Wie werden Impfstoffe verordnet?

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Die Verordnung von Impfstoffen ist in den regionalen Impfvereinbarungen der Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen geregelt.

Wenn Impfungen in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) empfohlen werden, wird in der Regel über den Sprechstundenbedarf verordnet. Regionale Ausnahmen können über die Kassenärztlichen Vereinigungen erfragt werden bzw. werden über deren Internetseiten veröffentlicht.

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