Eine junge Frau mit einem Glukosemessgerät
Hilfsmittel

Blutzuckermessgeräte und Teststreifen: Hilfsmittel, die Sie bei Ihrem Diabetes unterstützen!

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

1. Was sind Blutzuckermessgeräte?

Blutzuckermessgeräte sind Hilfsmittel zur Messung der Glukosekonzentration im Blut. Die Messung erfolgt unter Zuhilfenahme von Blutzuckermessstreifen (Teststreifen). Hierzu muss eine geringe Menge Blut z. B. aus der Fingerkuppe entnommen werden. Eine regelmäßig selbst durchgeführte Kontrolle des Glukosestoffwechsels und -wertes gibt Ihnen einen guten Überblick über Ihre Therapie.

Insbesondere bei der Durchführung einer intensivierten Insulintherapie ist die Selbstkontrolle Bestandteil des therapeutischen Konzepts, welches Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vereinbaren. Die erforderliche Häufigkeit der Blutzuckerbestimmungen hängt von der Art der Therapie und der Stabilität Ihres Stoffwechsels ab.

2. Bezahlt die Barmer Blutzuckermessgeräte?

Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer die Kosten für Ihr Blutzuckermessgerät und für das medizinisch notwendige Zubehör – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei Blutzuckermessgeräten?

Für Ihr Blutzuckermessgerät beträgt Ihre Zuzahlung in der Regel 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel. Die Zuzahlung ist direkt an Ihren Leistungserbringer zu zahlen.

Für die dazugehörigen Teststreifen besteht gesetzlich keine Zuzahlungspflicht.

Unser Tipp für Sie: Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

4. Wie erhalte ich Blutzuckermessgeräte?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrem Blutzuckermessgerät erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

In der Regel werden Sie von einem Arzt bzw. einer Ärztin ausführlich zu Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Der Arzt bzw. die Ärztin stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie einen Vertragspartner der Barmer wählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters.

Ihr Messgerät und die zugehörigen Teststreifen erhalten Sie in der Regel direkt vor Ort in Ihrer Apotheke oder von Ihrem gewählten Anbieter, wenn diese Vertragspartner sind. Sofern es sich um Produkte handelt, die einen höheren Preis haben als vertraglich vorgesehen, leitet Ihr Anbieter Ihre Verordnung zur Prüfung und Genehmigung an uns weiter. 

Die Einweisung in Ihr Blutzuckermessgerät übernimmt fachkundiges Personal unserer Vertragspartner (oder Ihr behandelnder Arzt/Ihre Ärztin). Bei Bedarf werden Ihre Angehörigen, Betreuenden oder Pflegepersonen kostenfrei mit informiert.

Einzige Ausnahme: Die Kosten einer Einweisung für Pflegedienste übernehmen wir nicht, da es originäre Aufgabe der Pflegedienste ist, entsprechendes Personal bereitzustellen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Blutzuckermessgerät haben, steht Ihnen Ihr Hilfsmittelanbieter mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihr Blutzuckermessgerät defekt ist, wenn Sie technische Rückfragen haben oder wenn Sie das Gerät zurückgeben möchten.

Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal Ihres Hilfsmittelanbieters beraten werden.

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für Blutzuckermessgeräte?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Blutzuckermessgeräte“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner der Barmer in Ihrer Nähe finden.

Jetzt nach einem Anbieter suchen

Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter – über die kostenfreie Telefonnummer 0800 333 1010 oder unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

Hinweis: Unsere Vertragspartner haben alle die notwendige Präqualifizierung, um im Bereich der Blutzuckermessung versorgen zu dürfen, und verpflichten sich nach dem geschlossenen Vertrag, die an der Versorgung beteiligten Personen regelmäßig im Bereich Blutzuckermessung weiterzubilden.

6. Was ist bei Blutzuckermessgeräten sonst noch zu beachten?

  • Damit Ihr Blutzuckermessgerät immer einwandfrei funktioniert, gibt es sogenannte Kontrolllösungen, mit welchen Sie dieses durchspülen können. Diese Lösungen sind ebenfalls vertraglich vereinbart: Fragen Sie gerne Ihren Hilfsmittelanbieter danach.
  • Zu jedem Blutzuckermessgerät auf dem Markt gibt es einen passenden Teststreifen. Es kann daher passieren, dass Sie ein neues Blutzuckermessgerät erhalten, falls Ihnen der Arzt oder die Ärztin einen neuen Teststreifen verschreibt.
  • Die Barmer übernimmt alle zugelassenen Blutzuckerteststreifen. Hierfür haben wir entsprechende Verträge abgeschlossen. Sie und Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin sind somit nicht, wie bei anderen Krankenkassen, an bestimmte Hersteller gebunden (z. B. durch Rabattverträge)
  • Ihr Anspruch: Sie haben je nach Therapieform einen quartalsweisen Anspruch auf eine bestimmte Menge an Blutzuckertestreifen. Dies richtet sich bei Typ-2-Diabetes nach der Arzneimittelrichtlinie. Für Typ-1Diabetes haben die Kassenärztlichen Vereinigungen Empfehlungen für ihre Ärzte ausgesprochen. Ihr Arzt/Ärztin ist angehalten auf eine ausreichende und zweckmäßige Verordnungsweise zu achten und somit an diese Mengenempfehlungen gebunden.

7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit Blutzuckermessgeräten

  • Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit Blutzuckermessgeräten durchzuführen.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.
  • Direkte Versorgung: Sie erhalten Ihr Blutzuckermessgerät meist ohne Genehmigung.
  • Große Auswahl: Ihre Ärzte wählen mit Ihnen den passenden Teststreifen und Sie erhalten von Ihrem Hilfsmittelbieter das passende Messgerät.
  • Qualitätscheck: Damit Sie Ihre Messung selbständig und mit gutem Gewissen durchführen können, haben wir Qualitätschecks vereinbart, bei welchem Ihnen Ihr Anbieter Hilfestellung gibt und eine detaillierte Beratung durchführt

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