Lässt sich ein Kinderwunsch auf natürlichem Weg nicht erfüllen, gibt es die Möglichkeit für eine künstliche Befruchtung. Hierfür gibt es spezielle Kinderwunschpraxen, die sich ausschließlich der Betreuung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch widmen. Die Barmer unterstützt Paare und übernimmt einen Teil der Kosten für die künstliche Befruchtung.
Ungewollte Kinderlosigkeit ist ein sehr sensibles Thema, das oft auch emotional belastend sein kann. Die Ursachen dafür, dass keine Schwangerschaft eintritt, können unterschiedlich sein. So kommen beispielsweise mangelhafte Spermaqualität oder die fehlende Durchlässigkeit der Eileiter als Gründe infrage. Die Situation und die vielen Untersuchungen bedeuten für betroffene Paare häufig auch eine große psychische Herausforderung. Oftmals sind mehrere Behandlungsversuche nötig und eine Garantie auf Erfolg gibt es nicht.
Welche Methoden der künstlichen Befruchtung gibt es?
Im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung werden meist beide Partner einer Reihe von Untersuchungen unterzogen. Je nachdem, was dabei als Ursache für die Kinderlosigkeit identifiziert wird, wählt der Arzt bzw. die Ärztin dann die passende Methode für die künstliche Befruchtung aus. Die häufigsten Methoden der Kinderwunschbehandlung sind die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Zusätzlich gibt es noch das Verfahren der Samenübertragung (Insemination).
In-Vitro-Fertilisation (IVF)
Bei der IVF erfolgt die Befruchtung außerhalb des Körpers. Es werden der Patientin Eizellen (Follikel) entnommen und mit den Spermien des Mannes in einem Reagenzglas zusammengebracht. Hier findet die Befruchtung statt. Nach zwei Tagen werden die befruchteten Eizellen der Patientin dann mit Hilfe eines dünnen Schlauches in die Gebärmutter eingesetzt.
Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Sind die Spermien zu unbeweglich, spritzt der Gynäkologe bei der ICSI eine Samenzelle mithilfe einer sehr feinen Nadel direkt in die Eizelle.
Samenübertragung (Insemination)
Eine weitere Methode ist die Insemination, bei der die Samenzellen direkt in die Gebärmutterhöhle eingebracht werden. Die Insemination erfolgt im Spontanzyklus oder nach vorheriger Hormonbehandlung.
Wie viel kostet eine künstliche Befruchtung?
Die Kosten für eine künstliche Befruchtung hängen von der gewählten Methode der Kinderwunschbehandlung ab. Die Kosten für eine In-Vitro-Fertilisation (IVF) liegen bei ca. 3000 Euro pro Zyklus. Bei der Insemination belaufen sich die Kosten meist zwischen 200 und 1000 Euro.
Welche Kosten einer künstlichen Befruchtung übernimmt die Barmer?
Die Barmer übernimmt 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung, wobei pro Methode eine maximale Anzahl an Versuchen festgelegt ist. Das heißt konkret:
- Insemination nach hormoneller Stimulation: bis zu drei Versuche
- Insemination im Spontanzyklus: bis zu acht Versuche
- In-Vitro-Fertilisation (IVF): bis zu drei Versuche
- Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): ebenfalls bis zu drei Versuche
Die Basis für die Kostenübernahme ist der Behandlungsplan Ihrer gynäkologischen Praxis. Wird in der laufenden Kinderwunschbehandlung ein Methodenwechsel vorgenommen, muss ein neuer Behandlungsplan erstellt und die Kostenübernahme erneut geprüft werden. Lassen Sie sich in diesem Falle von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin und den Experten der Barmer persönlich beraten, welche Methodenwechsel möglich sind und finanziell unterstützt werden.
Nach einer erfolgreichen künstlichen Befruchtung und der Geburt Ihres Kindes haben Sie erneut Anspruch auf weitere Versuche der künstlichen Befruchtung, solange die Voraussetzungen noch erfüllt sind.
Unter Umständen können Sie auch staatliche Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung beantragen. Nähere Infos finden Sie auf dem Informationsportal Kinderwunsch.
Was sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Barmer?
Damit die Kosten von der Barmer übernommen werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Barmer muss den Behandlungsplan der gynäkologischen Praxis vor Behandlungsbeginn genehmigen.
- Sie müssen als Paar verheiratet sein.
- Bei der künstlichen Befruchtung dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
- Beide Versicherten sind mindestens 25 Jahre alt. Die Frau ist jünger als 40 Jahre und der Mann jünger als 50 Jahre.
- Das Ehepaar wurde von einem Arzt/einer Ärztin beraten, welche/r die Behandlung nicht selbst durchführt.
- Bei beiden Ehepartnern muss bekannt sein, ob sie mit HIV infiziert sind oder nicht.
- Es muss eine hinreichende Aussicht bestehen, dass eine Schwangerschaft herbeigeführt wird.
- Es besteht kein Anspruch nach einer vorangegangenen Sterilisation, die aus privaten oder sozialen Gründen durchgeführt wurde.
Wir unterstützen Sie gern bei Ihrem Kinderwunsch. Lassen Sie sich persönlich von uns beraten.
Ihre Barmer-Vorteile bei einer künstlichen Befruchtung
- Kostenbeteiligung: Die Barmer übernimmt 50 Prozent der Behandlungskosten.
- Ihr Anspruch: maximal drei Versuche bei IVF, ICSI und Insemination nach hormoneller Stimulation; acht Versuche bei Insemination im Spontanzyklus
- Unkomplizierte Abrechnung: Die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt über Ihre Gesundheitskarte. Für den Eigenanteil stellt Ihnen die Praxis eine private Rechnung aus.
- Erneute Kinderwunschbehandlung: Nach einer Geburt haben Sie Anspruch auf weitere Versuche.