ihre Akte geben Sie erneut über die eCare oder mit dem Stecken Ihrer Gesundheitskarte in der Praxis frei.
Sie können Ihre Dokumente teilen oder als privat einstufen. Wenn sie das Merkmal „geteilt“ haben, sind Ihre Dokumente für alle berechtigten Einrichtungen sichtbar. Privat heißt wiederum, dass diese nur für Sie und niemanden anderen abrufbar sind.
Dokumente, die Sie in der vorherigen Version der eCare-App als streng vertraulich gekennzeichnet hatten, werden als privat umgewandelt. Somit bleiben sie für niemanden außer Ihnen sichtbar.
Dokumente, die Sie als vertraulich gekennzeichnet hatten, werden erhalten das Merkmal „geteilt“. Sobald Sie erneut einen Zugriff auf Ihre Akte erteilen, sind sie für die berechtigte Einrichtung sichtbar. Möchten Sie das nicht, markieren Sie diese als privat.
Dokumente, die als normal eingestuft wurden, erhalten auch das Merkmal „geteilt“.
Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V haben wir für Sie in einem eigenen Artikel zur ePA bereitgestellt.