Die Stoßwellentherapie (ESWT) ist eine sanfte Behandlungsmethode zum Beispiel bei Schmerzen an Gelenken und Sehnen. Obwohl die ESWT grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt, übernimmt Ihre Barmer bei bestimmten Beschwerden die Behandlungskosten für eine Stoßwellentherapie.
Was ist eine Stoßwellentherapie?
Die Stoßwellentherapie ist eine schonende Methode zur Behandlung von akuten und chronischen Schmerzen im Bewegungsapparat. Dabei werden außerhalb des Körpers (extrakorporal) Druckwellen erzeugt. Das Verfahren wird daher auch als extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bezeichnet. Das Ziel der Stoßwellentherapie ist es, die Selbstheilungsprozesse des Körpers anzuregen.
Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten, wie eine Stoßwellentherapie durchgeführt werden kann. Die fokussierte und die radiale ESWT. Fokussierte Stoßwellen werden direkt auf die betroffene Körperstelle ausgerichtet und dringen tief in den Körper ein. Kalkablagerungen oder Nierensteine werden so zertrümmert. Radiale Stoßwellen sind energieärmer und wirken auf den gesamten Schmerzbereich. Sie stimulieren das Gewebe, lösen muskuläre Verspannungen, regen den Zellstoffwechsel an und unterstützen damit die Schmerzlinderung und Heilung.
Werden die Kosten für eine Stoßwellentherapie von der Barmer übernommen?
Die Stoßwellentherapie wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss als Kassenleistung ausgeschlossen. Deshalb ist diese Behandlungsmethode grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei Nieren- und Gallensteinen übernimmt Ihre Barmer allerdings die Kosten für eine Stoßwellentherapie. Ebenso werden bei Fersenschmerzen durch Fasciitis plantaris drei Sitzungen pro Fuß innerhalb eines Jahres unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Unter welchen Voraussetzungen werden die Kosten für eine Stoßwellentherapie von der Barmer übernommen?
Ihre Barmer übernimmt die Kosten für die Behandlung mit der Stoßwellentherapie bei den folgenden Beschwerden:
- Nieren- und Gallensteine: Leiden Sie aufgrund von nachgewiesenen Nieren- oder Gallensteinen unter chronischen Schmerzen, können die Kosten für die Behandlung mit der Stoßwellentherapie übernommen werden. In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung direkt über Ihre Versichertenkarte.
- Fersenschmerzen: Wir übernehmen die Kosten für die Stoßwellentherapie, wenn Ihre körperliche Aktivität seit mindestens sechs Monaten eingeschränkt ist und eine herkömmliche konservative Therapie während dieser Zeit keine Erfolge erzielte. Zusätzlich sollten Sie in den letzten zwei Quartalen jeweils mindestens einmal in Behandlung bei einem zugelassenen Facharzt oder einer Fachärztin gewesen sein. Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann die Abrechnung der Kosten für die Stoßwellentherapie ebenfalls über die Versichertenkarte erfolgen.
Die Behandlung des Fersenschmerzes kann als fokussierte oder radiale ESWT erfolgen und durch Orthopäden, Unfallchirurgen sowie Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin erbracht werden. Andere Facharztgruppen (z. B. Fachärzte für Unfallchirurgie) und Hausärzte sind nicht zur Abrechnung berechtigt.
Ihre Barmer-Vorteile bei einer Stoßwellentherapie
- Kostenübernahme bei Nieren- und Gallensteinen: Die Barmer übernimmt die Kosten für eine Stoßwellentherapie.
- Kostenübernahme bei Fersenschmerzen durch Fasciitis plantaris: Die Barmer übernimmt die Kosten für eine Stoßwellentherapie für drei Sitzungen je Fuß, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
- Unkomplizierte Abrechnung: Als Barmer-Versicherter können Sie in diesen Fällen die Kosten für eine Stoßwellentherapie direkt und ohne Eigenbeteiligung über Ihre Gesundheitskarte abrechnen lassen.