Wenn Ärztinnen und Ärzte für Versicherte ein Kassenrezept über eine Impfung ausstellen, müssen Sie als Apothekerin oder Apotheker nicht prüfen, ob ein Kassenrezept ausgestellt werden darf oder die Verordnung auf einem Privatrezept erfolgen muss.
Apotheken können das Kassenrezept abrechnen.