Ein Junge beißt in einen Apfel
Leistungen

Zahnärztliche Behandlung - Sie gehen zum Zahnarzt, wir übernehmen Kosten

Lesedauer unter 1 Minute

Ob Vorsorge oder Zahnersatz, die Barmer übernimmt die Kosten der vertragszahnärztlichen Behandlung.

Die zahnärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Zahnarztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Dazu gehören konservierend-chirurgische Leistungen, Kieferbruch- und Parodontosebehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Die Barmer übernimmt die Kosten der vertragszahnärztlichen Behandlung, als Versicherter brauchen Sie nur Ihre elektronische Gesundheitskarte. Lediglich bei den Kosten für Zahnersatz ist eine Selbstbeteiligung der Versicherten gesetzlich vorgeschrieben.

Für ihre Behandlung können Barmer Versicherte deutschlandweit unter 56.000 Vertragszahnärzten wählen. Bei einem Vertragszahnarzt handelt es sich um einen approbierten Zahnarzt, der nach einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit einen Antrag auf Zulassung gestellt hat und danach in das Zahnarztregister des Zulassungsbezirks aufgenommen wurde. Damit können Sie sicher sein, dass Sie sich in den besten Händen befinden. Die Zahnärzte werden entsprechend der Honorarverträge vergütet. Dies garantiert jedem Versicherten eine Behandlung nach den aktuellen Regeln der ärztlichen Kunst.

Ihre Barmer-Vorteile bei Zahnärztlicher Behandlung

  • Die Barmer übernimmt die Kosten der vertragszahnärztlichen Behandlung. 
  • Für die Behandlung reicht eine gültige Gesundheitskarte. Die Vertragszahnärzte rechnen ihre Leistungen über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen direkt mit der Barmer ab – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
  • Als Versicherter haben Sie die freie Wahl unter rund 56.000 zugelassenen Vertragszahnärzten (einschl. Kieferorthopäden).

Unsere Leistung Zahnärztliche Behandlung in Anspruch nehmen

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Vertragszahnarzt Ihrer Wahl. 
  • Besprechen Sie mit ihm die erforderliche Behandlung.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob eine Leistung von der Krankenkasse übernommen wird, lassen Sie sich persönlich beraten.

    Persönliche Beratung und Kontakt