Wenn ein Zahn beschädigt ist, beispielsweise ein Loch aufweist oder eine Ecke abgebrochen ist, kann Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin dies mit einer Zahnfüllung beheben. Je nach Position des Zahnes und Art der Füllung übernimmt die Barmer die Kosten für die Zahnfüllung vollständig oder anteilig.
Wird bei der regelmäßigen zahnärztlichen Behandlung ein Schaden am Zahn entdeckt, beispielsweise durch Karies, ist meist eine Zahnfüllung notwendig. Bevor ein geschädigter Zahn mit einer Füllung repariert werden kann, muss zunächst die kranke Zahnsubstanz entfernt werden. Ziel dabei ist, so viel wie möglich vom gesunden Zahn zu erhalten und so wenig wie nötig zu entfernen. Ist der Zahn gut vorbereitet, kann er mit einem Füllmaterial versorgt und das Loch dicht verschlossen werden.
Welche Arten von Zahnfüllungen gibt es?
Zur Füllung eines Zahnes stehen verschiedene Materialien zur Verfügung. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Füllungsarten unterschieden: plastische Füllungen, bei denen das Füllmaterial direkt im Mund verarbeitet wird (z. B. Glasionomerzemente und Komposite) sowie Einlagefüllungen, bei denen Inlays oder Onlays außerhalb des Mundes angefertigt und danach eingesetzt werden (z. B. Gold oder Keramik). Hier die Zahnfüllungen im Vergleich:
- Komposit-/Kunststofffüllungen: Kunststofffüllungen, auch Kompositfüllungen genannt, sind zahnfarbene, plastische Füllungsmaterialien. Sie können der natürlichen Zahnfarbe angepasst werden und sind somit fast nicht sichtbar.
- Inlays (Einlagefüllungen): “Inlay” bedeutet wörtlich übersetzt “Einlage”. Im Bereich der Zahnversorgung handelt es sich dabei um eine Zahnfüllung, die im Zahnlabor hergestellt und mit Hilfe eines speziellen Zements im Zahn eingesetzt wird, nachdem die Kariesschäden vollständig beseitigt wurden. Inlays werden meist aus Keramik, Kunststoff oder Gold gefertigt.
- Onlays & Overlays (Auflage- oder Kuppelfüllungen): Mit einem Onlay wird die gesamte Kaufläche des Backenzahnes bedeckt. Werden auch noch die Seitenbereiche zu einem Nachbarzahn abgedeckt, spricht man von einem Overlay.
Welche Art der Füllung zum Einsatz kommt und welches Material dabei verwendet wird, hängt vor allem davon ab, wie groß die Schädigung des Zahnes ist. Ebenfalls entscheidend für die Art der Behandlung ist die Position des Zahnes (z. B. Front- oder Seitenzahnbereich) sowie die Frage, welcher Bereich der natürlichen Zahnkrone betroffen ist (z. B. die Kaufläche oder der Zahnhals). Aber auch kosmetische Aspekte können eine Rolle spielen. Sind große Bereiche der Zahnkrone von Karies betroffen, ist eventuell auch eine Zahnkrone als Zahnersatz notwendig. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin zu den Vor- und Nachteilen sowie den Kosten beraten.
Welche Kosten übernimmt die Barmer bei Zahnfüllungen?
Die Barmer übernimmt die Kosten für:
- Alle anerkannten und erprobten plastischen Füllungsmaterialien, die ausreichend, zweckmäßig und praxisüblich sind
- Im Frontzahnbereich (Schneide- und Eckzähne) adhäsiv befestigte Füllungen z. B. aus Dentalkompositen
- Im Seitenzahnbereich in der Regel selbsthaftende (selbstadhäsive) Füllungsmaterialien
Die zahnmedizinische Entscheidung, welches konkrete Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall auszuwählen ist, trifft Ihr behandelnder Zahnarzt bzw. Ihre behandelnde Zahnärztin.
Die Füllungskosten und alle notwendigen zusätzlichen Leistungen in Verbindung mit dieser vertraglichen Füllung (Betäubung etc.) werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Welche Kosten für eine Zahnfüllung werden nicht übernommen?
In folgenden Fällen kann sich die Barmer nicht oder nur anteilig an den Kosten der Zahnversorgung beteiligen:
- Wenn Sie sich für eine andere Art von Füllungsmaterial oder eine aufwändigere Versorgungsform (z. B. Ausführung in Mehrfarbentechnik) entscheiden, müssen Sie die Mehrkosten dafür selbst tragen.
- Für Inlays, Onlays und Overlays erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe der vertraglichen Füllungskosten. Diesen Zuschuss bekommt Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin über die Gesundheitskarte. Ihre Rechnung wird dann von der Zahnarztpraxis um diesen Betrag reduziert.
- Wenn Sie ohne medizinischen Grund intakte Füllungen austauschen möchten (z. B. Amalgam gegen Kunststoff), besteht kein Anspruch auf Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Krankenkassen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten vollständig selbst zahlen.
Lassen Sie sich deshalb vor der Behandlung unbedingt von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin über die zu erwartenden Kosten aufklären.
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Ihre Barmer-Vorteile bei Zahnfüllungen
- Kostenbeteiligung bis zu 100%: Die Barmer übernimmt die Kosten für vertragszahnärztliche Füllungen.
- Unkomplizierte Abrechnung über die Gesundheitskarte: Die Kosten für die vertragsübliche Füllung werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
- Günstige Konditionen für Zahn-Zusatzschutz: Durch unseren Partner HUK-COBURG erhalten Sie besonders günstige Konditionen für Ihren exklusiven Zahn-Zusatzschutz.