Neben den Standard- und Indikationsimpfungen übernimmt die Barmer die vollen Kosten für weitere Impfungen. Neben dem Impfen in der Arztpraxis oder beim Gesundheitsamt, sind Impfungen gegen Grippe und Corona auch in Apotheken möglich. Außerdem können sich seit dem 1. Januar 2019 Barmer-Versicherte auch am Arbeitsplatz von Betriebsärztinnen und -ärzten impfen lassen. Die Barmer hat dafür einen Vertrag mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) geschlossen.
Wer seinen Impfausweis verloren hat, erhält einen neuen kostenlosen Ausweis bei der Hausärztin oder dem Hausarzt. Die erfolgten Impfungen der letzten zehn Jahre können nachgetragen werden, da diese in der Patientenakte eingetragen und dort mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Wenn sich nicht mehr nachvollziehen lässt, welche bisherigen Impfungen verabreicht wurden, gilt: Nicht dokumentierte Impfungen werden als nicht durchgeführt erachtet. Alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen sollten nachgeholt werden. Gesundheitliche Risiken durch eine „Überimpfung“ bestehen in diesem Fall nicht.
Die Barmer bezahlt für private Reisen alle Reiseimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden.
Zu den Reiseimpfungen zählen Impfungen gegen
Die Kosten werden dabei auch für Kombinationsimpfungen, wie z. B. für die Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B, übernommen.
Viele weitere interessante Informationen über Reiseschutzimpfungen können Sie auf unserer Website nachlesen.
Versicherte der Barmer profitieren von einem erweiterten Leistungsangebot. Neben den Reiseschutzimpfungen übernimmt die Barmer
Weiterhin übernimmt die Barmer die Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) bereits empfohlen, aber noch nicht in den Leistungskatalog, der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) übernommen wurden. Versicherte der Barmer bekommen damit empfohlene Impfungen etwa 2 Monate früher als vorgesehen.
Informationen über das Leistungsangebot zu den Impfungen, die neben den Reiseschutzimpfungen als Satzungsleistung angeboten werden, sind auf der Barmer-Website hinterlegt.
Impfungen, die Satzungsleistung sind, werden entweder privat abgerechnet oder direkt über Kassenrezept und elektronische Gesundheitskarte. Impfungen können direkt abgerechnet werden, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Impfvereinbarungen mit der Barmer schließen oder selbst Satzungsleistungen anbieten.
In den folgenden Regionen bestehen Impfvereinbarungen, weshalb Reiseschutzimpfungen auf Kassenrezept und Namen der oder des Versicherten verordnet werden können:
Zusätzlich gibt es in Berlin eine Impfvereinbarung mit dem Tropeninstitut der Charité, das Reiseimpfungen direkt mit der Barmer abrechnen kann.
Impfvereinbarungen zur Meningokokken B- Impfung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gibt es in den KV-Regionen:
In Hamburg kann außerdem die HPV-Impfung vom 18. bis zum 26. Geburtstag über eine Impfvereinbarung abgerechnet werden.
Die Barmer ist Ihr kompetenter Partner rund um Prävention und Gesundheit im Betrieb. Wir ermöglichen Barmer-versicherten Betriebsangehörigen sich am Arbeitsplatz impfen zu lassen. Dafür haben wir mit zwei großen Betriebsarztverbänden Impfverträge geschlossen.
Impfungen können dadurch schnell, unkompliziert und datenschutzkonform mit uns abgerechnet werden. Betriebsärztinnen, -ärzte und arbeitsmedizinische Dienste können sich dafür einfach in die Verträge einschreiben. Anpassungen des Impfkatalogs sowie der Impfhonorare werden regelmäßig durch die Vertragspartner durchgeführt. Über die Teilnahme an einem Vertrag kann in vielen Betrieben geimpft werden.
Welche Vertragsmöglichkeiten bietet die Barmer?
1. Die Barmer hat gemeinsam mit den anderen Ersatzkassen einen Vertrag mit der DGAUM (Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.) abgeschlossen. Darüber können Impfleistungen webbasiert, zeitnah und vereinfacht abgerechnet werden. Eine Teilnahme ist auch für Nicht-DGAUM-Mitglieder möglich.
2. Außerdem hat die Barmer über den vdek zusammen mit der KKH, hkk und HEK zum 01.01.2024 einen Vertrag mit dem VDBW (Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V.) abgeschlossen. Impfleistungen werden über ein Abrechnungsprogramm direkt mit der Barmer abgerechnet. Auch hier ist die Teilnahme für Nicht-Verbandsmitglieder möglich.
Gegenstand der Verträge mit DGAUM und VDBW ist die Durchführung, Abrechnung und Vergütung der folgenden in der Schutzimpfungs-Richtlinie empfohlenen Impfungen:
Über den DGAUM-Vertrag können Versicherte vieler Krankenkassen geimpft werden. Die Abrechnung der Impfleistung findet über eine spezielle Software online statt. Dies geht schnell und unkompliziert. Der Abrechnungsdienstleister der DGAUM übernimmt den Zahlungsverkehr mit den Krankenkassen. Interessierte Betriebsärztinnen und -ärzte können über eine Teilnahmeerklärung die Teilnahme am DGAUM- Vertrag beantragen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum DGAUM-Vertrag und die Teilnahmeunterlagen.
Der VDBW-Vertrag ermöglicht die Impfung vieler Ersatzkassenversicherter sowie Mitglieder weiterer Krankenkassen. Die Impfungen werden über ein Online-Tool über das Abrechnungszentrum DMRZ an die Barmer übermittelt. Die Bezahlung erfolgt direkt von der Barmer an die Betriebsärztinnen und –ärzte. Das DMRZ bietet günstige Abrechnungstarife in Abhängigkeit vom Abrechnungsvolumen.
Informationen zum Vertrag sowie die Beitrittserklärung finden Sie auf der Website des Verbands deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (vdbw.de).