Die Barmer bietet ihren Versicherten in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Hemmerich & Rohde die Möglichkeit, sich dieser Sammelklage anzuschließen. Die Kanzlei ist in dieser Sache unentgeltlich tätig, so dass Betroffene ohne finanzielle Aufwände ihre Rechte sichern und durchzusetzen können. Um die Betroffenen über einen möglichen Schmerzensgeldanspruch und die Klagemöglichkeit zu informieren, kontaktiert die Barmer rund 20.000 Versicherte, die ein Gerät der mangelhaften Serie genutzt haben. Die Ansprüche gegen den Hersteller Philips verjähren zum 31.12.2024, deshalb sollten Betroffene zügig reagieren, wenn sie sich der Klage anschließen wollen.
Wer von der Barmer angeschrieben wird, erhält dabei alle wichtigen Informationen zum Vorgehen und ein Rückmeldeformular. Oder registrieren Sie sich jederzeit online für die Sammelklage. Auf der Website finden sich zudem umfangreiche Informationen zum Fall, eine Übersicht der betroffenen Geräte und weitere Hintergründe zur Sammelklage.