Jahrzehnte gehörte der gelbe Schein zum Berufsleben dazu. Jetzt übermitteln die Arztpraxen Ihre Krankschreibung digital an die Barmer. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur elektronischen Krankmeldung.
Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verhindern Sie eine verspätete Meldung für das Krankengeld. Denn Ihre AU-Zeiten werden automatisch von den Arztpraxen an die Barmer übertragen.
Da Sie keinen Papiernachweis für Ihre Firma mehr erhalten, können Sie grundsätzlich auch nichts mehr einreichen. Verweisen Sie Ihre Firma auf die verpflichtende Nutzung der digitalen Krankschreibung. Sollte Ihr Lohnbüro nähere Informationen zum Verfahren benötigen, findet es diese auf unserer Firmenwebsite zum Thema eAU.
Kam es zu einem Übermittlungsfehler im Verfahren und das Personalbüro benötigt daher ausnahmsweise einen Papiernachweis, ist dies in Ordnung. Senden Sie Ihrer Firma in diesem Zusammenhang einfach eine Kopie des oberen Teils Ihrer Ausfertigung oder erbitten Sie einen „Durchschlag für den Arbeitgeber“ in Ihrer behandelnden Praxis.
Seit dem 01.01.2024 nehmen auch die Agenturen für Arbeit am eAU-Verfahren teil und können wie Arbeitgeber die Daten bei uns digital anfragen.
Anders ist es bei beim Bezug von Bürgergeld: Während eine eAU auch für sie ausgestellt und an uns übermittelt werden kann, können die Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften (ARGE) die Daten noch nicht bei den Kassen anfragen. Dies ist erst für einen späteren Zeitpunkt geplant.
Lediglich den Zeitraum Ihrer Krankschreibung oder der Krankenhausbehandlung und ggf. den Hinweis, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Diagnosen oder die behandelnde Arztpraxis werden selbstverständlich nicht übermittelt.
Gut zu wissen: Barmer-Versicherte können übrigens alle Daten zur Arbeitsunfähigkeit über die Barmer-App einsehen.