Beschäftigte
Die Höhe Ihres Kinderkrankengeldes richtet sich nach Ihrem Netto-Gehalt: Wir zahlen Ihnen in der Regel 90 Prozent Ihres ausgefallenen Netto-Gehalts. Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten eine Einmalzahlung (wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) erhalten haben, bekommen Sie sogar 100 Prozent Ihres Netto-Gehalts. Die maximale Höhe des Kinderkrankengeldes liegt im Jahr 2025 bei 128,63 Euro pro Tag.
Sobald der Barmer die Gehaltsdaten Ihres Arbeitgebers vorliegen, überweisen wir Ihnen das Kinderkrankengeld. In der Regel übermittelt Ihr Arbeitgeber die Daten automatisch mit Abrechnung des Monats, in dem das Kind krank war. Dauert die Krankheit über einen Monatswechsel an (z. B. 30.01.20XX – 02.02.20XX), brauchen wir für jeden Monat eine Verdienstbescheinigung. Dadurch kann sich die zweite Auszahlung verzögern. Sie müssen nichts tun.
Wenn Sie in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung pflichtversichert sind, sind von Ihrem Kinderkrankengeld noch Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Ihren Beitragsanteil ziehen wir, ähnlich wie bei Ihrem Gehalt, direkt von Ihrem Kinderkrankengeld ab. Wir überweisen ihn zusammen mit unserem Anteil an die jeweiligen Sozialversicherungsträger. Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie von Ihrem Kinderkrankengeld nicht zahlen.
Selbstständige
Die Höhe Ihres Kinderkrankengeldes richtet sich nach Ihrem Arbeitseinkommen: Wir zahlen Ihnen in der Regel 70 Prozent Ihres Arbeitseinkommens, von dem Sie zuletzt vor Beginn der Erkrankung Ihres Kindes Beiträge gezahlt haben. Die maximale Höhe des Kinderkrankengeldes liegt im Jahr 2025 bei 128,63 Euro pro Tag.
Wenn Sie in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung pflichtversichert sind, sind von Ihrem Kinderkrankengeld noch Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Ihren Beitragsanteil ziehen wir direkt von Ihrem Kinderkrankengeld ab. Wir überweisen ihn zusammen mit unserem Anteil an die jeweiligen Sozialversicherungsträger. Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie von Ihrem Kinderkrankengeld nicht zahlen.