Die Barmer zahlt alle Impfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) empfohlen werden. Darüber hinaus übernimmt die Barmer auch die Kosten für Reiseimpfungen.
Barmer-Versicherte profitieren außerdem von vielen weiteren Impfungen, wie z. B. der Meningokokken B-Impfung für Kinder und Jugendliche oder der HPV-Impfung bis zum 26. Geburtstag.
Muss für Impfungen eine Zuzahlung geleistet werden?
Nein, Impfungen sind zuzahlungsfrei, unabhängig davon, ob sie als Sprechstundenbedarf oder auf den Namen von Versicherten verordnet werden. Bei der Barmer muss auch für Impfungen, die als Satzungsleistung angeboten werden, keine Zuzahlung geleistet werden. Die Barmer übernimmt die vollen Kosten für den Impfstoff und die Impfleistung.
Welche Reiseimpfungen bezahlt die Barmer?
Die Barmer bezahlt für private Reisen alle Reiseimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden.
Zu den Reiseimpfungen zählen Impfungen gegen
- Cholera
- Denguefieber
- FSME
- Gelbfieber
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Influenza
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken (B, A, C, W, Y)
- Poliomyelitis
- Tollwut
- Typhus
Die Kosten werden dabei auch für Kombinationsimpfungen, wie z. B. für die Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B, übernommen.
Erfahren Sie mehr zur Kostenerstattung oder Rechnungseinreichung von Reiseschutzimpfungen für Versicherte.
Werden auch Kosten für ausländische Impfstoffe übernommen?
In der Regel nein. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Lieferengpässe meldet und den Bezug ausländischer Impfstoffe empfiehlt. In diesem Fall werden die Kosten von der Barmer übernommen. In welcher Höhe die Kosten für die Impfstoffe dann abgerechnet werden dürfen, ist jeweils vom aktuellen Sachverhalt abhängig.
Welche sonstigen Impfungen zahlt die Barmer als Satzungsleistung?
Versicherte der Barmer profitieren von einem erweiterten Leistungsangebot. Neben den Reiseschutzimpfungen übernimmt die Barmer
- die Impfung gegen Meningokokken B bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres
- die HPV-Impfung bis zum Abschluss des 26. Lebensjahres
- die Grippeimpfung für alle Versicherten unabhängig vom Lebensalter
- Auffrischimpfungen gegen Keuchhusten alle zehn Jahre
- die Impfung gegen Gürtelrose unter 50 Jahren, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, an Herpes zoster zu erkranken
- die Masern-Impfung für unzureichend geschützte Erwachsene, die vor 1971 geboren sind
- die RSV-Impfung für Erwachsene ab 75 Jahren sowie für 60- bis 74-Jährige mit einer schweren Grunderkrankung oder in einer Pflegeeinrichtung
Weiterhin übernimmt die Barmer die Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) bereits empfohlen, aber noch nicht in den Leistungskatalog bzw. der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) übernommen wurden. Damit erhalten Versicherte der Barmer empfohlene Impfungen etwa 2 Monate früher als vorgesehen.
Informationen über das Leistungsangebot zu den Impfungen, die neben den Reiseschutzimpfungen als Satzungsleistung angeboten werden, sind auf der Barmer-Website hinterlegt.
Übernimmt die Barmer die Malariaprophylaxe?
Ja, die Barmer übernimmt die Kosten für die medikamentöse Malariaprophylaxe inklusive der Stand-by-Prophylaxe.