Eine junge Frau mit verschränkten Armen schaut traurig
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Soziale Entschädigung – wie Sie einen Ausgleich für erlittenes Leid erhalten

Lesedauer unter 2 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Jana Schneider (Barmer Fachbereich)

Wenn Sie zum Beispiel einen Impfschaden erlitten haben, können Sie eine soziale Entschädigung beantragen. Die Leistung kann Sie in dieser schweren Situation neben weiteren Hilfen finanziell entlasten. Erfahren Sie, wie Sie die soziale Entschädigung erhalten.

Was ist eine soziale Entschädigung?

Personen die einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht, können eine sogenannte soziale Entschädigung beantragen. Diese Form des Ausgleichs gibt es für Menschen, die nachweislich z. B. durch eine Impfung geschädigt wurden oder Opfer von Gewalt geworden sind.

Wer kann eine soziale Entschädigung erhalten?

Folgende Personen haben Anspruch auf soziale Entschädigung: 

  • Impfgeschädigte, also z. B. Personen, die durch eine von der STIKO empfohlenen Schutzimpfung dauerhaft geschädigt worden sind
  • Gewaltopfer, etwa wenn Sie tätlich angegriffen wurden und dieser Angriff gegen den Körper der Person vorsätzlich und rechtswidrig war

Eine ausführliche Übersicht aller anspruchsberechtigten Personen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten auch Angehörige und Hinterbliebene Entschädigungszahlungen und andere Versorgungsleistungen. Hierzu zählen etwa Ehe- und Lebenspartner, Kinder und versorgungsberechtigte Eltern, Witwen und Waisen sowie sonstige Angehörige, die mit den Berechtigten in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Welche Leistungen beinhaltet die soziale Entschädigung?

Um weitere negative und belastende Folgen zu verhindern, erhalten Berechtigte Krankenbehandlung. Zudem erhalten Sie Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit. 

Wie können Sie eine soziale Entschädigung beantragen?

Berechtigte müssen sich selbst per Antrag bei der zuständigen Versorgungsbehörde oder dem Träger der sozialen Entschädigung des jeweiligen Bundeslandes melden. Informieren Sie sich zum Verfahren bei Ihrer örtlichen Sozialbehörde oder einer Beratungsstelle. Fünf Schritte, wie Sie dabei am besten vorgehen:

  1. Voraussetzungen klären: Finden Sie zunächst heraus, ob für Sie eine soziale Entschädigung in Frage kommt. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa Ihrem Gesundheitszustand oder anderen sozialen Umständen.
  2. Dokumente sammeln: Stellen Sie alle notwendigen Unterlagen bereit, wie Geburtsurkunden, medizinische Berichte und andere relevanten Nachweise.
  3. Entschädigung beantragen: Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Versorgungsbehörde oder dem Träger der sozialen Entschädigung Ihres Bundeslands. Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden. Achten Sie dabei auf die entsprechenden Fristen und Richtlinien.
  4. Antrag wird geprüft: Die Behörde stellt sicher, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  5. Entscheidung erhalten: Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung und werden über die Höhe und Dauer der Entschädigung informiert.

Wo können Sie sich zur sozialen Entschädigung beraten lassen?

Wir helfen Ihnen gerne bei der Ermittlung der zuständigen Versorgungsbehörde und der Beschaffung des Antragsformulars.

Ihr Barmer-Vorteile bei Beantragung einer sozialen Entschädigung

  • Keine weiteren Zuzahlungen: Geschädigte, die Leistungen aufgrund einer sozialen Entschädigung erhalten, sind von den dabei anfallenden Zuzahlungen befreit.