3. Ab wann kann ich die Bewegungen des Babys spüren?
In der Regel sind erste Bewegungen des ungeborenen Kindes für die Mutter ab der 20. Schwangerschaftswoche spürbar. In den Wochen danach werden diese stärker, sodass auch der Vater die Bewegung spüren kann, wenn er die Hand auf den Bauch der Mutter legt.
4. Darf ich auf dem Bauch schlafen?
Medizinisch spricht nichts dagegen, als Schwangere auf dem Bauch zu schlafen, da der Fötus im Fruchtwasser geschützt und gut „gepolstert“ ist. Im letzten Drittel der Schwangerschaft ziehen viele Frauen jedoch die Seitenlage vor, da diese deutlich bequemer ist.
Die Rückenlage sollten Sie ab der Halbzeit der Schwangerschaft, spätestens aber im letzten Schwangerschaftsdrittel meiden und auf die linke Körperseite wechseln. Der Grund: Diese Position verbessert unter anderem die Versorgung des Ungeborenen und der Gebärmutter und wirkt dem sogenannten Vena-cava-Syndrom entgegen.
Hier wird die Hohlvene (Vena cava) besonders in der Rückenlage durch das Gewicht der Gebärmutter zusammengedrückt und das Blut kann nicht mehr frei zirkulieren. Als Folge kann der Kreislauf der Schwangeren absacken und im schlimmsten Fall eine Frühgeburt ausgelöst werden oder das Ungeborene Spätschäden durch schlechte Sauerstoffversorgung erleiden. So stark ausgeprägt ist das Vena-Canva-Syndrom allerdings nur selten.
5. Ab wann sollte ich mir eine Hebamme suchen?
Kurz gesagt: Es ist nie zu früh, sich eine Hebamme zu suchen. Da eine Hebamme nur eine begrenzte Anzahl von werdenden Müttern gleichzeitig betreuen kann, lohnt es sich, möglichst früh mit der Suche zu beginnen. So haben Sie auch die Möglichkeit, mit mehreren Hebammen Erstgespräche zu führen, um die Hebamme zu finden, die am besten zu Ihnen passt.
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6. Worauf muss ich während der Schwangerschaft bei Haustieren achten?
Für Schwangere ist es wichtig, beim Umgang mit Haustieren besonders auf Hygiene zu achten. Da Haustiere über ihren Speichel oder Kot bestimmte Krankheitserreger übertragen können, sollten Schwangere das Katzenklo oder den Hamsterkäfig nicht mehr selbst reinigen. Ist das nicht möglich, sind Handschuhe und eine Atemschutzmaske empfehlenswert.
Über Katzenkot können sich werdende Mütter zum Beispiel mit Parasiten infizieren, die die Infektionskrankheit Toxoplasmose auslösen. Für Erwachsene verläuft die Infektionskrankheit oft unbemerkt und harmlos. Für das ungeborene Baby kann sie jedoch gefährlich sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat ein Merkblatt zum Schutz vor Toxoplasmose herausgegeben.
Es spricht nichts dagegen, dass Sie Ihr Haustier auf dem Schoß haben und streicheln. Achten Sie nur darauf, die Hände dabei nicht direkt zum Mund zu führen. Nach dem Streicheln sollten Sie sich die Hände gründlich waschen.
Sollten Sie unter einer Tierhaarallergie leiden, kann es sinnvoll sein, sich Rat bei einem Allergologen einzuholen. Durch den veränderten Hormonhaushalt ist es möglich, dass sich allergische Reaktionen verstärken.
7. Kann ich mit Babybauch in den Urlaub fliegen?
Wenn bei Ihnen keine Risikoschwangerschaft vorliegt, können Sie bis zur 28. Schwangerschaftswoche in der Regel Flugreisen antreten. Besprechen Sie sich zur Sicherheit jedoch vorher immer mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt.
Viele Airlines verlangen ab der 28. Woche ein ärztliches Attest, zum Nachweis Ihrer Flugtauglichkeit. Ab der 35. Schwangerschaftswoche kommen Sie bei den meisten Airlines nicht mehr an Bord.
Bei Flugreisen in der Schwangerschaft sollten Sie die folgenden Hinweise beachten:
- Aufgrund des langen Sitzens besteht bei Flugreisen generell ein erhöhtes Thromboserisiko. Durch ausreichendes Trinken und Bewegung während des Fluges können Sie dem entgegenwirken. Auch das Tragen von Kompressionsstrümpfen hilft, das Thromboserisiko zu verringern.
- Je länger ein Flug dauert, desto belastender ist er für Ihren Körper. Langstreckenflüge sollten Sie wenn möglich vermeiden.
- Bedenken Sie und informieren Sie sich über die medizinischen und hygienischen Gegebenheiten in Ihrem Reiseland.
- Bei Risikoschwangerschaften sind Flugreisen generell nicht empfohlen. Dazu zählen beispielsweise vorzeitige Wehen, eine bekannte Neigung zu Früh- oder Fehlgeburten und das Vorliegen einer Placenta praevia (Fehllage der Plazenta).
Als geeignete Reisezeit bietet sich das zweite Schwangerschaftsdrittel zwischen der 13. und 28. Woche an, weil unangenehme Nebenwirkungen, wie zum Beispiel Übelkeit oder Müdigkeit, dann häufig wieder weg sind. Achten Sie beim Reiseziel auf ein gemäßigtes Klima, also ohne extreme Hitze oder Kälte.
Große Höhen über 2000m können wegen der dünnen Luft zu Kreislaufproblemen führen. Sollten Sie unsicher sein, fragen Sie in Ihrer Frauenarztpraxis um Rat. Wichtig: Denken Sie daran, den Mutterpass mitzunehmen. Sollte es doch zu Komplikationen kommen, haben die Mediziner vor Ort alle wichtigen Informationen zur Ihrem Schwangerschaftsverlauf.
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8. Ab wann weiß ich, ob es ein Mädchen oder ein Junge wird?
Das Geschlecht Ihres Kindes kann man in der Regel zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche erstmals erkennen. Dies setzt natürlich voraus, dass Ihr Kind bei der Ultraschalluntersuchung den Blick auf die richtige Stelle erlaubt.
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9. Darf ich mir als Schwangere die Haare färben?
Diese Frage ist leider nicht eindeutig zu beantworten. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung liegen derzeit keine Nachweise für gesundheitlichen Risiken durch Haarfärbemittel bei der Verwendung in Schwangerschaft und Stillzeit vor. Das Problem: Haarfärbemitteln enthalten oft eine solche Vielzahl an Inhaltsstoffen, dass deren Wechselwirkungen auch von Experten und Expertinnen nur schwer beurteilt werden können.
Pflanzliche Haarfärbemittel können hier eine Alternative darstellen. Beachten Sie aber, dass die Bezeichnungen „Naturhaarfarbe“ und „Pflanzenhaarfarbe“ keine geschützten Begriffe sind und auch solche Mittel bedenkliche chemische Zusätze enthalten können. Sie sollten immer genau auf die Liste der Inhaltsstoffe achten. Sind diese nicht angegeben, sollten Sie das Produkt besser nicht verwenden.
Gut zu wissen: Bei zertifizierter Naturkosmetik gelten oft strengere Bedingungen bezüglich der Inhaltsstoffe und deren Kennzeichnung. Wenn Sie sich im Salon die Haare färben lassen, sollten Sie sich mit Friseur oder Friseurin auch zu Ihrer Schwangerschaft und den Inhaltsstoffen der Färbemittel austauschen.
10. Darf ich in der Schwangerschaft Nagellack tragen?
In den sozialen Medien wird manchmal behauptet, Nagellack erhöhe die Wahrscheinlichkeit, Kinder mit angeborenen Herzfehlern zur Welt zu bringen. Der Grund sei, dass Nagellacke Chemikalien wie Dibutylphthalat und Formaldehyd enthielten, die seit langem unter Verdacht stünden, den Körper negativ zu beeinflussen. Ist an diesen Behauptungen etwas dran?
Für die Sicherheit von kosmetischen Mitteln gelten europaweit strenge Vorschriften, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Wissenschaftsmagazin BfR2GO erklärt. Die meisten Menschen kämen tagtäglich und in hohem Maße mit kosmetischen Mitteln in Kontakt: „Deshalb sind die Anforderungen an ihre Sicherheit im Vergleich zu anderen Verbraucherprodukten besonders hoch“, wird der Toxikologe Dr. Ralph Pirow aus der Abteilung Chemikalien- und Produktsicherheit zitiert.
Neue Produkte müssen zwar vorab nicht zugelassen werden, die Hersteller sind jedoch verpflichtet, eine Sicherheitsbewertung zu erstellen. Dabei würden sowohl das fertige Mittel als auch die einzelnen Inhaltsstoffe betrachtet. „Kosmetische Mittel, von denen ein Gesundheitsrisiko ausgeht, dürfen nicht verkauft oder vertrieben werden“, heißt es auch in den FAQ zur Risikobewertung von Kosmetik-Artikeln, die das BfR auf seiner Website zur Verfügung stellt.
Die Regeln für die Sicherheitsbewertung kommen vom Wissenschaftlichen Ausschuss Verbrauchersicherheit (SCCS) der EU-Kommission. Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie vorher vom SCCS bewertet und in eine sogenannte Positivliste aufgenommen wurden. Es gibt auch eine Negativliste – Stoffe, die darauf stehen, dürfen nicht eingesetzt werden.
„Formaldehyd und Dibutylphthalat sind in kosmetischen Mittel allgemein, also auch in Nagellack, verboten“, schreibt das BfR auf Nachfrage mit Verweis auf diese Negativliste – Anhang II der EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009. Die Stoffe werden dort unter den laufenden Nummern 1577 bzw. 675 geführt. „Demnach besteht diesbezüglich kein gesundheitliches Risiko für Schwangere oder andere Personen, die Nagellack benutzen“, so das BfR.