Freiberuflich tätige Hebammen sowie von Hebammen geleitete Einrichtungen erhalten einen Finanzierungsausgleich zur Telematikinfrastruktur. Diese „TI-Pauschale“ dient als Bezuschussung zu den in §376 Satz 1 SGB V genannten Ausstattungs- und Betriebskosten.
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