Wie wird eine zahnärztliche Behandlung beantragt?

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Seit dem 01.01.2023 ist für alle Leistungsanträge im Dentalbereich das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) verpflichtend zu nutzen.

Für die folgenden Leistungsarten sind alle Anträge und Mitteilungen elektronisch an die Barmer zu übermitteln:

  • Zahnersatz
  • Schienenbehandlung/Kieferbruch
  • Kieferorthopädie
  • Parodontosebehandlung

 

Mit der neuen technischen Anlage 2.0 ab 01.01.2025 können nun auch Behandler- und Kassenwechsel elektronisch übermittelt werden. Das Update der neuesten Version der technischen Anlage wird von Ihrem PVS-Hersteller zur Verfügung gestellt und sollte immer zeitnah eingestellt werden.

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