Pflegebedürftige Menschen zu versorgen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Viele Menschen vertrauen hier auf die Kompetenz von Pflegefachkräften, die in Heimen, Sozialstationen oder Ambulanten Pflegediensten arbeiten. Natürlich ist die Pflege von Menschen auch mit Kosten verbunden ist. Wer dabei welche Anteile übernimmt, erläutern wir Ihnen gern.
Wer pflegebedürftig ist, erhält Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass eine Gutachterin oder ein Gutachter die Pflegebedürftigkeit bestätigt und einen Pflegegrad festgestellt hat. Die Pflegeversicherung ist jedoch immer eine „Teilkasko-Versicherung“. Das bedeutet, dass sie Zuschüsse gibt, aber nicht alle Kosten für die Versorgung trägt. Wie hoch die Zuschüsse sind, ist dabei für jede einzelne der verschiedenen Leistungen gesetzlich festgelegt.
Wie viel Geld zur Verfügung steht, richtet sich nach der konkreten Leistung und in den meisten Fällen zusätzlich nach dem Pflegegrad. Dabei gilt dann: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistung. Einige Leistungen wie der Zuschuss zur Wohnraumanpassung oder auch die Verhinderungspflege sind aber auch für alle Pflegebedürftigen, die sie erhalten, gleich hoch.
Die genaue Höhe der verschiedenen Leistungen, wie und wozu sie eingesetzt werden können, und wie Sie diese beantragen, erläutern wir Ihnen in den entsprechenden Themenartikeln.
Welche Kosten bezahlt die Pflegekasse?
Die einzige Leistung, die direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, ist das Pflegegeld. Es wird monatlich auf das gewünschte Konto überwiesen. Einige Leistungen werden direkt von den Pflegeeinrichtungen mit der Pflegekasse abgerechnet. Dazu gehören die Pflegesachleistung, die Tagespflege oder auch die stationäre Pflege in einem Pflegeheim.
Andere Leistungen müssen zunächst selbst finanziert werden und können danach von der Pflegekasse erstattet werden. Das gilt zum Beispiel für Umbaumaßnahmen der Wohnung, den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege. In den meisten Fällen können Sie diese Vorleistung umgehen, indem Sie eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben. Diese erlaubt es beispielsweise Einrichtungen, die über den Entlastungsbetrag Angebote zur Unterstützung im Alltag anbieten, ihre Rechnung direkt an die Pflegkasse zu stellen. Bei der Verhinderungspflege können Sie auf unserem Antragsformular angeben, an wen die Leistung ausgezahlt werden soll.
Wie hoch sind die Eigenanteile?
Welchen Anteil der Pflegekosten Pflegebedürftige selbst tragen müssen, hängt davon ab, welche Leistung sie nutzen und in welchem Umfang sie diese benötigen.
Eigenanteile bei der ambulanten Pflege
Eigenanteile entstehen bei der ambulanten Pflege immer dann, wenn die tatsächlichen Kosten über den gesetzlich festgelegten Zuschuss hinausgehen. Beispielsweise wenn die Kosten für die beim Pflegedienst gebuchten Leistungen höher sind als der Betrag für Pflegesachleistungen im jeweiligen Pflegegrad. Der Pflegedienst stellt dann die Differenz privat in Rechnung. Natürlich werden die Einsätze mit Ihnen abgestimmt und vereinbart. Sie wissen also immer vorher, welche Kosten auf Sie zukommen. Was genau einzelne Leistungen bei den verschiedenen Diensten kosten, können Sie sich in unserem Pflegelotsen anschauen. Das Gleiche gilt für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Eigenanteile bei der teilstationären und der stationären Pflege
Lebt die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim, besucht sie eine Tagespflege oder nutzt sie die vorübergehende Kurzzeitpflege, entsteht immer ein Eigenanteil. Die Pflegeversicherung gibt in diesen Fällen einen Zuschuss zu den Kosten für die Pflege und Betreuung. Unterkunft und Verpflegung müssen aber selbst finanziert werden. Die Einrichtungen haben dafür individuelle Tagessätze.
Wer im Pflegeheim wohnt, trägt zusätzlich auch einen Teil der Pflegekosten selbst. Details dazu erläutern wir im Artikel zur vollstationären Pflege. Wie hoch die Kosten genau sind, unterscheidet sich je nach Einrichtung und Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Unser Pflegelotse weist alle Preise aus und ermöglicht Ihnen einen Überblick und den Vergleich verschiedener Einrichtungen. Die Eigenanteile werden von den Einrichtungen privat in Rechnung gestellt.
Unser Tipp: Gäste einer Tages- oder Kurzzeitpflege können dafür den Entlastungsbetrag einsetzen.
Was mache ich, wenn ich die Pflegekosten nicht zahlen kann?
Wenn Sie die Kosten nicht selbst zahlen können, kann das zuständige Sozialamt helfen. Bitte lassen Sie dort prüfen, ob Sie Anspruch auf Unterstützung haben und die Pflegekosten so im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ übernommen werden können.
Warum wurde die Pflege 2022 teurer?
Die Bundesregierung möchte Pflegeberufe attraktiver machen, damit es wieder genug Menschen gibt, die in der Pflege arbeiten. Ein wichtiger Aspekt dabei ist natürlich die Bezahlung. Nun verpflichtet seit dem 01.09.2022 ein neues Gesetz mit dem Namen „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) Pflegeeinrichtungen dazu, Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarifvertrag zu bezahlen. Dies gilt für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen – also für ambulante Pflegedienste, Sozialstationen und Pflegeheime, aber auch für Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege. Da die Personalkosten der größte Bestandteil der Pflegekosten sind, führen steigende Löhne dazu, dass sich die Kosten für professionelle Pflege erhöhen.