Zum 01.10.2022 haben der DAV und der GKV-Spitzenverband einen Vertrag zur Grippeimpfung in Apotheken geschlossen. Dieser wurde inzwischen um das Angebot der Coronaimpfung in Apotheken erweitert. Nach diesem Vertrag können Versicherte gegen Grippe geimpft werden, die einen Anspruch auf die Impfung nach der Schutzimpfungs-Richtlinie haben.
Grippeimpfung auch für jüngere Versicherte ohne Grunderkrankung
Die BARMER hat zusätzlich als erste Krankenkasse allen Versicherten ab 18 Jahren angeboten, sich in Apotheken gegen Grippe impfen zu lassen. Dazu hat die Barmer mit dem DAV einen Vertrag zur Grippeschutzimpfung in Apotheken als Satzungsleistung geschlossen. So können sich auch gesunde Versicherte zwischen 18 und 59 Jahren in teilnehmenden Apotheken impfen lassen.
Dieser Vertrag regelt die Durchführung und Abrechnung der Impfung für einen erweiterten Versichertenkreis. Hierbei gelten die gleichen Regelungen und Voraussetzungen des zwischen dem DAV und GKV-SV geschlossenen Vertrages über die Regelleistung. Eine Ausnahme bildet das Sonderkennzeichen zur Abrechnung der Vergütung der Impfleistung: Impfungen von Versicherten außerhalb der Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie werden unter Angabe des Sonderkennzeichens 17717363 abgerechnet.
Weitere Informationen zu Impfungen bei der Barmer finden Sie auf unserer Impfseite.