Angezeigt werden immer nur die letzten 10 zurückliegenden Kalenderjahre, da diese maßgeblich für Ihren Zuschuss sind.
Der Zahnbonus ist ein zusätzlicher Service der Barmer. Wir benötigen Ihr Papierheft für die Ermittlung der Bonushöhe normalerweise nicht mehr.
Die Abrechnungen Ihres Zahnarztes gehen jedoch erst mehrere Monate nach Ihrem Zahnarztbesuch bei uns ein. Daher empfehlen wir auch weiterhin die Mitnahme des Heftes, um einen Stempel zu erhalten. Damit können Sie zum Beispiel einen noch nicht abgerechneten, aber für die Berechnung des Zuschusses wichtigen Vorsorgetermin nachweisen.
Sobald alle Ihre relevanten Daten im Zahnbonus erfasst sind - ggf. durch den einmaligen Upload Ihres alten Heftes - ist dieses für den Nachweis bei der Barmer nicht mehr erforderlich. Dennoch empfehlen wir Ihnen, das Heft aufzuheben.
Tutorial zum Zahnbonus
Alles Wichtige für Sie kurz zusammengefasst.