Geburtshäuser, die an der gesetzlichen Versorgung teilnehmen und Leistungen mit der Barmer abrechnen wollen, müssen dem Ergänzungsvertrag nach § 134a SGB V beitreten.
Alles Wichtige zum Beitrittsverfahren und weitere Informationen für Geburtshäuser finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbands.