Ein Mann arbeitet als Selbstständiger an seinem Schreibtisch.
Leistungen

Wahltarif Krankengeld: Schutz für Selbstständige, Künstler, Publizisten sowie Beschäftigte bei der Barmer

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Es kann jeden treffen: Sie haben einen Unfall oder werden krank – und schon sind Sie über mehrere Wochen arbeitsunfähig. Gesetzlich Pflichtversicherte sind abgefedert: Sie bekommen sechs Wochen lang das normale Gehalt; im Anschluss erhalten sie Krankengeld. Hauptberuflich Selbstständige und Arbeitnehmer, die weniger als sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben (zum Beispiel sogenannte unständig oder kurzfristig Beschäftigte), erhalten bei einer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich kein Krankengeld.

Wählen Sie den Tarif, der für Sie passt

Als Selbstständiger oder Arbeitnehmer ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich mit oder ohne Krankengeld versichern wollen. Sie können außerdem wählen, wie Sie sich das Krankengeld sichern: mit dem gesetzlichen Krankengeld, mit einem Krankengeldwahltarif der Barmer oder mit einer Kombination aus beidem.

Gut zu wissen: Fallen Sie über einen längeren Zeitraum wegen derselben Krankheit aus, können Sie für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld beziehen. Während des Krankengeldbezuges sind übrigens keine Prämien zu entrichten. Ebenso besteht für die Dauer des Krankengeldanspruchs Beitragsfreiheit zur Krankenversicherung. Diese erstreckt sich jedoch nur auf die Leistung selbst, also auf das durch das Krankengeld ersetzte Arbeitseinkommen.

So wählen Sie Ihren Wahltarif aus

  • Teilen Sie uns per Brief oder Mail mit, dass Sie sich für einen Krankengeld-Wahltarif entschieden haben.
  • Der Tarif gilt dann ab dem Ersten des Monats, nach dem die Teilnahmeerklärung bei uns eingegangen ist. Wenn Sie Ihre Tätigkeit erstmalig aufnehmen, beginnt der Tarif ab dem ersten Tag der Tätigkeit. Allerdings nur, wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen für einen Tarif entschieden haben.
  • Wichtig zu wissen: Sind Sie bereits selbstständig tätig oder üben eine Beschäftigung aus und buchen den Wahltarif neu, so gilt eine dreimonatige Karenzzeit. Das heißt, dass Sie in dieser Zeit keinen Anspruch auf einen Einkommensausgleich bei einer Krankheit haben. Ausnahme: Sie werden aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig.

Wie viel Krankengeld bekomme ich?

Die Höhe Ihres Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres Arbeitseinkommens, von dem Sie zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Ihre Beiträge gezahlt haben. Das maximale Krankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und ist gesetzlich vorgegeben. Es beträgt täglich 128,63 Euro im Jahr 2025. Wenn Sie für einen ganzen Kalendermonat Krankengeld erhalten, wird es immer für 30 Tage berechnet - unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat. 

Einzelheiten zur Höhe des Krankengeldes für Arbeitnehmer lesen Sie unter Barmer-Leistungen

Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Wahltarif 

Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns. Wir besprechen mit Ihnen alle individuellen Vor- und Nachteile. Sie erreichen uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 3331010 und über unseren Rückrufservice. Lassen Sie uns eine Nachricht zukommen oder besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen.