Logo_HUK_Rand
Extra Schutz für Ihre Zähne
Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung: Jetzt als Barmer-Mitglied günstige Konditionen sichern

Mit einer Zahnzusatzversicherung sichern Sie Kosten ab, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen, zum Beispiel für hochwertigen Zahnersatz oder die professionelle Zahnreinigung. Als Barmer-Mitglied profitieren Sie bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung von vergünstigten Konditionen für Ihren privaten Zahnzusatzschutz. 

So profitieren Sie von einer Zahnzusatzversicherung

  • Aus drei Tarifen die Zusatzversicherung auswählen, die zu Ihren Bedürfnissen passt
  • Kostenerstattung bis zu 100 Prozent je nach Tarif für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate), Inlays, hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlung und Kieferorthopädie
  • Zuschuss für professionelle Zahnreinigung erhalten 
  • Als Barmer-Mitglied monatlich einen verringerten Beitrag für Ihre Zahnzusatzversicherung zahlen 

Jetzt Tarif berechnen

 

Eine Frau lacht und hält ein Glas Wasser mit einer Zitronenscheibe in der Hand.Testbild

Häufige Fragen zum Thema Zahnzusatzversicherung 

Als BARMER-Mitglied profitieren Sie und Ihre ganze Familie von vergünstigten Konditionen bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung - dank unserer exklusiven Kooperation mit der HUK-COBURG-Krankenversicherung

Mit dem Tarifrechner können Sie mit wenigen Klicks herausfinden, wie hoch der monatliche Beitrag Ihrer Zahnzusatzversicherung als Barmer-Mitglied ist. 

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich bei allen Leistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden. 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten, die bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz entstehen - die sogenannte Regelversorgung. Dies ist gesetzlich so geregelt. Durch eine private Zahnzusatzversicherung werden Kosten abgesichert, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. 

Wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung entschieden haben, können Sie die Versicherung per Online-Abschluss starten - eine Registrierung ist nicht erforderlich. Einfach persönliche Daten eintragen und mitteilen, ab wann die Zahnzusatzversicherung gelten soll. 

Sie haben bei der privaten Zahnzusatzversicherung die Auswahl zwischen drei Tarifen, die sich beim monatlichen Beitrag unterscheiden und sich jeweils individuellen Bedürfnissen anpassen. Weitere Details zu den jeweiligen Tarifen erhalten Sie direkt bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung. 

Nein, bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung gibt es keine Wartezeiten. Sie entscheiden, ab wann Ihr Versicherungsschutz gelten soll. Je nach Tarif gelten in den ersten Versicherungsjahren Höchstgrenzen bei Erstattungen für Zahnersatz und Inlays.

Die professionelle Zahnreinigung zählt zu den zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen und ist keine GKV-Leistung, das heißt gesetzliche Krankenkassen sind zu einer Übernahme der Kosten nicht verpflichtet.

Sie können bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung aus drei Tarifen wählen. Jeder der Tarife sieht Leistungen für professionelle Zahnreinigung vor. 

Sie entscheiden selbst, wie umfangreich Sie die Leistungen absichern möchten. Denn Sie können bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung aus drei Tarifen wählen. Jeder der Tarife sieht Leistungen für Kronen, Implantate und Brücken vor. 

Ja, die Beiträge sind altersabhängig kalkuliert. Diese erhöhen sich beim unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung während der Vertragslaufzeit bis zu zwei Mal. Wann und wie oft ist abhängig vom gewählten Tarif und von Ihrem Alter bei Vertragsbeginn. Nähere Details finden Sie in den Vertragsunterlagen.

Mit dem Tarifrechner können Sie mit wenigen Klicks herausfinden, wie hoch der monatliche Tarif für Ihre Zahnzusatzversicherung als Barmer-Mitglied ist. 

Um den Eigenanteil beim Zahnarzt oder für kieferorthopädische Behandlungen zu verringern, empfiehlt sich für Kinder und Jugendliche der Tarif Pro unseres Partners HUK-COBURG-Krankenversicherung. Dann werden Kosten für kieferorthopädische Leistungen bereits erstattet, wenn diese als medizinisch notwendig eingestuft werden.

Die Einstufung einer Zahnfehlstellung erfolgt je nach Schweregrad von 1 bis 5. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann die Kosten erst ab Schweregrad 3 übernehmen. Beim Tarif Pro ist eine Kostenübernahme hingegen bereits ab Schweregrad 2 möglich. 

Behandlungen, die bei Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung bereits begonnen haben oder die unmittelbar bevorstehen oder bereits geplant sind, sind von der Kostenerstattung ausgenommen.

Gleiches gilt in puncto Kostenerstattung für Behandlungen, die vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden als nicht medizinisch notwendig eingestuft werden. Dies ist bei kosmetischen Behandlungen, zum Beispiel Bleaching, der Fall.

So helfen Ihnen die Barmer Leistungen für Zahngesundheit

  • Jederzeit mit Meine BARMER den Bearbeitungsstand eingereichter Anträge für Zahnersatz einsehen 
  • Schneller Überblick über Vorsorgeuntersuchungen erhalten mit dem digitalen Zahnbonusheft 
  • Bei Kiefer- und Zahnfehlstellungen, Karies und Parodontose von bis zu 100 Prozent Kostenübernahme profitieren 

Jetzt Mitglied werden

Ein Frau beim Zahnarzt zeigt ein lückenloses Lächeln
Ein Mann bedient im Stehen sein Smartphone

Sie haben noch Fragen?

Entdecken Sie weitere Leistungen und Infos der Barmer Krankenversicherung