Biologische Arzneimittel, auch Biologika genannt, haben die Behandlungsmöglichkeiten deutlich erweitert und werden zur Therapie vieler verschiedener Krankheiten eingesetzt. Wenn der Patentschutz dieser Biologika ausläuft, können sie auch als günstige Biosimilars angeboten werden. Lesen Sie, in welchen Fällen es sein kann, dass Sie Biosimilars erhalten und welche Kosten die Barmer übernimmt.
Was sind Biosimilars bzw. Biologika?
Die Wirkstoffe von Biologika bestehen häufig aus komplexen Eiweißstoffen (Proteinen), die biotechnologisch hergestellt sind. Sie werden innerhalb von biologischen Zellen oder Organismen produziert und anschließend aus diesen extrahiert und weiterverarbeitet.
Zu den biologischen Arzneimitteln zählen:
- Hormone wie Insulin und Wachstumshormone
- Antikörper zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen wie Rheuma oder Multipler Sklerose
- Wirkstoffe zur Therapie verschiedener Krebserkrankungen
Meist werden Biologika per Injektion unter die Haut oder per Infusion in die Vene verabreicht.
Sind Biologika zugelassen und auf dem Markt erhältlich, stehen sie eine Zeit lang unter Patentschutz. Nach Ablauf des Patentschutzes dürfen andere Firmen hiervon Nachahmerpräparate herstellen, sogenannte Biosimilars. Biosimilars sind in der Wirkung mit dem Original-Biologikum vergleichbar, können aber zu einem günstigeren Preis angeboten werden.