Was muss für die Abrechnung als Geburtshaus erfüllt sein?

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Geburtshäuser, die an der gesetzlichen Versorgung teilnehmen und Leistungen mit der Barmer abrechnen wollen, müssen dem Ergänzungsvertrag nach § 134a SGB V beitreten.

Alles Wichtige zum Beitrittsverfahren und weitere Informationen für Geburtshäuser finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbands.

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