Die Landesvertretungen der Barmer sind Ansprechpartner für Institutionen, politische Gremien und Verbände. Wenden Sie sich daher gerne an die Landesvertretung der Barmer in dem Bundesland, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Sämtliche Kontaktmöglichkeiten zur Barmer, die auch unsere Versicherten nutzen können, finden Sie auf der Homepage.
Hier stellen wir Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Bundesländern vor.
Leiter Verträge: Christoph Schäfer
Landsberger Straße 187
80687 München
E-Mail: christoph.schaefer@barmer.de
Leiter Verträge: Karsten Menn
Liebknechtstr. 29-31
70565 Stuttgart
E-Mail: karsten.menn@barmer.de
Leiter Verträge: Dr. Gregor Matthesius
Axel-Springer-Straße 44-50
10969 Berlin
E-Mail: gregor.matthesius@barmer.de
Leiter Verträge: Martin Stankiewicz
Hammerbroockstr. 92
20097 Hamburg
E-Mail: martin.stankiewicz@barmer.de
Leiter Verträge: Alexander Derstroff
Lyoner Str. 36
60528 Frankfurt
E-Mail: alexander.derstroff@barmer.de
Leiter Verträge: Michael Schönhoff
Wismarsche Straße 126
19053 Schwerin
E-Mail: michael.schoenhoff@barmer.de
Leiterin Verträge: Manuela Stiewe
Goseriede 4
30159 Hannover
E-Mail: manuela.stiewe@barmer.de
Leiter Verträge: Martin Schneider
Heerdter Lohweg 35
40549 Düsseldorf
E-Mail: martin.schneider@barmer.de
Leiter Verträge: Frank Huwer
Rheinallee 84
55120 Mainz
E-Mail: frank.huwer@barmer.de
Leiterin Verträge: Marion Heinrich
Wiener Platz 5 a
01069 Dresden
E-Mail: marion.heinrich@barmer.de
Leiterin Verträge: Maren Düring
Hegelstraße 4
39104 Magdeburg
E-Mail: maren.duering@barmer.de
Leiter Verträge: Klemens Mordhorst
Kaistraße 90
24114 Kiel
E-Mail: klemens.mordhorst@barmer.de
Postanschrift:
Postfach 1429
24013 Kiel
Stellvertretende Leiterin Verträge: Rita Waschkowski
Johannesstraße 164
99084 Erfurt
E-Mail: rita.waschkowski@barmer.de
Postanschrift:
Postfach 800 155
99027 Erfurt
Wenn Sie Fragen zum Thema DMP haben, wenden Sie sich gerne an unseren Fachbereich Abrechnungs- und Versorgungsmanagement unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 333 004 327 391.
Sie haben Fragen zur Abrechnung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§ 116b SGB V)? Sofern Sie Ihre ASV-Arzt-Abrechnung über eine Kassenärztliche Vereinigung abwickeln, steht Ihnen diese gerne für Ihre Fragen zur Seite.
So erreichen Sie unsere Expertenteams:
Postanschrift
Schreiben Sie uns gerne einen Brief oder senden Sie Ihre Dokumente per Post. Sie erreichen uns unter:
Barmer, 42266 Wuppertal
(wenn Sie im Postleitzahlenraum 00001 bis 46999 Ihren Sitz haben)
Barmer, 73524 Schwäbisch-Gmünd
(wenn Sie im Postleitzahlenraum 47000 bis 99999 Ihren Sitz haben)
Gut zu wissen: Diese Angaben reichen aus, damit uns Ihre Post erreicht.
Bei der Barmer erfolgt die Prüfung eingereichter stationärer Abrechnungen an verschiedenen regionalen Standorten. Wir legen großen Wert auf eine persönliche und vor allem vertrauensvolle Partnerschaft mit Ihnen. Daher hat sich die Barmer für eine klare Zuordnung von festen Ansprechpartnern zu den einzelnen Krankenhäusern entschieden.
Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte an die Ihnen bekannten Ansprechpartner.
Bei Fragen zur Abrechnung in den Leistungsbereichen
können Sie unsere Expertenteams über folgende Wege erreichen:
Bei Fragen zur Abrechnung in den Leistungsbereichen
können Sie unsere Expert/innen über folgende Wege erreichen:
Postanschrift
Schreiben Sie uns gerne einen Brief oder senden Sie Ihre Dokumente per Post. Sie erreichen uns unter:
Barmer, 42266 Wuppertal
(wenn Sie im Postleitzahlenraum 00001 bis 46999 Ihren Sitz haben)
Barmer, 73524 Schwäbisch-Gmünd
(wenn Sie im Postleitzahlenraum 47000 bis 99999 Ihren Sitz haben)
Gut zu wissen: Diese Angaben reichen aus, damit uns Ihre Post erreicht.
Bitte wenden Sie sich bei Anfragen zu Rechnungskorrekturen, zur Retaxierung, Zuzahlungserstattung nach § 43c SGB V und zu Rückforderungen von Rezepten an die GFS.
GFS
Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen mbH
Meißner Straße 197
01445 Radebeul
IK 661420011
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 – 17:00 Uhr
Telefon | 0351 32040200 |
Fax | 0351 32040299 |
Internet | www.gfs-web.de |
Bei Fragen zur Abrechnung, bei denen Ihnen die GFS nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte an:
Telefon | 0800 333 0606 |
Fax | 0800 333004 328 269 |
abrechnung-arzneimittel@barmer.de |
Als Abrechnungsstelle für Hilfsmittel steht Ihnen als Leistungserbringer das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DDG) zur Verfügung:
DDG GmbH
Abrechnungsstelle für die Barmer
Grabenstr. 102
45141 Essen
IK 660 510 336
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Über das DDG Online-Servicecenter für Leistungserbringer stehen Ihnen jederzeit aktuelle Informationen zu Ihrer Abrechnung zur Verfügung, beispielsweise zum Eingang der Rechnung, zum Bearbeitungsstand oder zu Zahlungsterminen. Auch das Ergebnis der Rechnungsprüfung sowie die Absetzungsschreiben können digital eingesehen werden.
Telefon (Hotline/allgemein) | 0201/8998-620 |
servicemanagement@ddg-online.de | |
Telefon (Hotline/Datenaustausch § 302 SGB V) | 0201/8998-619 |
dta@ddg-online.de | |
Fax | 0201/8998-600 |
Internet | www.ddg-online.de |
Bitte senden Sie Ihre Abrechnungen grundsätzlich an den Dienstleister DDG. Ausnahmen bestehen ausschließlich für Hilfsmittel, die von Apotheken über den vdek-Hilfsmittellieferungsvertrag abgegeben werden. Bitte übermitteln Sie diese an die Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen (GfS).
Bitte wenden Sie sich auch bei Reklamationen zunächst an die DDG. Geben Sie dabei Ihr Institutionskennzeichen (IK), das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer und möglichst auch die Eingangsbuchnummer der DDG an. Sie helfen damit, Sucharbeiten zu vermeiden und die Antwort zu beschleunigen.
Bei Fragen zur Abrechnung, bei denen Ihnen die DDG nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte an:
Telefon | 0800 333 0606 |
Fax | 0800 333004 328-239 |
abrechnung-dienstleister@barmer.de |
Bitte denken Sie daran, dass alle Veränderungen zu Ihrem Institutionskennzeichen (IK) und den dazugehörigen Stammdaten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) umgehend auch an die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) zu melden sind:
ARGE IK
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Fax | 030 13001-1350 |
info@arge-ik.de | |
Internet | www.arge-ik.de |
Änderungen von Daten, die unter dem IK gespeichert sind, nimmt die ARGE IK nur schriftlich per Post, E-Mail oder Fax entgegen. Bei der Rechnungsprüfung wird auf diese Daten zurückgegriffen. Abweichungen der Stammdaten zu den Informationen auf Ihrer Rechnung können zu Irritationen führen.
Als Abrechnungsstelle für Heilmittel steht Ihnen als Heilmittel-Leistungserbringer das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DDG) zur Verfügung.
DDG GmbH
Abrechnungsstelle für die Barmer
Grabenstr. 102
45141 Essen
IK 660 510 336
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Telefon (Hotline/allgemein) | 0201/8998-620 |
E-Mail (allgemein) | servicemanagement@ddg-online.de |
Telefon (Hotline/Datenaustausch § 302 SGB V) | 0201/8998-619 |
E-Mail (Datenaustausch) | dta@ddg-online.de |
Fax | 0201/8998-600 |
Internet | www.ddg-online.de |
Bitte senden Sie Ihre Abrechnungen grundsätzlich an den Dienstleister DDG. Bitte wenden Sie sich auch bei Reklamationen zunächst an die DDG. Geben Sie dabei Ihr Institutionskennzeichen (IK), das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer und möglichst auch die Eingangsbuchnummer der DDG an. Sie helfen damit, Sucharbeiten zu vermeiden und die Antwort zu beschleunigen.
Bei Fragen zur Abrechnung, bei denen Ihnen die DDG nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte an:
Telefon | 0800 333 0606 |
Fax | 0800 333004 328 - 239 |
abrechnung-dienstleister@barmer.de |
Über das DDG Online-Servicecenter für Leistungserbringer stehen Ihnen jederzeit aktuelle Informationen zu Ihrer Abrechnung zur Verfügung, beispielsweise zum Eingang der Rechnung, Bearbeitungsstand oder Zahlungstermine. Auch das Ergebnis der Rechnungsprüfung sowie die Absetzungsschreiben können digital eingesehen werden.
Für folgende Leistungsarten der Pflegeversicherung senden Sie die Unterlagen zur Abrechnung bitte direkt an uns:
Bitte senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse:
Postfächer
Barmer
42266 Wuppertal
(wenn Sie im Postleitzahlenraum 00001 bis 46999 Ihren Sitz haben)
Barmer
73524 Schwäbisch-Gmünd
(wenn Sie im Postleitzahlenraum 47000 bis 99999 Ihren Sitz haben, einschließlich Versicherte im Ausland)
Pflegekurse nach § 45 SGB XI
Die Rechnungslegung Pflegekurse (Gruppenveranstaltungen wie Informationsveranstaltungen, Orientierungs-, Basis-, Spezialkurse, Themenabende, Gesprächskreise etc.) beinhaltet neben der vertraglich vereinbarten Vergütung die formlose Benennung der Rahmendaten, um den im Vorfeld mit dem Pflege-Zentrum abgesprochenen Pflegekurs nach Abschluss abzurechnen:
Häusliche Schulung / Überleitungspflege nach § 45 SGB XI
Die Rechnungslegung für individuelle häusliche Schulungen / Überleitungspflegen beinhaltet neben den Abrechnungsdaten die Unterschrift der teilnehmenden Pflegeperson, um das Schulungsdatum und die Schulungsdauer zu bestätigen.
Bitte fügen Sie aufgrund des Datenschutzes keine Protokolle bei.
Folgende Unterlagen senden Sie bitte direkt an uns:
Bitte senden Sie die Unterlagen an folgende Adressen:
Postfächer:
Barmer
42266 Wuppertal
(wenn Sie im Postleitzahlengebiet 00001 bis 46999 Ihren Sitz haben)
Barmer
73524 Schwäbisch Gmünd
(wenn Sie im Postleitzahlengebiet 47000 bis 99999 Ihren Sitz haben, einschließlich Versicherte im Ausland)
Über das DDG Online-Servicecenter für Leistungserbringer stehen Ihnen jederzeit aktuelle Informationen zu Ihrer Abrechnung zur Verfügung, beispielsweise zum Eingang der Rechnung, Bearbeitungsstand oder Zahlungstermine. Auch das Ergebnis der Rechnungsprüfung sowie die Absetzungsschreiben können digital eingesehen werden.
Bei Fragen zur Abrechnung, bei denen Ihnen die DDG nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte an die Barmer unter der Telefonnummer 0800 333 0606.
Die häufigsten Fragen und Antworten für Leistungserbringer haben wir hier für Sie zusammengefasst. Außerdem finden Sie aktuelle Informationen und wichtige Dokumente zum Download.
Als verlässlicher Partner in der Region schließen die Landesvertretungen der Barmer besondere Versorgungsverträge mit spezialisierten Leistungserbringern vor Ort. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Verträge.
Wenn Sie wissen möchten, wie die Abrechnung von ASV-Arzt Leistungen abläuft? Hier erhalten Sie hilfreiche Informationen und weiterführende Hinweise.
Über die Vorteile der Nutzung der elektronischen Patientenakte Barmer eCare für die Versicherten und letztlich auch für die Leistungserbringer informieren Sie sich gern auf unserer Homepage.
Seit Oktober 2022 können Versicherte der Barmer die Zuzahlungsbefreiung mit der Barmer-App nachweisen und bei Leistungserbringern vorlegen. Der Nachweis ist identisch mit der Befreiungskarte in Papierform und kann im selben Umfang genutzt werden.
Mehr zur digitalen Zahlungsbefreiung
Voraussichtlich ab 01.01.2024 soll das Verfahren zur Unterlagenübermittlung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) erfolgen. Bis zu dessen Umsetzung gilt es ein Übergangsverfahren zur Übermittlung der Unterlagen bilateral zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen abzustimmen.
Diese Vereinbarung (§ 301 Abs. 3 SBG V) regelt das Verfahren zur Teilnahme an der Datenübermittlung zwischen zugelassenen Krankenhäusern und den Krankenkassen und das Nähere über Form und Inhalt für die Übermittlung und das Verfahren der Abrechnung auf elektronischem Wege.
Krankenhäuser und Institutsambulanzen erhalten jeweils Ihre Zahlung über die fälligen Rechnungen und Gutschriften der Barmer eines Tages zusammengefasst in einer Summe. Damit Sie erkennen können, welche Einzelbeträge sich hinter der Gesamtsumme verbergen, wird ein sogenanntes Zahlungsavis erstellt.
Ihnen fehlt ein Zahlungsavis für die ambulante Krankenhausabrechnung (§§ 115b – 120 SGB V)? Füllen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular aus und Sie erhalten Ihr Zahlungsavis per E-Mail von der Barmer.
Eine Übersicht aller maßgeblicher Verträge finden Sie auf unserer Seite für Apotheken.
Die Daten- und Rechnungsannahme für die Barmer wird durch den externen Dienstleister GFS (Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen) durchgeführt. Bitte senden Sie Ihre Abrechnungen nach § 300 SGB V grundsätzlich an den Dienstleister GFS.
Seit Oktober 2022 können Versicherte der Barmer die Zuzahlungsbefreiung mit der Barmer-App nachweisen und bei Leistungserbringern vorlegen. Der Nachweis ist identisch mit der Befreiungskarte in Papierform und kann im selben Umfang genutzt werden.
Mehr zur digitalen Zahlungsbefreiung
Auf unserer Beschaffungsplattform informieren wir Sie schnell und unkompliziert über unsere Vertragsabsichten. Diese werden von uns zudem über die Plattform TED (Tenders Electronic Daily) europaweit bekannt gemacht.
Unser Ziel ist es, die gegenwärtigen Versorgungen zu überwachen und zukünftige Versorgungen falls notwendig zu verbessern, und somit die Zufriedenheit unserer Versicherten durchgängig auf einem hohen Niveau sicherzustellen.
MIP bietet Ihnen über die Online-Schnittstelle dann auch für die Barmer die Möglichkeit einer direkten Änderung und Anpassung Ihrer Daten, wie der Liefergebiete und der Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail, Ansprechpartner). Das Übermitteln der bisher erforderlichen Excel-Tabellen an die Barmer entfällt vollständig.
Der GKV-Spitzenverband schließt für die Krankenkassen mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel.
Als Abrechnungsstelle für Heilmittel steht Ihnen als Heilmittel-Leistungserbringer das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DDG) zur Verfügung.
Seit dem 01.09.2019 können sich Leistungserbringer für ihre Zulassung, für Ihre Datenänderungen und
Fragen der Abrechnungsbefugnis an die zentralen Zulassungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung ("ARGEn") wenden. Auf der Website www.zulassung-heilmittel.de finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner.
Tipps und Hilfen zum Ausfüllen sowie das Muster einer Heilmittelverordnung finden Sie auf unseren Seiten für Heilmittelerbringer.
Ein Verordnungsfall besteht solange bis das Behandlungsziel erreicht ist und die Behandlung beendet werden kann. Der Verordnungsfall bleibt auch bei einer veränderten Leitsymptomatik bestehen. Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Datum der letzten Verordnung ein Zeitraum von 6 Monaten vergangen ist, in dem keine weiteren Verordnungen für diesen Verordnungsfall ausgestellt wurde.
Die Versorgung von Versicherten darf gemäß § 72 SGB XI nur durch zugelassene Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegedienste erfolgen. Um Leistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, benötigen Pflegeeinrichtungen daher eine Zulassung. Im Rahmen dieser Zulassung können Sie mit den regionalen Pflegekassen Versorgungsverträge für die vollstationäre, teilstationäre oder ambulante Pflege schließen. Informationen und Unterlagen erhalten Sie über die Landesvertretungen des vdek (Verband der Ersatzkassen).
Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI, Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI (Hausnotrufgeräte und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel) können Sie über das Datenaustauschverfahren nach § 105 SGB XI abrechnen.
Als Abrechnungsstelle für diese Leistungen steht Ihnen das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DDG) zur Verfügung
Der Abrechnungsprozess verändert sich
Ab dem Abrechnungsdatum 01.05.2022 ändert sich sukzessive die Zuständigkeit des Abrechnungsprozesses SGS C - Häusliche Krankenpflege (HKP) nach § 37 SGB V bei der Barmer. Die Abrechnung erfolgt Barmer intern und nicht mehr durch die DDG GmbH.
Ihre Adresse oder Bankverbindung hat sich verändert? Im Pflegelotsen ist eine alte Telefonnummer oder ein nicht mehr aktuelles Foto hinterlegt? Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Änderungen veranlassen können.
Welche Hilfsmittel-Verträge sind neu bei der Barmer? Worauf ist bei der Abrechnung und Umsetzung zu achten? Unser Newsletter für Hilfsmittel-Vertragspartner informiert Sie regelmäßig zu aktuellen Themen rund um die Vertragspartnerschaft und Versorgung mit Hilfsmitteln.
In unserer FAQ finden Sie alle Antworten rund um die Auswirkungen der Pandemie auf die Hilfsmittelversorgung. Der FAQ-Katalog wird fortgeschrieben, sobald sich Änderungs- oder Ergänzungsbedarf ergibt.
Die Corona-Pandemie wirkt sich auf viele Bereiche aus. Besonders betroffen sind Anbieter von Pflegeleistungen, Pflegeeinrichtungen und natürlich die dort beschäftigten Menschen. Die Bundesregierung hat mit verschiedenen Gesetzen mehrere Wege zur finanziellen Entschädigung für den Pflegebereich geschaffen.
Erfahren Sie hier, welche Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Pflegekassen bestehen und wie diese beantragt werden können.
Seit Oktober 2022 können Versicherte der Barmer die Zuzahlungsbefreiung mit ihrem Smartphone nachweisen. Dazu nutzen sie einfach die Funktion "Bescheinigung anfordern" über die Barmer-App oder Meine Barmer und legen die digitale Befreiungskarte bei Leistungserbringern vor. Der Nachweis ist identisch mit der Befreiungskarte in Papierform und kann im selben Umfang genutzt werden.
Sie möchten die Zahlungsavise für Ihre Einrichtung zukünftig per E-Mail erhalten? Erfahren Sie hier, wie Sie sich dafür anmelden.
Wir bieten Ihnen den Avisversand über das Secure WebMail-Verfahren an. Dabei werden die geltenden Datenschutzbestimmungen umfassend eingehalten. Die Zahlungsavise werden als PDF-Datei und in einer CSV-Datei übergeben. Mit der CSV-Datei können Sie die teilweise umfangreichen Zahlungsdaten technisch schneller zuordnen und verarbeiten. Es ist nur möglich beide Dateien zur Verfügung zu stellen. Die Deaktivierung einer Datei ist nicht möglich.
Die Zahlungsavise werden sechs Monate lang auf einem sicheren Server gespeichert und können jeder Zeit von Ihnen dort abgerufen werden.
Sie können über dieses Verfahren die Zahlungsavise für alle Leistungen abrufen, die Sie der Barmer direkt in Rechnung stellen. Dies sind beispielsweise Rechnungen für
Für Rechnungen, die Sie an unseren Dienstleister, das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH (DDG) richten, ist eine Teilnahme am Secure WebMail-Verfahren nicht möglich. Dies betrifft die Abrechnung von beispielsweise
Bitte informieren Sie uns mit einer E-Mail an zahlungsavise@barmer.de, dass Sie am Secure WebMail-Verfahren teilnehmen möchten.
Diese E-Mail muss die folgenden Informationen enthalten:
Sobald wir Ihnen nach der Aktivierung Ihrer Mailadresse das erste Zahlungsavis übermitteln, senden wir Ihnen eine E-Mail mit dem Link zur WebMail-Plattform und Ihrem Benutzernamen sowie eine weitere mit Ihrem Passwort. Damit können Sie sich auf der sicheren WebMail-Plattform anmelden.
Später erhalten Sie immer dann eine E-Mail, wenn Sie ein neues Zahlungsavis abrufen können.
Unter „Downloads“ finden Sie Muster der E-Mails, die Sie nach der Anmeldung von uns erhalten.
Selbstabrechner und Rechenzentren, die über die DDG abrechnen, haben die Möglichkeit, Informationen zu ihrer Abrechnung online einzusehen.