Welche Schutzimpfungen sind durch Betriebsärzte möglich?

Lesedauer unter 11 Minuten

Gegenstand der Verträge mit DGAUM und VDBW ist die Durchführung, Abrechnung und Vergütung der folgenden in der Schutzimpfungs-Richtlinie empfohlenen Impfungen:

  • COVID-19
  • Diphtherie
  • FSME
  • Herpes zoster (Gürtelrose)
  • Influenza
  • Masern
  • Mpox (Affenpocken)
  • Mumps
  • Pertussis
  • Pneumokokken
  • Poliomyelitis
  • Röteln
  • Tetanus
  • Varizellen (Windpocken)

Sie haben Fragen zu Impfungen im Betrieb?
In diesem Fall können Sie sich direkt an die DGAUM oder den VDBW wenden sowie an betriebsaerzte-impfen@barmer.de oder Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner der Barmer vor Ort.

Hinweis für Versicherte

Sie haben von Ihrer Arztpraxis oder Apotheke ein Privatrezept oder eine Impfrechnung bekommen? Diese können Sie zur Erstattung einfach und bequem online einreichen.

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