Seit dem 01.01.2023 ist für alle Leistungsanträge im Dentalbereich das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) verpflichtend zu nutzen.
Für die folgenden Leistungsarten sind alle Anträge und Mitteilungen elektronisch an die Barmer zu übermitteln:
- Zahnersatz
- Schienenbehandlung/Kieferbruch
- Kieferorthopädie
- Parodontosebehandlung
Mit der neuen technischen Anlage 2.0 ab 01.01.2025 können nun auch Behandler- und Kassenwechsel elektronisch übermittelt werden. Das Update der neuesten Version der technischen Anlage wird von Ihrem PVS-Hersteller zur Verfügung gestellt und sollte immer zeitnah eingestellt werden.