Wie werden Impfungen als Satzungsleistung abgerechnet?

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Impfungen, die Satzungsleistung der Barmer sind, werden entweder privat abgerechnet oder direkt über das Kassenrezept und die elektronische Gesundheitskarte.

Impfungen können direkt abgerechnet werden, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Barmer Impfvereinbarungen abgeschlossen haben.

In den folgenden Regionen bestehen Impfvereinbarungen, weshalb Reiseimpfungen auf Kassenrezept und Namen der oder des Versicherten verordnet werden können:

  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein
  • Sachsen 
  • Westfalen-Lippe

Impfvereinbarungen zur Meningokokken B-Impfung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gibt es in den folgenden Regionen:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein
  • Westfalen-Lippe

In Hamburg kann außerdem die HPV-Impfung vom 18. bis zum 26. Geburtstag über eine Impfvereinbarung abgerechnet werden.

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