Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf besondere digitale Angebote, die sie in ihrer Selbstständigkeit unterstützen oder die ihren Angehörigen bei der Pflege helfen.
Was sind Digitale Pflegeanwendungen?
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps oder Programme, die auf dem Smartphone, dem Tablet oder dem PC genutzt werden können. Es handelt sich um besonders qualitätsgesicherte und zugelassene Angebote. Sie sollen dazu dienen, pflegebedürftige Personen in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen, ihre Fähigkeiten zu fördern oder auch die Pflege und Betreuung durch Angehörige zu erleichtern. Dies können beispielsweise Angebote zur Freizeitgestaltung, zum Gedächtnistraining oder zur Sturzprophylaxe sein oder auch Produkte, die für die Kommunikation mit Angehörigen oder dem Pflegedienst eingesetzt werden.
Wer erhält DiPA?
Anspruch auf diese Leistung haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 5, die zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngruppen leben und versorgt werden.
Wie hoch ist die Leistung?
Es stehen monatlich 50 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag ist für Personen aller Pflegegrade gleich hoch. Sie können ihn für die Nutzungsgebühren der DiPA einsetzen. Außerdem können Sie damit auch ergänzende Leistungen von Pflegediensten finanzieren, die Sie bei der Nutzung der DiPA unterstützen. Ob Sie diese Leistungen nutzen können, hängt von der jeweiligen DiPA ab. Manche Programme sehen diese Möglichkeit vor, andere wiederum nicht.
Ein Beispiel: Sie entscheiden sich für eine DiPA, deren Nutzung monatlich 30 Euro kostet. Damit bleiben 20 Euro monatlich übrig, die Sie für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst einsetzen können. Sofern Sie diese nicht benötigen, können Sie mit dem verbleibenden Betrag natürlich auch eine weitere DiPA finanzieren.
Eine Auszahlung eventueller Restbeträge oder eine Übertragung in den nächsten Monat ist leider nicht möglich.
Wer entscheidet, welche Angebote als DiPA zugelassen werden?
DiPA werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen. Nur Angebote, die sämtliche Anforderungen an die Funktion, die Sicherheit und den Datenschutz erfüllen, werden in ein Verzeichnis aufgenommen. Diese Aufnahme ist die Voraussetzung dafür, dass die Pflegekassen die Nutzung eines Angebots bezuschussen dürfen.
Wo finde ich eine passende DiPA?
Aktuell gibt es noch keine DiPA, die zugelassen sind. Erste Angebote werden erst im Jahr 2024 erwartet. In einem DiPA-Verzeichnis sind die zugelassenen Angebote später aufgelistet. Sie finden es dann auf dieser Seite.
Wie kann ich die Leistung erhalten?
Wenn Sie eine DiPA gefunden haben, die Ihnen gefällt, können Sie den Zuschuss zur Nutzung dieser Anwendung bei der Pflegekasse beantragen. Dies ist ganz unkompliziert online über die Barmer-App oder Ihren Zugang zu „Meine Barmer“ möglich. Wir stellen Ihnen aber auch gern einen entsprechenden Antrag zur Verfügung.
Die Bewilligung erhalten Sie dann zunächst für ein halbes Jahr. So haben sie die Möglichkeit, das Produkt in Ruhe zu testen, bevor Sie sich dafür oder auch dagegen entscheiden, es dauerhaft zu nutzen. Bevor die Bewilligung ausläuft, melden wir uns bei Ihnen. Wenn Sie mit Ihrer DiPA zufrieden sind und sie weiter nutzen möchten, beteiligen wir uns gern auf Dauer an den Kosten.
Um eine DiPA zu nutzen, schließen Sie einen Vertrag mit dem Anbieter. Wir erstatten Ihnen gegen einen entsprechenden Nachweis (z. B. eine Rechnung oder ein Screenshot) die Kosten dafür. Sofern Sie ergänzende Unterstützungsleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, rechnet der Pflegedienst die Kosten dafür direkt mit uns ab.
Kann ich mehrere DiPA nutzen?
Es gibt keine Beschränkung dafür, wie viele DiPA Sie in Anspruch nehmen. Es bleibt jedoch immer beim monatlichen Zuschuss von 50 Euro – auch wenn Sie mehrere Angebote nutzen. Alle Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, müssen Sie selbst tragen.