Eine Sauerstoffflasche mit Beatmungsmaske
Tranzparenz

Patientenrechte: Barmer informiert 20.000 Betroffene über Sammelklage

Lesedauer unter 2 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Oktober 2024 | Wuppertal

In Italien läuft eine Sammelklage gegen den Medizinprodukte-Hersteller Philips. Das Unternehmen hatte 2021 Probleme mit einer Serie von Beatmungsgeräten öffentlich gemacht: Der in den Geräten verwendete Kunststoff enthielt toxische Substanzen, die schwere Gesundheitsschäden verursachen können.

Die Barmer bietet ihren Versicherten in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Hemmerich & Rohde die Möglichkeit, sich dieser Sammelklage anzuschließen. Die Kanzlei ist in dieser Sache unentgeltlich tätig, so dass Betroffene ohne finanzielle Aufwände ihre Rechte sichern und durchzusetzen können. Um die Betroffenen über einen möglichen Schmerzensgeldanspruch und die Klagemöglichkeit zu informieren, kontaktiert die Barmer rund 20.000 Versicherte, die ein Gerät der mangelhaften Serie genutzt haben. Die Ansprüche gegen den Hersteller Philips verjähren zum 31.12.2024, deshalb sollten Betroffene zügig reagieren, wenn sie sich der Klage anschließen wollen.

Wer von der Barmer angeschrieben wird, erhält dabei alle wichtigen Informationen zum Vorgehen und ein Rückmeldeformular. Oder registrieren Sie sich jederzeit online für die Sammelklage. Auf der Website finden sich zudem umfangreiche Informationen zum Fall, eine Übersicht der betroffenen Geräte und weitere Hintergründe zur Sammelklage.

Fragen und Antworten zur Sammelklage

In Deutschland muss vor Gericht ein Gesundheitsschaden nachgewiesen werden, welcher aufgrund der Nutzung des Beatmungsgerätes entstanden ist, nur dann kann ein Schmerzensgeld zugesprochen werden. 

In Italien ist es im Gegensatz zu Deutschland ausreichend, dass potenziell schadhafte Beatmungsgerät verwendet zu haben. Somit ist das konkrete Vorliegen einer Erkrankung aufgrund der Nutzung des Beatmungsgeräts nicht entscheidend für die Teilnahme an der Sammelklage und den Schmerzensgeldanspruch. 

Die Ansprüche gegen Philips verjähren zum 31.12.2024. Danach ist es nicht mehr möglich, gegen Philips vorzugehen. Schließen Sie sich der Sammelklage an, verjähren Ihre Ansprüche nicht. 
Bei der Registrierung und der Teilnahme an der Sammelklage entstehen keine Kosten für Sie. Unterliegen Sie vor Gericht, also geht die Klage verloren, entstehen ebenfalls keine Kosten für Sie. Gewinne Sie vor Gericht, und Ihnen wird ein Schmerzensgeld zugesprochen, erhält die betreuende italienische Kanzlei ca. 25 % des erstrittenen brutto Schmerzensgeldes für ihre Aufwendungen. Sie nehmen somit ohne eigene Kosten an der Klage teil und müssen nur vom Gewinn einen Teilbetrag für die Aufwendungen der italienischen Anwälte abgeben. Insoweit tragen Sie kein Prozessrisiko und geben ggf. lediglich etwas von ihrem erstrittenen Schmerzensgeld ab.