Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten für Arztpraxen. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema DMP haben, wenden Sie sich gerne an unseren Fachbereich Abrechnungs- und Versorgungsmanagement unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 333 004 327 391.
Die Teilnahme- bzw. Einwilligungserklärung (TE/EWE) dient zur Aufklärung und Information. Füllen Sie diese bitte vollständig mit Ihrem Patienten bzw. Ihrer Patientin aus. Folgende Angaben sollten unbedingt enthalten sein:
- Datum
- Unterschriften des/r Patient/in bzw. des gesetzlichen Vertreters
- Unterschrift des Leistungserbringers
Achten Sie auf eine zeitnahe Weiterleitung an die zuständige Datenstelle per Post. Ein Durchschlag der Teilnahmeerklärung ist den Patienten auszuhändigen.
Zur Vervollständigung der Einschreibung in das Programm muss eine Erstdokumentation erstellt werden. Achten Sie dabei auf eine zeitnahe elektronisch Weiterleitung der ED an die zuständige Datenstelle und auf die Übermittlungsfristen.
Bei Unstimmigkeiten in der Datenübermittlung wenden Sie sich bitte an Ihre Datenstelle. Ein Ausdruck der Dokumentationsdaten ist den Patienten auszuhändigen.
Nach einer Einschreibung erhalten Sie sowohl von der DMP-Datenstelle (Arztinformation zum Status der eingereichten Dokumentationen) als auch von der Barmer eine Information (Brief bezüglich eingeschriebener Patienten), vorausgesetzt die Teilnahmeerklärung und die Erstdokumentation liegen vor.
Fehlt eines der beiden Dokumente, melden wir uns bei Ihnen.
Nach einer Einschreibung erfolgen im weiteren Verlauf ausschließlich Folgedokumentationen. Achten Sie auf eine zeitnahe elektronische Weiterleitung an die zuständige Datenstelle und auf die Übermittlungsfristen.
Bei Unstimmigkeiten in der Datenübermittlung wenden Sie sich bitte an Ihre Datenstelle.
Hinweis: Achten Sie bitte bei der elektronischen Übermittlung der Dokumentationen auf den vollständigen Export der Daten. Ein Ausdruck der Dokumentationsdaten ist den Patienten auszuhändigen.
Für die Erstellung der nächsten Folgedokumentationen bietet es sich an mit Ihren Patienten gleich die Folgetermine zu vereinbarten. Hinweis: Achten Sie dabei auf die angegebenen Dokumentationsintervalle in der Dokumentation.
Das Dokumentationsintervall wird von Ihnen in Abhängigkeit vom Krankheitsstatus individuell mit den Patienten vereinbart. Das Untersuchungs- und Dokumentationsdatum ist maßgeblich für die Zuordnung einer Dokumentation zu einem Quartal bzw. Halbjahr. Generell sind Dokumentationen jedes bzw. jedes 2. Quartal zu erstellen. Wird in einem bereits gültig dokumentierten Quartal eine zweite Dokumentation erstellt, wird diese nicht berücksichtigt und auch nicht vergütet, da es sich um eine sogenannte "Mehrfachdokumentation" handelt. Diesen Status der Dokumentation können Sie auch Ihrer Arztinformation entnehmen.
Ausnahme im Rahmen des DMP Brustkrebs:
- Die Mindestintervalle sind in den ersten 5 Jahren jedes 2. Quartal, ab dem Jahr 6 nach Primärtumor mindestens jedes 4. Quartal.
- Bei Rezidiven ist mindestens erneut jedes 2. Quartal zu dokumentieren.
- Bei Fernmetastasen ist mindestens jedes 2. Quartal über den gesamten Teilnahmezeitraum hinweg zu dokumentieren.
- Im individuellen Fall können kürzere oder längere Abstände gewählt werden.
Eine Teilnahme am gleichen DMP bei mehreren Ärzten oder Ärztinnen ist nicht möglich, die Patienten und Patientinnen müssen sich für einen koordinierenden Leistungserbringer entscheiden.
Informieren Sie bitte mitbehandelnde Leistungserbringer um Mehrfacheinschreibungen zu vermeiden.
Kommt es durch din Patienten zu einem Arztwechsel, wird bei einem laufenden DMP mit einer Folgedokumentation weiter dokumentiert. Beim Arztwechsel ist keine erneute Teilnahmeerklärung notwendig. Sind Sie sich nicht sicher? Wir sind bei Fragen gerne für Sie da
Hinweis: Bei einem Arztwechsel in eine andere KV-Region muss immer eine Neueinschreibung inkl. Teilnahmeerklärung und Erstdokumentation erfolgen. Die Fortsetzung mittels einer Folgedokumentation ist nicht möglich.
Die Dokumentationen müssen vollständig und plausibel bis zum Ende der Übermittlungsfrist bei der zuständigen Datenstelle vorliegen. Übermitteln Sie daher die Dokumentationen rechtzeitig.
- Für Erstdokumentationen gilt: 52 Tage nach Ablauf des Dokumentationsquartals. In einigen Regionen gilt eine längere Übermittlungsfrist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung bzw. Datenstelle.
- Für Folgedokumentationen gilt: 52 Tage nach Ablauf des Dokumentationsquartals
Hinweis: Korrekturen sind grundsätzlich immer bis zum Ende der Übermittlungsfrist noch möglich.
In der Erstdokumentation muss angegeben werden, ob dir Patienten vor Einschreibung schon eine Schulung wahrgenommen haben und ob zum aktuellen Zeitpunkt eine Schulung empfohlen wird. Ihre Patienten müssen mit der Empfehlung einer Schulung einverstanden sein.
Wenn eine empfohlene Schulung bis zur nächsten Folgedokumentation nicht durchgeführt werden konnte, erhöht sich der Schulungszähler nicht, wenn Sie in der Dokumentation „War aktuell nicht möglich“ ankreuzen. Sobald innerhalb von 4 Quartalen eine empfohlene Schulung zweimal mit „nein“ dokumentiert wurde, muss der Patient aus dem DMP ausgeschrieben werden! Die Krankenkassen dürfen Schreibfehler oder andere Gründe nicht anerkennen.
Hinweis: In den Folgedokumentationen werden Angaben zu den Schulungen abgefragt, die sich ausschließlich auf den letzten Dokumentationstermin beziehen:
- 1. Quartal: Es wird z.B. dokumentiert: Schulung empfohlen= „ja“.
- 2. Quartal: Der Patient hat aus für Sie als Arzt nachvollziehbaren Gründen keine Möglichkeit gehabt eine Schulung wahrzunehmen (z.B. wegen Schulungskapazität, Krankenhausaufenthalt, private Gründe, etc.) In diesem Fall dokumentieren Sie unter dem Punkt Schulungen diese als „war aktuell nicht möglich“.
- 3. Quartal: Die Schulung erfolgt und wird mit Schulung wahrgenommen „ja“ dokumentiert.
- 4. Quartal: Die Schulung wurde beendet, nun wird „Schulung empfohlen“ mit „keine“ dokumentiert. Ab der nächsten Dokumentation markieren Sie weiter „keine Schulung empfohlen“.
Das DMP muss durch die Krankenkasse beendet werden, sofern:
- zwei aufeinanderfolgende Folgedokumentationen fehlen oder nicht fristgerecht, vollständig und plausibel übermittelt worden sind (gemäß Dokumentationsintervall) oder
- zwei vom Arzt in der Dokumentation „empfohlene Schulungen“ durch den Patienten innerhalb von 12 Monaten „nicht wahrgenommen“ wurden.
Bei Brustkrebs endet das DMP automatisch nach zehn Jahren Rezidiv- bzw. Tumorfreiheit nach der Erstmanifestation.
Die Vergütung ist im Vertrag bzw. den Anlagen zum Vertrag geregelt. Die Vergütung erfolgt quartalsweise durch Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Bei Abrechnungsproblemen wenden Sie sich bitte an Ihre KV. Honoriert werden nur vollständige und plausible Dokumentationen für eingeschriebene Versicherte (siehe hierzu auch immer die Arztinformation).