Auf unserer Website für Leistungserbringer finden Hebammen und Geburtshäuser neben den aktuellen Verträgen auch Informationen zum Beitrittsverfahren und zur Abrechnung.
Über das DDG Online-Servicecenter für Leistungserbringer stehen Ihnen jederzeit aktuelle Informationen zu Ihrer Abrechnung zur Verfügung, beispielsweise zum Eingang der Rechnung, Bearbeitungsstand oder Zahlungstermine. Auch das Ergebnis der Rechnungsprüfung sowie die Absetzungsschreiben können digital eingesehen werden.
Bei Fragen zur Abrechnung, bei denen Ihnen die DDG nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte an die Barmer unter der Telefonnummer 0800 333 0606.
Um Hebammenleistungen für gesetzlich Versicherte erbringen und abrechnen zu können, müssen vor der erstmaligen Leistungserbringung folgende Punkte erfüllt sein:
Auf der Webseite des GKV-SV finden Sie weitere Informationen zur Leistungserbringung von Hebammen:
Ein Institutionskennzeichen (IK) benötigen alle Leistungserbringenden, die mit den Krankenkassen Leistungen abrechnen wollen. Das Institutionskennzeichen kann nur schriftlich bei der ARGE-IK beantragt werden.
Zu Beginn ihrer Tätigkeit sind Hebammen verpflichtet, eine angemessene leistungsbezogene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Für freiberufliche geburtshilflich tätige Hebammen hat der Gesetzgeber eine Regelung zum Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtpolicen Haftpflichtkostensteigerung getroffen. Alles Weitere zum Sicherstellungszuschlages finden Sie hier:
Die Hebamme muss dem Vertrag über die Hebammenhilfe beitreten. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
Geburtshäuser, die an der gesetzlichen Versorgung teilnehmen wollen, müssen dem Ergänzungsvertrag nach § 134a SGB V beitreten.
Alles Wichtige zum Beitrittsverfahren und weitere Informationen für Geburtshäuser finden Sie auf der Website des
GKV-Spitzenverbands.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Leistungsabrechnung als Hebamme:
Abrechnungsverfahren:
Bitte senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen an unsere zentrale Abrechnungsstelle.
DDG GmbH Abrechnungsstelle für die Barmer*
Postfach
45120 Essen
IK 660 510 336
Die Hotline der DDG ist montags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.
Telefon (Hotline allgemein) | 0201/8998-620 |
Telefon (Hotline Datenaustausch § 302 SGB V) | 0201/8998-619 |
E-Mail (allgemein) | servicemanagement@ddg-online.de |
Fax | 0201/8998-600 |
Internet | www.ddg-online.de |
Bei Reklamationen wenden Sie sich bitte zunächst an die DDG. Geben Sie dabei Ihr Institutionskennzeichen (IK), das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer und möglichst auch die Eingangsbuchnummer der DDG an. Sie helfen damit, Sucharbeiten zu vermeiden und die Antwort zu beschleunigen.
Bei Fragen zur Abrechnung, bei denen Ihnen die DDG nicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte an:
Telefon: 0800 333 0606
Fax: 0800 333004 328 - 239
E-Mail: abrechnung-dienstleister@barmer.de
Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Berufsverbände der Hebammen haben einen Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe geschlossen.
Dieser beinhaltet mehrere Anlagen und Sondervereinbarungen, die im Laufe der letzten Jahre ergänzt wurden.
Versicherte haben die Möglichkeit, ambulant in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung (Geburtshaus) zu entbinden.
Ein weiterer Vertrag regelt die Vergütung, Betriebskostenpauschalen und Qualitätsanforderungen bei ambulanten Geburten im Geburtshaus. Dieser Vertrag ergänzt den ursprünglichen Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V und wird auch „Ergänzungsvertrag“ genannt.
Zur Finanzierung erhalten freiberuflich tätige Hebammen ab dem 01.Juli 2021 und von Hebammen geleitete Einrichtungen ab dem 01.Oktober 2021 einen Ausgleich von der Krankenkasse. Dieser Ausgleich dient als Bezuschussung an den nach § 376 Satz 1 SGB V genannten Ausstattungs- und Betriebskosten.
Neu: Versicherte der Barmer können Ihre Zuzahlungsbefreiung in der Barmer-App oder über Meine Barmer speichern und per Smartphone bei Leistungserbringern vorlegen. Der Nachweis ist identisch mit der Papierbescheinigung und kann im selben Umfang genutzt werden.
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