Wer einen Bundesfreiwilligendienst leistet, ist wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende sozialversicherungspflichtig: Das bedeutet, dass die Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse verpflichtend ist.
Da es beim Bundesfreiwilligendienst keine Altersgrenze nach oben gibt, können auch Menschen, die schon in Rente sind, einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Für sie gilt ebenfalls die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung – doch nur, wenn sie zuvor bereits in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.
Im Grunde nicht: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt auch, wenn du vorher privat versichert warst. Du musst dich also während des Bundesfreiwilligendienstes in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Fragen zur Unterbrechung deiner privaten Krankenversicherung solltest du möglichst vorab klären.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen von der gesetzlichen Versicherungspflicht für Personen, die „versicherungsfrei“ sind: Darunter fallen beispielsweise versicherungsfreie Berufsgruppen wie Richterinnen und Richter, Lehrerinnen und Lehrer sowie Beamtinnen und Beamte.
Gleiches gilt, wenn du über 55 Jahre alt bist und innerhalb der vergangenen fünf Jahre nicht gesetzlich versichert sowie mindestens die Hälfte dieser Zeit von der Versicherungspflicht befreit warst – oder wenn du hauptberuflich selbstständig warst. In jedem Fall solltest du Fragen zur privaten Krankenversicherung bei der jeweiligen Einsatzstelle deines Bundesfreiwilligendienstes besprechen.
Innerhalb der EU bist du im Krankheitsfall über deine EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte; Rückseite deiner eGK) abgesichert.
Jedoch dürfen gesetzliche Krankenkassen Rechnungen aus dem Ausland nur nach deutschen Vertragssätzen erstatten, wodurch Kosten für dich entstehen können.
Außerdem dürfen gesetzliche Krankenkassen einen Krankenrücktransport aus dem Ausland nicht übernehmen.
Daher empfiehlt sich bei einem Freiwilligendienst im Ausland immer eine private Auslandskrankenversicherung.
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Den Bundesfreiwilligendienst gibt es seit dem Jahr 2011. Schon zwei Jahre nach Einführung schaffte es der Begriff Bufdi als Bezeichnung für die Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst in den Duden.
Das erklärte Ziel der beim Bundesministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelten Initiative ist es, möglichst vielen Menschen ein Engagement für das Allgemeinwohl möglich zu machen. Zugleich soll nicht einfach nur Dienst geleistet werden: Die Vermittlung verschiedener Kompetenzen, etwa im sozialen, ökologischen, kulturellen oder interkulturellen Bereich, und die Vermittlung politischer Bildung sind sogar im zugrunde liegenden Gesetz verankert.
Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) schreibt beispielweise vor, dass die Freiwilligen pädagogisch betreut werden und während des Bundesfreiwilligendienstes an 25 Seminartagen teilnehmen.