Die Verordnung von Impfstoffen ist in den regionalen Impfvereinbarungen der Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen geregelt.
Wenn Impfungen in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) empfohlen werden, wird in der Regel über den Sprechstundenbedarf verordnet. Regionale Ausnahmen können über die Kassenärztlichen Vereinigungen erfragt werden bzw. werden über deren Internetseiten veröffentlicht.