Gut geschützt als Bufdi
BARMER Krankenversicherung

Gesellschaftliches Engagement und viele neue Erfahrungen sammeln: Diese Möglichkeiten eröffnen sich dir beim Bundesfreiwilligendienst (BFD). Während des Dienstes bist du durch die gesetzliche Krankenversicherung gesundheitlich bestens abgesichert. 

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FAQ zum Bundesfreiwilligendienst

Versicherung als Bufdi 

Wer einen Bundesfreiwilligendienst leistet, ist wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende sozialversicherungspflichtig: Das bedeutet, dass die Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse verpflichtend ist. 

Da es beim Bundesfreiwilligendienst keine Altersgrenze nach oben gibt, können auch Menschen, die schon in Rente sind, einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Für sie gilt ebenfalls die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung – doch nur, wenn sie zuvor bereits in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.

Die Beiträge für deine Krankenversicherung übernimmt vollständig die jeweilige Einsatzstelle, also beispielsweise die Sozialstation, das Theater oder der Sportverein – für den oder die Bufdi entstehen keine Kosten.
Falls du bisher in einer Familienversicherung versichert warst, wirst du als Bufdi eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sind nach dem Bundesfreiwilligendienst die Voraussetzungen für eine Familienversicherung weiterhin gegeben, etwa weil du ein Studium oder eine schulische Ausbildung aufnimmst, kann die Familienversicherung fortgesetzt werden.

Im Grunde nicht: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt auch, wenn du vorher privat versichert warst. Du musst dich also während des Bundesfreiwilligendienstes in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Fragen zur Unterbrechung deiner privaten Krankenversicherung solltest du möglichst vorab klären.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen von der gesetzlichen Versicherungspflicht für Personen, die „versicherungsfrei“ sind: Darunter fallen beispielsweise versicherungsfreie Berufsgruppen wie Richterinnen und Richter, Lehrerinnen und Lehrer sowie Beamtinnen und Beamte.

Gleiches gilt, wenn du über 55 Jahre alt bist und innerhalb der vergangenen fünf Jahre nicht gesetzlich versichert sowie mindestens die Hälfte dieser Zeit von der Versicherungspflicht befreit warst – oder wenn du hauptberuflich selbstständig warst. In jedem Fall solltest du Fragen zur privaten Krankenversicherung bei der jeweiligen Einsatzstelle deines Bundesfreiwilligendienstes besprechen.

Ja – die Sozialversicherungspflicht schließt nicht nur die Krankenversicherung mit ein, sondern auch die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eingeschlossen ist auch eine gesetzliche Unfallversicherung. Die Beiträge hierfür übernimmt wie bei der Krankenversicherung komplett der Träger oder die Einsatzstelle.

Innerhalb der EU bist du im Krankheitsfall über deine EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte; Rückseite deiner eGK) abgesichert. 

Jedoch dürfen gesetzliche Krankenkassen Rechnungen aus dem Ausland nur nach deutschen Vertragssätzen erstatten, wodurch Kosten für dich entstehen können.

Außerdem dürfen gesetzliche Krankenkassen einen Krankenrücktransport aus dem Ausland nicht übernehmen.

Daher empfiehlt sich bei einem Freiwilligendienst im Ausland immer eine private Auslandskrankenversicherung.

Bei unserem Kooperationspartner, der HUK Coburg, erhältst du als Barmer Mitglied einen exklusiven Tarif zu vergünstigten Konditionen

Allgemeine Infos zum Bundesfreiwilligendienst 

Das Portal Bundes-Freiwilligendienst.de informiert unabhängig zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) und zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Neben einer Stellenbörse findest du hier nützliche Tipps zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Den Bundesfreiwilligendienst gibt es seit dem Jahr 2011. Schon zwei Jahre nach Einführung schaffte es der Begriff Bufdi als Bezeichnung für die Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst in den Duden.

Das erklärte Ziel der beim Bundesministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelten Initiative ist es, möglichst vielen Menschen ein Engagement für das Allgemeinwohl möglich zu machen. Zugleich soll nicht einfach nur Dienst geleistet werden: Die Vermittlung verschiedener Kompetenzen, etwa im sozialen, ökologischen, kulturellen oder interkulturellen Bereich, und die Vermittlung politischer Bildung sind sogar im zugrunde liegenden Gesetz verankert.

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) schreibt beispielweise vor, dass die Freiwilligen pädagogisch betreut werden und während des Bundesfreiwilligendienstes an 25 Seminartagen teilnehmen.

Der Bundesfreiwilligendienst dauert zwischen sechs und 18 Monate, üblich sind meist zwölf Monate. In Ausnahmefällen kann er auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Sobald die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist (in der Regel mit 15 oder 16 Jahren, je nach Bundesland), kann es losgehen. Nach oben gibt es keine Grenze – Alter, Geschlecht, Schulabschluss und Nationalität spielen keine Rolle.
Anders als das Freiwillige Soziale Jahr muss der Bundesfreiwilligendienst nicht in Vollzeit, sondern kann auch in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) geleistet werden. Bei Bufdis unter 27 Jahren ist das jedoch nur in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder für die Betreuung von Kindern.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein freiwilliges Engagement, Bufdis bekommen jedoch ein sogenanntes Taschengeld. Die Höhe wird mit der Einsatzstelle vereinbart – es gibt aber eine Obergrenze: Sie liegt im Jahr 2024 bei maximal 453 Euro monatlich. Die Obergrenze für das Taschengeld wird jährlich von der Bundesregierung neu festgelegt. Zudem kann die Einsatzstelle Unterkunft und Verpflegung stellen.
Nach Abschluss des Bundesfreiwilligendienstes haben die Bufdis das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis. Außerdem kann in bestimmten Fällen der Bundesfreiwilligendienst als Wartesemester oder Praktikum angerechnet werden.

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