Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung für Schutzimpfungen ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) zu finden.
Eine Impfung kann in den Leistungskatalog aufgenommen werden, wenn die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) eine Empfehlung ausspricht.
Nach der Veröffentlichung der Empfehlung hat der Gemeinsame Bundesausschuss zwei Monate Zeit, um zu entscheiden, in welchem Umfang die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Impfung übernimmt.